Unterschriftspflicht? – Die gilt nur für das Volk, nicht für die Erfüllungsgehilfen des Systems!

Es gleicht einer Farce!  In Behörden und Gerichten können Schriftstücke wegen fehlender Unterschrift nicht bearbeitet werden. Die Absender werden daraufhin angeschrieben, daß sie doch bitte die Unterschrift leisten sollen, da das Anliegen sonst nicht bearbeitet werden kann. So weit so gut.
Es kommt jedoch einer Ohrfeige gleich, daß genau diese Aufforderung zur Leistung der Unterschrift mit dem Satz beendet wird: Dieses Schriftstück wurde mit Hilfe einer automatischen Einrichtung gefertigt und ist daher nicht unterschrieben. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Anmerkung der Volksbewegung: Seit der Erfindung der Schreibmaschine wurden Schriftstücke mit automatischen Einrichtungen erstellt. Welch eine Frechheit und was für eine Anmaßung, für sich selbst in Anspruch zu nehmen, daß man nicht unterschreiben muß und von anderen zu verlangen, daß sie unbedingt unterschreiben müssen, weil es sonst nicht bearbeitet werden kann. Der gemeinsame Senat der Gerichtshöfe hat erst vor Kurzem erneut entschieden, daß sämtliche mit Briefpost versendete Schreiben zu unterzeichnen sind. Und ausgerechnet die Gerichte und die Behörden ignorieren dieses oberste Gremium.  Es dürfen bekanntlich nur die Schriftstücke ohne rechtskräftiger Unterschrift versandt werden, die auf elektronischem Weg, also per E-Mail, versandt werden. Und auch diese per E-Mail versandten Schriftstücke müssen dann eine elektronische Signatur mit einem Signaturschlüssel haben, der zweifelsfrei den Absender der E-Mail identifiziert. Alles, was auf dem Postweg versandt wird, muss zwingend eine rechtskräftige Unterschrift des Willensbekundenden enthalten. Wer also will, daß der andere eine Unterschrift leistet, muss für diese Willensbekundung eine rechtskräftige Unterschrift leisten.
Das hat die Justizangestellte Frau Unger scheinbar nicht interessiert.
Und sich dann noch mit dem Vermerk „auf Anordnung“ hinter jemandem Unbekannt zu verstecken, offenbart die Angst der Justizangestellten. Und weil sie alle soviel Angst haben, bitten sie auch noch um Verständnis dafür, daß sie die Gesetze nicht einhalten. Man kann sich bei soviel Absurdität nur noch übergeben.

Danke Frau Persch. Sie haben ein Paradebeispiel präsentiert!
Weiter so!
Macht denen Feuer unter dem Hintern, daß sie vor Angstschweiß nicht mehr aus den Augen sehen können!!!
Bringt sie zum Schwitzen, daß denen der Stuhl anbrennt!
Anmerkung und Quellenangabe :
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.04.2013 – VII ZB 43/12 – BGH :
Unterschriften unter Schriftsätze müssen den Namen des Unterzeichnenden
erkennen lassen Abkürzungen sind nicht erlaubt – Undeutlichkeiten gehen
zu Lasten des Unterzeichnenden

Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil
vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003;

BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544). Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe
des Bundes entschieden, daß bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem
Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne
eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluß vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98
Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen
Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die
durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und
zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597;
Beschluß vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)

27 Kommentare zu “Unterschriftspflicht? – Die gilt nur für das Volk, nicht für die Erfüllungsgehilfen des Systems!

  1. Hat dies auf Arsenal Injustitia (gesammeltes Unrecht) Demokratie und Menschenrechte rebloggt und kommentierte:
    Diese Systemlinge unterschreiben deshalb nicht, weil sie in Privathaftung treten müssen durch Streichung des § 15 GVG. Dieser lautete: „Alle Gerichte sind Staatsgerichte“.
    Da wir wissen, dass die BRD ja kein Staat ist sondern ein Firmenkonstrukt, eine Nichtregierungs-organisation, also auch keine staatlichen Richter haben kann und dazu kommt noch die juristische Auflösung der BRD seit 1990 (Streichung Art. 23 GG) und 2006/7 Bereinigungsgesetze bereinigt, die betreffen ZPO,StGB, StPO, OwiG. Also keine gesetzliche Handlungsgrundlage mehr, ausser Handelsrecht und Handelsrecht unterliegt der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Richter machen sich also doppelt strafbar, sollten sie ohne hochheitliche Befugnisse a.G. fehlender Legitimation, nicht mehr vorhandene Gesetze anwenden und dies auch noch unterschreiben. Wo nichts ist kann nichts hin
    und sie wissen es, das zeigen sie uns durch den Trick der fehlenden Unterschrift.
    by Arsenal injustitia
    by arsenal injustitia

  2. Zitat: „Der gemeinsame Senat der Gerichtshöfe hat erst vor Kurzem erneut entschieden, daß sämtliche mit Briefpost versendete Schreiben zu unterzeichnen sind.“ Gibts dafür ne Quelle? Nen Beleg?

      • Hier ist die gewünschte Quellenangabe :

        Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.04.2013 – VII ZB 43/12 –

        BGH:

        Unterschriften unter Schriftsätze müssen den Namen des Unterzeichnenden
        erkennen lassen Abkürzungen sind nicht erlaubt – Undeutlichkeiten gehen
        zu Lasten des Unterzeichnenden

        Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil
        vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003;

        BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544). Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe
        des Bundes entschieden, daß bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluß vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale
        Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist
        (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597;
        Beschluß vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)

        Quelle : http://www.bundesgerichtshof.de

      • Auch aus dem letzten Beitrag vom 26.07. um 08:11 ergibt sich doch nichts anderes, als aus den Beiträgen vorher.

        Sie beantworten in keinster Weise die Frage ob es für diese Behauptung: “Der gemeinsame Senat der Gerichtshöfe hat erst vor Kurzem erneut entschieden, daß sämtliche mit Briefpost versendete Schreiben zu unterzeichnen sind.” eine Quelle gibt. Es gibt offensichtlich keine. Warum wird das dann hier behauptet? Es gibt bestimmte Fälle, in denen Gesetz und / oder Rechtsprechung eine Unterschriftserfordernis sehen. Aber eben nicht bei allen Schreiben! Wo ist also hier das Problem?

      • Es geht eben nicht ums lesen, sondern ums verstehen. Mich interessiert die Quelle wirklich, das hat mit Trollerei nichts zu tun. Schade, dass es euch nicht interessiert und ihr lieber auf Desinformation setzt. Mir könnte es egal sein, schade für die, die euch den Quark glauben…

      • Die Grüße werde ich gerne ausrichten. Leider war der Versuch (nämlich eine Quellenangabe für eure Behauptung zu finden) nicht erfolgreich. Daraus kann ich doch nur folgern, dass es eine solche Quelle nicht gibt.

        P.S.: Von DIR Nazi genannt zu werden, dass ist wirklich…. lustig…

  3. Wenn ihr mit eurer Zensur die Wahrheit unterdrücken wollt, solltet ihr nicht nur meine letzten Kommentare, sondern ALLE meine Kommentare löschen. So wird das nix…

  4. Pingback: Andre Brandes : Wieder ein Beweis, für die Existenz bezahlter Forentrolle im Internet, im Auftrag der BRD | volksbetrug.net

  5. Pingback: Im Auftrag der BRD: Wieder ein Beweis für die Existenz bezahlter Forentrolle im Internet | PRAVDA TV – Live The Rebellion

  6. Pingback: Im Auftrag der BRD: Wieder ein Beweis für die Existenz bezahlter Forentrolle im Internet | staseve

  7. Jetzt muss ich doch nochmal nachhaken. Eben habe ich von der Deutschen Rentenversicherung eine Mahnung bekommen ohne davor eine Rechnung, Aufforderung oder ähnliches zu erhalten. Diese Mahnung enthält auch gleich einen Säumniszuschlag von einem Prozent. Diese Mahnung ist NICHT unterschrieben und kam mit dem normalen Postweg. Eine Ansprechpartnerin mit Telefonnummer habe ich aber bekommen. Ist diese Mahnung nun rechtens oder nicht??? Hoffe Ihr könnt mir da helfen.

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