SG Landshut: Impfschaden nach mehr als 70 Jahren anerkannt

Bereits die Eltern der 70-jährigen Klägerin hatten vor
vielen Jahrzehnten vergeblich versucht, eine Anerkennung
der Halbseitenlähmung rechts als Folge der Pockenimpfung
im Jahr 1948 zu erreichen. Die Klage vor dem Sozialgericht
Landshut hatte nun Erfolg.

Der Sachverhalt

Die Klägerin ist im Jahr 1947 geboren. Mit neun Monaten wurde
die Klägerin geimpft. Zunächst ist es zu hohem Fieber gekommen.
Die Wochen und Monate danach hatten die Eltern bemerkt, dass
ihre Tochter in der Benutzung der rechten Hand und des rechten
Beines deutlich eingeschränkt war.

Der Versorgungsträger hatte die Anerkennung eines Impfschadens
damals abgelehnt, weil ein Zusammenhang der Lähmungen mit der
Impfung nicht ausreichend erklärbar war.

Die Entscheidung

Die Klage hatte Erfolg. Nach Auffassung des Sozialgerichts Landshut
war es durch die mit Lebenderregern durchgeführte Zwangsimpfung
gegen Pocken bei der Klägerin zu einer Gehirnentzündung und dadurch
zu einem kindlichen Schlaganfall gekommen.

Der beauftragte Sachverständige habe aufzeigen können, dass es sich
um einen Schlaganfall im sehr frühen Kleinkindesalter gehandelt haben
müsse. Da bei Kleinkindern ein Schlaganfall ansonsten eine ausgesprochene
Seltenheit sei, sei das Sozialgericht aufgrund der gut dokumentierten
und glaubhaften Aussagen der Eltern zur Überzeugung gekommen, dass die
damalige Impfung die wahrscheinliche Ursache für die lebenslange
schwere Behinderung der Klägerin sei.

Gericht:

Sozialgericht Landshut, Urteil vom 27.05.2019 – S 15 VJ 6/17

Quelle : Rechtsindex

EuGH: Deutsche Staatsanwaltschaften zu abhängig für Europäischen Haftbefehl

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat diese Woche entschieden,
dass deutsche Staatsanwälte keine gültigen Europäischen Haftbefehle
ausstellen können (Az. C-508/18, C-82/19, C-509/18).

Grund dafür ist, dass wegen der politischen Weisungsgebundenheit
im deutschen Justizsystem „keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit
gegenüber der Exekutive“ vorliegt.

Den Luxemburger Richtern zufolge ist deshalb nicht ausgeschlossen,
dass ein Justizminister „im Einzelfall“ einen Staatsanwalt anweist,
einen Europäische Haftbefehl auszustellen.

Auslöser der Entscheidung waren zwei Litauer und ein Rumäne, die mit
Europäischen Haftbefehlen der Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau
aus Irland ausgeliefert werden sollten.

Die Rechtsanwälte dieser Männer sahen sich das deutsche Justizsystem
an und stellten fest, dass die Staatsanwälte dort nach § 146 des
Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht nur allgemeine, sondern auch
Einzelfallanweisungen annehmen müssen.

Deshalb durften Sie ihrem Eindruck nach keinen „ausstellende
Justizbehörden“ im Sinne des EU-Rahmenbeschlusses zum
Europäischen Haftbefehl sein.

Den kompletten Artikel findet ihr hier : Telepolis

LIVE: Gelbwesten-Protest Akt XXV – Demonstration in Paris zum 25. Mal in Folge

 

Die „Gelben Westen“ demonstrieren die 25. Woche in Folge in
der französischen Hauptstadt. Dies ist der zweite Protest,
der in Paris in der gleichen Woche stattfindet.

Bereits am Mittwoch, den 1. Mai sind Gelbwesten gemeinsam
mit Gewerkschaftlern und anderen Protestlern auf die Straße
gegangen.

Die Proteste dauern an, unabhängig von der im Fernsehen
übertragenen Ankündigung von Präsident Macron, Steuern
zu senken, die Renten zu erhöhen und den öffentlichen
Dienst zu reformieren.

Macron mit wütenden Rufen und Eierwürfen empfangen

https://vimeo.com/333073582

Überkleben des Europakennzeichens eines Kfz-Kennzeichens mit dem Reichsadler

Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer das Europakennzeichen eines
amtlichen Kfz-Kennzeichens mit einem Reichsadler überklebt, um damit
seine Missbilligung über die Europäische Union zum Ausdruck zu bringen.

Das Oberlandesgericht München hatte sich mit der Frage zu befassen,
ob eine Urkundenfälschung oder ein Kennzeichenmissbrauch vorliegt.

Der Sachverhalt

Bei einer Polizeikontrolle wurde festgestellt, dass der Angeklagte
die Europakennzeichen durch Aufkleber überklebt hatte, die den
Reichsadler zeigten, obwohl der Angeklagte wusste, dass die
Kennzeichen für sein Fahrzeug in dieser Form nicht durch die
Zulassungsstelle der Landeshauptstadt München stammten.

Durch die Instanzen zog sich die Frage nach einer Verurteilung
wegen Urkundenfälschung gemäß § 267 Abs. 1 StGB oder wegen
Kennzeichenmissbrauchs gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 StVG.

Die Entscheidung

Nach Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Urteil, Az.
4 OLG 14 Ss 322/18) erfüllt das Überkleben des Europakennzeichens
eines amtlichen Kfz-Kennzeichens mit einem Preußenadler weder
den Tatbestand der Urkundenfälschung noch denjenigen des
Kennzeichenmissbrauchs, sofern der Täter keine Täuschung bezweckt,
sondern lediglich seine Missbilligung über die Europäische Union
zum Ausdruck bringen will.

Allerdings liegt eine Ordnungswidrigkeit gem. gemäß §§ 48 Nr. 1b,
10 Abs. 12 S.1 FZV i.V.m. Nr. 3 Anlage 4 FZV vor.

Das komplette Urteil findet ihr hier : Rechtsindex

BRD Verwaltung : Wichtige Hinweise für jeden Täter und Erfüllungsgehilfen

Es ist offenkundig, daß Sie keine staatlich-hoheitlichen Tätigkeiten ausüben.
Sie werden als privat-haftender „Strohmann“ und Mittäter in einer organisierten
Banden-Kriminalität mißbraucht – zum existenz-vernichtenden Schaden an Ihren
Mitmenschen und sogar an Ihrer eigenen Familie

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das Wissen um die wahren Zusammenhänge
ist Ihre unbedingte Holschuld. Sie stehen als Erfüllungsgehilfe für die
Rechtmäßigkeit Ihrer Handlungen jederzeit in der unbegrenzten privaten Haftung.

[Verbrechen dieser Art verjähren nicht! Dem Buchhalter von Auschwitz haben
bei der Rechenschaft Ausreden wie „Ich habe nur meine Vorschriften und
Befehle befolgt“ auch nicht geholfen.]

Sie sind als privat-haftender Dienstleister im umsatz- und gewinn-orientierten
Firmen-Konstrukt GERMANY angestellt! [Das Kunstwort GERMANY bezeichnet das
Kriegsgefangenenlager und UN-Kartellgebiet in Zentraleuropa.

Der UN-Lizenzgeber hat dort die „BRD-NGO“ eingesetzt zur Verwaltung und Plünderung
der Kollateralwerte – inklusive den Freistellungskonten der Natürlichen Personen
(= beleihfähiges „Stimmvieh“).] Das ist lupenreines vertrags-hoheitliches Handelsrecht!

GERMANY verwendet die Ermächtigungs-Grundlage des Adolf Hitler für die Beitreibung
von Steuern und Gebühren (u.a. EStG von 1934, GewStG von 1937). Das ist praktizierter
Nationalsozialismus. Im UN-Kartellgebiet GERMANY existiert kein einziges gültiges
Steuergesetz!

Die umsatz-orientierte Justiz in GERMANY betreibt einen verschleierten
Wertpapierhandel durch eine Kontoeröffnung mit den Kollateralwerten der
hier lebenden Menschen. Das ist Treuhandbruch und Treuhandbetrug.

Die Richter / Rechtspfleger / Staatsanwälte / Justiziare verweigern die Unterschrift
auf ihren „Urteilen“, „Beschlüssen“, „Verfügungen“ usw., da sie die Haftung für ihre
Handlungen und Taten nicht übernehmen wollen.

Jedes „Urteil“, jeder „Beschluß“, jede „Verfügung“ usw. ist ein Wertpapier.
Mehrfache und unterschriebene „Ausfertigungen“ wären ein offensichtlicher
Wertpapierbetrug, den sich die Justiziare nicht vorwerfen lassen wollen.

Zu der Verschleierung mißbrauchen sie ihre „Justizangestellten“, damit diese
die unterschriftslosen, haftungslosen und unverlangten „Ausfertigungen“
beglaubigen. Das ist organisierte Banden-Kriminalität.

Den kompletten Artikel findet ihr hier : rechtssachverstaendiger.de

GEZ räumt Benachteiligung ein ! – Erstaunliche Einlassung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

 

Ist der Beitragsservice verfassungswidrig ?

Was sagt der Beitragsservice in dem Beschwerdeverfahren
vor dem Bundesverfassungsgericht ?

Was ist mit der Benachteiligung von bestimmten Personen ?

Conrebbi : Rechte bei BRD Gerichten

 

In diesem Beitrag soll einmal klargestellt werden
was eine „natürliche Person“ bei BRD Gerichten ist.

Siehe die ersten 20 Paragraphen des BGB. Demnach ist eine
natürliche Person lediglich ein Befehlsempfänger (Soldat)
oder ein Idiot (fremdverwaltet weil zu blöd).