Andre Brandes : Wieder ein Beweis, für die Existenz bezahlter Forentrolle im Internet, im Auftrag der BRD

Und wieder hat uns die BRD zugespielt, daß Sie bezahlte Forentrolle besitzt. Man erinnere an unseren letzten Beitrag: https://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2012/08/25/andre-brandes-enttarnt-bezahlte-forentrolle-der-brd-im-internet/

Hat man nach der letzten Enthüllung nichts dazu gelernt? Warum schreibt man von einer IP der „Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung“?

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Es geht um den aktuellen Beitrag:

https://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2013/07/25/unterschriftspflicht-die-gilt-nur-fur-das-volk-nicht-fur-die-erfullungsgehilfen-des-systems/

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Wer soll die Macher folgender Seiten noch ernst nehmen, die ständig versuchen Desinformationen zu streuen. Diese Betreiber sind bezahlte Schreiberlinge, der Nazi BRD.

http://sonnenstaatland.wordpress.com/

http://reichsdeppenrundschau.wordpress.com/

http://reichling.xobor.de/

http://www.krr-faq.net/

http://reichling.wordpress.com/

Seht selbst aber selbst, was die IP Adresse verrät:

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Troll4

An euch bezahlte Forentrolle, so wird das nichts! Wir geben Desinformationen keine Chance.

32 Kommentare zu “Andre Brandes : Wieder ein Beweis, für die Existenz bezahlter Forentrolle im Internet, im Auftrag der BRD

  1. Lustiger Haufen ist das 😀
    Habe mich gewundert das mein Kommentar auf einer dieser Trollseiten nicht Freigeschaltet wurde, aber muss ja nicht. Diese Büddels haben so oder so keine Argumente mehr, – lass sie Trollen. 😀 😀
    Bald wird es sich Ausgetrollt haben.
    Ich lese nun schon eine ganze Zeit tagtäglich eure Seite und nicht nur ich und stelle Fest das an den Artikeln und Ausführungen nichts zu beanstanden ist und immer wieder Informativ, was man wohl von den gnannten Trollseiten nicht Behaupten kann. Kurz gesagt einfach Ignorieren und Überlesen.
    Gruss und weiter so 😉

    • Vielen Dank, für Deine Antwort. Ziel dieses Beitrages war es, dem Bürger zu zeigen, es gibt diese Trolle. In der Regel, werden sie ignoriert und überlesen. Wenn diese Deppen, schon die Munition liefern, kann man diese auch mal verschießen. Aber selbstverständlich, liegst Du mit Deiner Aussage richtig.

      MfG VNV

  2. Gut gemacht, hab auch schon mal einen Bezahltroll auf diese Weise gefangen.
    IP durch Kommentare, festgestellt durch IP-Suche im Netz zeigt Standort.
    Bei mir wars ein Raumfahrt institut oder so zwischen Köln und Essen.
    Leider hab ichs mir nicht gemerkt sondern als Spam gelöscht, sonst hätte ich es jetzt auch veröffentlichen können. Das gleiche Spiel ,hinterfragen, Beweise fordern, Zersetzung durchführen, Beweise faktisch ignorien und als Blödsinn hinstellen.

    LG

      • Super, ich glaub ich muss noch viel lernen, ich bin einfach nur ehrlich, basierend auf Beweisen.
        Das Video ist ja der Hammer und zeigt mir, was ich alles noch nicht kann, oder vielleicht unbewusst genutzt habe, um meine Rechtsposition zu untermauern? Schwierig, wenn man immer die Wahrheit sagen will und Argumentationshilfen dazu lernen muss.
        Man lernt nie aus aber die Wahrheit ist das Wichtigste, diese ganzen Raffinessen zur Untermauerung derselben ist nicht ausgebaut bei mir.LG

  3. Pingback: Im Auftrag der BRD: Wieder ein Beweis für die Existenz bezahlter Forentrolle im Internet | PRAVDA TV – Live The Rebellion

  4. Herzlichen Glückwunsch! Du hast ruas gefunden, wer mein Arbeitgeber ist. Hätte ich dir doch auch gesagt, wenn du mich fragst, ich habe ja nichts zu verbergen. Hätte ich was zu verbergen, hätte ich sicherlich nen privaten Zugang gewählt… Ihr brüstet euch doch immer damit, dass auch „Systemlinge“ eure Ideen unterstützen. Dazu passt nicht, dass jeder, der mal anchfragt, gleich ein Troll ist. Und was viel wichtiger ist: Du machst dir die Mühe, über meine IP rauszufinden, wer mein Arbeitgeber ist und schreibst einen tollen Blogbeitrag darüber, aber meine Frage hast du nicht beantwortet… Lässt tief blicken. man könnte die ganze „Troll-Demaskierung“ eine Nebelkerze nennen…

    • Ich werde Dir Deine Frage nicht beantworten, da diese an NEO ging. Einfach mal richtig lesen. Ich bin VNV, Nicht NEO hat Dich aufgespürt, ich bin es gewesen. Deshalb unterschreiben wir auch unsere Beiträge. Es ist auch einfach, solche Leute, wie Dich zu enttarnen. Ihr benutzt Textbausteine. Daran sollte Dein Dienstherr mal arbeiten.

      MfG VNV

      • Gut. Fakt ist, anstatt eine einfache Frage nach einer Quelle zu beantworten, wird eine „Enttarnungs-Nebekerze“ gezündet. Und ja, es ist einfach mich zu „enttarnen“, da ich mir keine Mühe gebe, mich zu tarnen. Ich übrigens benutze keine Textbausteine, keine Ahnung, wie du darauf kommst. Folglich kann mein Dienstherr daran auch nicht arbeiten. Ich bin schließlich nicht mit einem Auftrag meines Dienstherren hier unterwegs. Ich habe nur viel mit Bürgern zu tun, die ähnlich argumentieren, wie Ihr es hier macht. Und um zu prüfen, inwiefern die Argumentation stischhaltig ist (evtl. muss ich remonstrieren?), bin ich halt auf der Suche, nach Quellen für viele Behauptungen, die durch das Internet verbreitet werden. Leider seid Ihr offensichtlich nich in der Lage, Quellen für eure Behauptungen zu nennen. Macht nichts, dann gehe ich weiterhin davon aus, dass eure Behauptung falsch ist. Und so werde ich dann auch in zukunft in solchen fragen entscheiden, bis mir einer das gegenteil beweisen kann. Ihr könnt es ja nicht…

      • Fakt, man hat Dir Quellen benannt! Wo ist Dein Problem? Du mußt nicht bei uns remonstrieren. Das solltest Du bei Deinem Vorgesetzten machen (BBG § 63). Aus Deinem Schreiben ist zu erkennen, Du bist Beamter. Ich hoffe für Dich, Du hast keinem Bürger Schaden zugeführt, da dies ein teurer Spaß werden kann. Du haftest privat (BGB § 839).
        Da Du scheinbar was auf dem Kasten hast, erklär mir doch mal bei dieser Gelegenheit Art. 144GG

        „(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.“

        Welche Länder sind im Art.23GG gemeint?
        Kann ich, wie im Art.38GG gefordert, unmittelbar wählen?

        Leg mal los.

        MfG VNV

      • Genau so ist es , VNV 😉

        Nicht nur die Textbausteine sollten überarbeitet werden , sondern
        auch mal die Informationen zur aktuellen Lage der BRD Verwaltung.

        @ [SO] Olli

        Die NSA Affäre , Tempora der Engländer , die Aussagen
        von Dr. Wolfgang Schäuble und Dr. Gregor Gysis , die
        Kommentare von russichen Diplomaten zur Souveränität Deutschlands ,
        das kann doch alles nicht an euch vorbeigegangen sein !?

        Gruß Neo

      • Für die Behauptung: “Der gemeinsame Senat der Gerichtshöfe hat erst vor Kurzem erneut entschieden, daß sämtliche mit Briefpost versendete Schreiben zu unterzeichnen sind.” wurde eben KEINE Quelle genannt. Für Remonstration also kein Grund. Also mache ich mir um eine eventuelle Haftung meinem Dienstherren gegenüber auch keinen Kopf.

        So, nun zu Artikel 144 GG. Hier wird in der Tat immer noch auf den Artikel
        23 aF Bezug genommen. Dieser Text wurde nie
        geändert. Aber Artikel 144 (2) findet keine Anwendung
        mehr, denn er behandelte die Rolle
        von West-Berliner Mitgliedern in Bundestag und
        Bundesrat während der Zeit der alliierten Sonderrechte.
        Heute gibt es keine deutschen Länder
        mehr, in denen die Anwendung des Grundgesetzes
        irgendwelchen Beschränkungen
        unterliegt. In fremden Staaten ist die Wirkung
        des Grundgesetzes nicht eingeschränkt, sondern
        es gilt überhaupt nicht. Daher hat es auch
        keinerlei praktische Folgen, wenn der Text so
        bleibt. Eine Fußnote im Text reicht völlig aus. In
        aktuellen Kommentaren zum Grundgesetz findet
        man eine solche gewöhnlich auch.

        So. Zu Artikel 38 GG. Ja, du kannst unmittelbar wählen, denn auch zur Bundestagswahl am 22. September wird es keine Wahlmänner geben. Somit handelt es sich, anders als z. B. bei der amerikanischen Präsidentenwahl, um eine unmittelbare Wahl. Dass dabei eine Stimme für eine Liste ist, hat mit der Frage der „Unmittelbarkeit“ nichts zu tun.

        Jetzt zu Neo. icherlich ist das alles nicht an mir vorbei gegangen. Aber bei den Aussagen von Gysi muss man dazu sagen, dass er selbst schon teilweise zurückgerudert ist. Bei chäbles Aussagen gilt, was auch für die Aussagen von Gabriel gilt: Nicht alles, was Politiker sagen, meinen sie 1:1 so. Sie benutzen gerne polemische Stilmittel.

        Ansonsten glaube ich, dass ich zur aktuellen Lage der Brd, oder einfacher: Deutschlands, und seiner Verwaltung besser informiert bin, als die meisten, die hier sonst so schreiben.

      • Interessante Ausführungen. Ich konnte mir das Schmunzeln nicht verkneifen. Irgendwie habe ich diese Antworten erwartet.
        Ich beschränke mich in meiner Antwort nur auf die unmittelbare Wahl.
        Vergleiche doch einmal den Artikel 38 Grundgesetz (Abgeordnete) mit dem Bundeswahlgesetz von 1956 in der Fassung von 1975 !
        Zitat : Prof. jur und Völkerrecht Hans Herbert von Arnim Lehrstuhl Speyer

        Erst einmal aus dem Großen Kommentar des GG von 2000 !

        GG Bonner Grundgesetz Band 2, Großer Komentar von Mongold-Klein-Stark Ausgabe 2000 4te Auflage Verlag Franz Vahlen !

        Artikel 38 Abs. 1 III Rn 121 Grundgesetzt Wahlgrundsätze

        Im Bund und in den Ländern bestehen die Wahlgrundsätze der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl ( Artikel 38 Abs. 1 , 28 Abs. 1 Satz 2 i.V. den entsprechenden Verfassungsvorschriften der Länder ).
        Der Begriff der Wahl umfaßt Abstimmungen, durch die eine oder mehrere Personen aus einem größeren Kreis von Kandidaten ausgewählt werden. Die Wahlgrundsätze gelten für das gesamte Verfahren!, mithin nicht nur für die Wahlhandlung selbst, sondern mit gewissen, sachbezogenen Einschränkungen auch schon für die Wahlvorbereitung und wirken sich sowohl zugunsten der Wähler als auch, soweit sich aus der Natur der Sache nichts anderes ergibt, zugunsten der Wahlbewerber aus.
        Das verfassungsrechtlich geschützte Wahlrecht darf nicht durch zu weitgehende Verlagerung der Aufgaben und Befugnisse des Bundestages auf supranationale Einrichtungen entleert werden, so daß praktisch keine demokratische Legitimation mehr möglich ist . Die Grenze ist dabei aufgrund von Artikel 23 GG zu ziehen.

        Artikel 38 Abs 1. 2. Rn 125 Grundgesetz

        Unmittelbarkeit der Wahl

        Unmittelbarkeit der Wahl schließt jedes Wahlverfahren aus , bei dem sich zwischen Wähler und Wahlbewerber eine weitere Instanz – insbesondere eine Versammlung gewählter Wahlmänner – einschiebt , die nach ihrem eigenen Ermessen die Abgeordneten auswählt und damit deren direkte Wahl ausschließt.

        Und nun zu : Hans Herbert von Arnim Prof. jur u. Völkerrecht Speyer!

        Zitat:

        “ Die Wahlen sind unmittelbar der wissenschaftliche historische Hintergrund dieses Skandals der Skandale .“

        Nehmen wir den Artikel 38 des Grundgesetzes : „Die Abgeordneten des deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer , freier und geheimer Wahl gewählt . “

        In Wirklichkeit werden die Abgeordneten in zwei verschiedenen, also nicht gleichen, Wahlverfahren gewählt. Unter Missachtung des Gebotes des Artikel 38 des GG , hat der Bundestag am 07.Mai 1956 das Bundeswahlgesetz beschlossen und ihm am o1. September 1975 seine heutige Fassung gegeben. Das eine der darin bestimmten Wahlverfahren ( Bundeswahlgesetz ) sieht in der Tat unmittelbare Wahl eines Abgeordneten in jedem Wahlkreis vor.

        In einem zweiten, also eben nicht gleichen, sondern verschiedenen Wahlverfahren des Bundeswahlgesetzes wählt der Wähler überhaupt keinen Abgeordneten, sondern Verfassungswidrig eine Partei, indem er seine Stimme Verfassungswidrig für eine Landesliste ab gibt, also wählt er auch keinen Abgeordneten unmittelbar.
        Kurzum :
        Der Bundestag war seit 1956 und ist auch noch heute rechtswidrig zusammengesetzt und damit ein rechtswidriges Staatsorgan.

        Somit ist Deine Behauptung wieder eine Nebelkerze.

        MfG VNV

      • Was hat Arnim mit den Querverweisen vom „GG Bonner Grundgesetz Band 2, Großer Kommentar von Mangold-Klein-Stark Ausgabe 2000 4te Auflage Verlag Franz Vahlen“ zu tun. Einfach mal richtig lesen, sollte Interesse an der Wahrheitsfindung liegen. Nochmals, die Wahlen und das Wahlgesetz verstoßen gegen das GG. Dies habe ich ausreichend dargestellt.

        MfG VNV

      • Muhahaha… In Deinem Kommentar vom 04.09. hast Du geschrieben: “ In aktuellen Kommentaren zum Grundgesetz findet man eine solche gewöhnlich auch.“
        Was nun? Sagen GG-Kommentare nun etwas aus, oder nicht. Mach Dich weiter lächerlich, Du bezahlter Forentroll.

        MfG VNV

      • Jetzt wird es selbst für deine Verhätnisse zu wirr. Was hat meine Aussage über Fußnoten in GG-Kommentaren mit meiner Frage zu tun, wo der GG-Kommentar etwas darüber sagt, dass unsere Wahlen nicht verfassungskonform sind? Wenn dir die Argumente ausgehen, sag es einfach…

        P.S.: Schon meine IP überprüft? Du wirst sehen, ich wurde entlassen. Unsere ganze Dienststelle wurde eingespart, deswegen ist ja auch das Forum dicht. Die Gelder wurden dringend für den Verteidigungsetat gebraucht, da hier Aufrüstung dringend erforderlich ist. Schließlich steht der Einmarsch von Putins Truppen unmittelbar bevor. und gegen deren 300 km/h schnelle Panzer sind wir einfach noch nicht gerüstet. Es wurde in den letzten Jahren zu viel Geld in Reichlings Projekte und die Chemtrails gesteckt. Das Sprühen wird wohl auch bald den Einsparungen zum Opfer fallen.

      • Selten so gelacht. Wie sieht es aus, mit dem beantworten meiner Fragen? Keine Argumente?
        Nochmals zu Deiner Frage:
        GG Bonner Grundgesetz Band 2, Großer Kommentar von Mongold-Klein-Stark Ausgabe 2000 4te Auflage Verlag Franz Vahlen
        Artikel 38 Abs. 1 III Rn 121 Grundgesetzt Wahlgrundsätze
        Artikel 38 Abs 1. 2. Rn 125 Grundgesetz
        Dort findest Du alles. Wie so Verfassungskonform? Wenn schon, GG Konform.
        Du bist aus dem Nazi-Reichling Projekt? Ist interessant. Danke für die Bestätigung, daß es sich bei Dir um einen Forentroll handelt. Nun beantworte endlich meine Fragen, oder Troll Dich.

        MfG VNV

  5. „“Auch ansonsten sind die Wikepedia-Macher bei Zitaten von Blogs sehr zurückhaltend. Es gelten strenge Regeln. Relevanz ist ein wichtiges Kriterium. Aber sind die Ruhrbarone so relevant, dass sie rekordverdächtige 500 mal bei Wikipedia zitiert werden müssen? Wohl kaum.

    Ruhrbarone 500x als Quellenangabe bei Wikipedia:

    Quelle: http://i.imgur.com/wTNPf9U.png

    Mit den 500 Verweisen ist fast jeder Artikel von den Baronen mindestens ein Mal bei Wikipedia zitiert. Liegt das etwa daran, dass fast alle Wikipedia-Admins irgendwann ausgerechnet auf der Seite aus dem Ruhrpott fündig geworden sind? Unwahrscheinlich.

    Es liegt eher daran, dass einige wenige aber einflußreiche Admins bei Wikipedia ihre eigenen Seiten puschen. Und das sind – welch ein Zufall – ausgerechnet die Macher von ruhrbarone.de.

    Gegründet wurde die Ruhrbarone von dem netzbekannten Nazitheoretiker und Verfasser von Billigartikeln Stefan Laurin und u.a. seinem Kumpel Sebastian Bartoschek. Und da die beiden anscheindend so einen übermächtigen Einfluss auf Wikipedia haben, haben sie sich dort wiederrum zig mal selbst zitiert.““

    Sebastian Bartoschek: krumme Touren, zweifelhafter Ruf

    Sebastian Bartoschek hab ich schon vor der entdeckten Information entlarvt. ..
    Ich hab dann bei seinen Themen den link verbreitet.
    Dort wimmelt es nur von Trollen

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