Urteil : Reichsflagge statt Europasterne auf dem Autokennzeichen

Richterhammer und Österr. FahneDas Euro-Feld des Kennzeichenschildes darf nicht mit einem Aufkleber in den
Farben der „Reichsflagge“ (Farbenfolge schwarz, weiß, rot) überklebt werden.
Ein Überkleben stellt einen Verstoß gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung
(FZV) dar, so das VG Stuttgart.

kfz_reichsflaggeDer Sachverhalt

Nach einer Mitteilung der Deutschen Anwaltshotline, überklebte eine Frau
auf ihrem Nummernschild das Europazeichen mit der Reichsflagge. Die
Zulassungsbehörde forderte sie daher auf, die Aufkleber zu entfernen.

Dem wollte die Frau jedoch nicht nachkommen. Daraufhin untersagte
ihr die Behörde, ihr Auto zu nutzen und forderte, die Papiere bei
der Zulassungsstelle abzugeben.

Die Halterin des Wagens weigerte sich weiterhin hartnäckig gegen diese
Verfügung und reichte schließlich Klage ein. Ein Kennzeichen dürfe zwar
nicht mit Glas, Folie oder Ähnlichem verändert werden. Dies habe sie
aber auch nicht getan, denn der Aufkleber mit der Reichsflagge verdecke
lediglich die Europasterne und trage auch das vorgeschriebene „D“.
Das blaue „Eurofeld“ sei getrennt vom Nummernschild zu betrachten,
meint die Klägerin.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Az. 8 K 4792/14)

Das sah das Verwaltungsgericht Stuttgart (Az. 8 K 4792/14) jedoch
anders. Wird ein Fahrzeug neu zugelassen, Kennzeichen neu zugeteilt
oder Kennzeichenschilder ersetzt, ist die Verwendung des Euro-Kennzeichens
zwingend vorgeschrieben.

Wird das Euro-Feld mit der Reichsflagge überklebt, entspricht dies
nicht mehr den Vorgaben der Anlage 4 zu § 10 Abs. 2 Satz 2 FZV.

Dies hat zur Folge, dass das Fahrzeug der Klägerin auf öffentlichen Straßen
nicht (mehr) betrieben werden darf, denn gemäß § 10 Abs. 12 FZV dürfen Fahrzeuge
auf öffentlichen Straßen – unbeschadet des hier nicht einschlägigen Absatz 4 des
§ 10 FZV – u.a. nur in Betrieb gesetzt werden, wenn das zugeteilte Kennzeichen
auf einem Kennzeichenschild nach § 10 Abs. 2 Satz 2 FZV angebracht ist (Satz 1).

Gericht :

Verwaltungsgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 29.01.2015 – 8 K 4792/14

Quelle : Rechtsindex

Wiederstand beginnt beim KFZ Kennzeichen

Hier findet ihr das Schreiben vom Kreis Güterloh : Staatsanwaltschaft Bielefeld – KFZ Kennzeichen

Anmerkung :

Solltet Ihr euch auch solche Aufkleber zulegen
wollen , benutzt statt DR bitte D.

DR ist das Länderkürzel für die Dominikanische Republik
und steht nicht für das Deutsche Reich / Deutschland.