Der Fall Mollath – Mollath muss weiter in der Psychiatrie bleiben

Das Landgericht Regensburg lehnte einen Antrag seines Verteidigers Strate auf Freilassung ab.

Gustl Mollath, der seit 2006 in der Psychiatrie sitzt, weil er nach einem Urteil des Landgerichts
Nürnberg eine Gefahr die Allgemeinheit darstellen soll, wird trotz großer Zweifel an dem Urteil
und der von der Staatsanwaltschaft Regensburg und Mollaths Anwälten eingereichten Wiederaufnahmeanträge
weiterhin in der Psychiatrie festgehalten.

Das Landgericht Bayreuth hat noch nicht über die Unterbringung Mollaths entschieden, das Landgericht
Regensburg nahm aber nun Stellung zu dem Antrag von Mollaths Verteidiger Gerhard Strate, der nach den
neuen Erkenntnissen über das Gerichtsverfahren im Jahr 2006 die Freilassung von Mollath bzw. die
Unterbrechung der angeordneten Maßregel beantragt hatte.

Nach dem Gericht sei noch nicht abzusehen, ob die Wiederaufnahmeanträge angesichts der „behaupteten Tatsachen“
und „benannten Beweise“ „konkreten“ Erfolg haben werden. Das Vorbringen einer „unechten Urkunde“ würde dazu
nicht ausreichen. Dabei handelt es sich um das Attest, das die Verletzungen von Mollaths Frau bestätigen sollte,
aber nicht von ihrer Ärztin, sondern von deren Sohn ausgestellt wurde, der Mollaths Frau gar nicht gesehen hatte.

Zur Aufhebung der Maßregel sei der Sachverhalt zu komplex, berichtet der Bayerische Rundfunk über die Begründung.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Telepolis

Der Fall Mollath : Mollath und das Schwarzgeld

Das Versagen der bayerischen Steuerbehörden:

Seit Monaten macht der „Fall Mollath“ Schlagzeilen: Gustl Mollath, ein Nürnberger Bürger,
sitzt seit sieben Jahre in der Psychiatrie, weil er im Wahn seine Ehefrau geschlagen haben soll.

Doch immer mehr wird deutlich: Seine Frau hatte ein Motiv, ihn zu belasten, denn Gustl Mollath
deckte Schwarzgeldgeschäfte seiner Frau und weiterer Mitarbeiter der HypoVereinsbank auf.

Jetzt fordert der bayerische Landtag Aufklärung in einem eigens eingerichteten Untersuchungssauschuss.

Sie wollen wissen, warum die Steuerfahndung die Angaben von Gustl Mollath jahrelang nicht ernst genommen hat.

Doch wichtige Zeugen wie Roland Jüptner, der Präsident des Bayerischen Landesamts für Steuern, mauern.

Der Fall Mollath : Entscheidungsfindung zieht sich in die Länge

Der Fall Mollath zieht sich weiter hin: Sowohl das Landgericht in Regensburg, als auch das
Landgericht in Bayreuth konnten auf eine Anfrage von Telepolis keine Angaben machen, bis
wann eine Entscheidung in Sachen Gustl Mollath getroffen wird.

In Bayreuth setzt man sich derzeit mit der erneuten Überprüfung der Unterbringung von Mollath
in der forensischen Psychiatrie auseinander, in Regensburg, wo derzeit die beiden Wiederaufnahmeanträge
vom Landgericht geprüft werden, musste nun auch die Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme zu einer
möglichen Aufhebung bzw. Unterbrechung der Unterbringung von Mollath abgeben.

Rechtsanwalt Gerhardt Strate, einer der Verteidiger von Mollath, hatte im Zuge seines Wiederaufnahmeantrags
auch einen entsprechenden Antrag gestellt, um Mollath möglichst schnell zur Freiheit zu verhelfen.

Wolfhard Meindl, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft in Regensburg, sagte gegenüber Telepolis, dass die
Staatsanwaltschaft auf den Antrag von Strate erst dann die geforderte Stellungnahme abgeben kann, wenn das
Landgericht die Wiederaufnahmeanträge geprüft und über deren Zulässigkeit befunden habe.

Johann Pindl, Richter und Pressesprecher am Landgericht in Regensburg, sagte gegenüber Telepolis, es sei
derzeit noch nicht abzuschätzen, bis wann die zuständige Kammer des Landgerichts eine Entscheidung bezüglich
der Wiederaufnahmeanträge treffen werde. „Eine Entscheidung wird kommen, aber ob zeitnah oder ob es noch
dauert, kann ich derzeit nicht sagen“, sagte Pindl.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Telepolis