Staat – Recht = Mafia : Über das korrupte politische Unrecht System in Deutschland

 

Als Beamte sind Staatsanwälte – anders als Richter – weisungsgebunden
()§ 146 Gerichtsverfassungsgesetz) und unterliegen uneingeschränkt der
Dienstaufsicht durch Vorgesetzte (§ 144 GVG) (§ 147 GVG).

Damit ist die Einflussmöglichkeit auf die Staatsanwaltschaften und Staatsanwälte
gegeben, zumal die Weisungsgebenden nicht an die Schriftform gebunden sind.

Ein Weisungsbeispiel berichtete die Süddeutsche
Zeitung im Zusammenhang mit dem Fall Mollath.

Zum Inhalt des Videos :

Über den Einfluss der Politik auf Staatsanwaltschaft und Rechtsprechung. Über ein
korruptes politisches Unrechts-System, das jegliche rechtsstaatlichen Grundsätze
über Bord geworfen und dem Profit und Vorteil einiger weniger untergeordnet hat.

Asylbewerbern in Bayern schmeckt es nicht. Jetzt gibt es Bargeld !

 

Das Essen schmeckte den Asylanten in Bayern nicht :

Zu viel Zucker, schlechte Gewürze. Linke Aktivisten
ergriffen Partei. Jetzt gibt es Bargeld für die Asylanten.

Pfarrer fordert Gratis-Prostituierte für Asylbewerber

20594390-860x360-1425638860Asylbewerber in Deutschland : Ein Pfarrer will Prostituiertenbesuche Foto: dpa

Der evangelische Geistliche Ulrich Wagner hat gefordert, Asylbewerbern kostenlose
Besuche bei Prostituierten anzubieten. „Diese Männer haben ein sexuelles Bedürfnis.

Da machen wir aber die Augen zu, soweit denkt niemand“, begründete der
Pfarrer im Ruhestand seinen Vorschlag gegenüber dem Münchner Merkur.

„Der Gedanke kam, als mir ein Freund erzählt hat, daß in sein Dorf
100 Asylbewerber kommen und jetzt viele Angst hätten, daß so viele
Männer die Frauen im Ort belästigen könnten.

Ob begründet oder nicht:

Diesen Ängsten will ich damit begegnen. Denn es gibt sie“, sagte Wagner.

Bordell-Besitzer sollen Solidarität zeigen

Unschlüssig zeigte er sich, wie die Bordellbesuche finanziert werden sollen.

„Mein erster Gedanke ist gar nicht, wer das bezahlt. Aber es gab ja mal einen
Hartz-IV-Empfänger, der erklagen wollte, daß ihm seine Bordellbesuche bezahlt
werden. Der hatte natürlich keinen Erfolg.“ Vielleicht finde sich jedoch ein
Unterstützerkreis, der das bezahlt.

„Vielleicht erklärt sich auch ein Bordellbesitzer bereit, ein gutes
Werk zu tun. Am Vormittag ist da ja eh nicht viel los, vermute ich.“

Angst vor Kritik hat Wagner nicht. „Wer darf denn sowas noch sagen, wenn nicht
ein evangelischer Pfarrer?“ Auch nicht vor der Evangelischen Kirche: „Ich halte
die neuerliche Tendenz in der Kirche für ganz schlimm, anderen vorzuschreiben,
welche Meinung sie zu haben haben. Wir sind nicht in Nordkorea.“

Wagner leitete etwa 40 Jahre die evangelische Carolinenkirche in Obermenzing.

Quelle : Junge Freiheit

Frei.Wild – Hab keine Angst

Anmerkung :

Das hat was ! 😉

Zwangspsychiatrie ist auch in der BRD Verwaltung gängige Praxis:

Der Fall Mollath

Haben tatsächlich Nazis das Asylantenheim in Bayern angezündet ?

Asylheim-Anschlag-1260Schon merkwürdig. Da ensteht in Deutschland gerade eine neue Widerstandsbewegung und
schwuppdiwupp tauchen ein paar Vollidioten auf und zündeln in einem Asylantenheim ?

Die Medien immerhin, sind in hellster Aufregung und die Politik macht sich diese
schändliche Tat sofort zu nutze – ohne das klar ist, wer dafür verantwortlich ist
– und versucht nun die üblichen Verdächtigen dafür verantwortlich zu machen :

Die Bundesregierung hat besorgt auf die mutmaßlichen Brandanschläge auf
Flüchtlingsunterkünfte in Bayern reagiert. Sollte sich der Verdacht erhärten,
dass dahinter ein fremdenfeindlicher Hintergrund stecke, dann seien dies
“abscheuliche Taten, die aufs Schärfste zu verurteilen” seien, teilte die
Bundesregierung über ihre Sprecher mit. In Deutschland gebe es für derlei
Formen von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit keinen Raum.

Mit Blick auf die steigende Zahl von Übergriffen auf Flüchtlingsunterkünfte in Deutschland
sagte Sprecherin Christiane Wirtz, dies müsse man mit großer Sorge beobachten.

Alle zuständigen Stellen seien aufgefordert, diesen Vorfällen nachzugehen…

Auch Ministerpräsident Horst Seehofer verurteilte den Anschlag als “schändliche
Tat”. “Braunes Gedankengut hat keinen Platz in unserer freiheitlichen Gesellschaft”,
betonte er. “Die Menschen in Bayern lassen sich durch die Provokation, den Hass und
die Menschenverachtung,die aus dieser Tat sprechen, nicht beirren.”

Bayern zeichne sich aus durch die Hilfsbereitschaft und Unterstützung der Bürger “für
diejenigen, die im Freistaat Schutz vor Krieg und Verfolgung und Obhut in Frieden suchen”.

Am weitesten lehnt sich die größte Hetzerin der Republik
Yasmin Fahimi aus dem Fenster (auf ihrer Facebook-Seite) :

Es ist eine abscheuliche Tat, die sich heute Nacht bei Nürnberg zugetragen
hat. Ich bin erschreckt und tief besorgt, dass so etwas in unserem Land
wieder möglich geworden ist – 20 Jahre nach Solingen, Mölln und all den
anderen schrecklichen Vorfällen.

Eine solche Tat kommt nicht von ungefähr, sondern ist die Folge
politischer Brunnenvergifterwie der #AfD, #Pegida und #Hogesa.

Sie schüren diffuse Ängste und machen mit dumpfen Ressentiments und
falschen Behauptungen in unserem Land Stimmung gegen Ausländer, Fremde
und Andersdenkende. Wir Demokratinnen und Demokraten müssen uns an
die Seite der Schwachen stellen und betonen: Nie wieder!

Eins ist klar, diese Tat passt wie Faust aufs Auge und kommt im passenden
Augenblick. Man muss sich doch ernsthaft fragen : Wem nützt diese Geschichte ?

Die Antwort könnte sein, der Politik, die angesichts von 10000 Demonstranten
hilflos ihre stereotypen Sprechblasen raushaut (Nazis in Nadelstreifen) und
damit ihre Bürger unter kriminellen Generalverdacht stellt.

Denn brennende Asylunterkünfte könnten so manchen
davon abhalten, sich der Pegida-Bewegung anzuschließen.

Ein Hakenkreuz kann jeder malen und wir wissen von der Antifa, dass sie
das gerne macht, um den Verdacht auf andere zu lenken und auch nicht jeder
Brandanschlag auf eine Moschee ging in der Vergangenheit auf das Konto der Nazis.

Alle sollten die Ergebnisse der polizeilichen Untersuchung abwarten, das hat
sich schon früher bewährt. Klar ist: Entweder es war die schändliche Tat von
geistigen Brandstiftern oder die schändliche Tat von geistigen Brandstiftern.

Von Thomas Böhm

Quelle : Journalistenwatch

Multikulti Gutmenschen Klassenjustiz ..

bonus02aIch hatte kürzlich eine Strafverteidigung, ein junger Mann (Deutscher im Sinne des
Wortes und der Herkunft ) wollte seine Freundin auf dem Bahnhof vor den Übergrifen
eines Mannes schützen, er ging zur Sache.

Das ganze Geschehen wurde von einer Kamera festgehalten, das „Opfer“, ein stadtbekannter
Provozierer (Nichtdeutscher im Sinne des Wortes und der Herkunft, also Ausweisdeutscher ),
besorgte sich nach der körperlichen Attacke durch meinen Mandanten erst einmal von einem
wartenden Reisenden eine Zigarette, es ging ihm soweit gut, ein paar Blessuren störten
nicht weiter.

Mein Mandant wurde einige Zeit später in U-Haft genommen, Tatvorwurf der gefährlichen
Körperverletzung, dies trotz festem Wohnsitz, familiärer Bindung, Arbeitsplatz,
keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr etc…

Warum schreibe ich das ?

Heute war in den Medien zu lesen, daß in Lübeck ein junger Mann (Asylbewerber aus dem
Senegal) aus dem Polizeigewahrsam floh, während die Polizei am Computer nach Daten von
ihm sah, derjunge Mann war weder unter Aufsicht, noch in irgendeiner Art und Weise fixiert.

Der junge Mann wurde im Zug von Hamburg nach Kopenhagen aufgegriffen,
ohne Fahrschein, stammt aus dem Senegal und war flüchtig wegen des
Verdachts auf versuchten Totschlag in Bayern.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete auch über diesen Fall und bestätigte in ihrem Bericht,
daß man den jungen Mann bereits in Bayern nicht in Untersuchungshaft genommen hätte,
weil dies bei einem Verdacht auf „Gefährliche Körperverletzung“ ‚unüblich‘ sei, jedoch
kein fester Wohnsitz….., und so ganz nebenbei frage ich mich auch, warum ein junger Mann
aus dem Senegal hier bei uns überhaupt nach Asyl sucht ?

Es ist nichts bekannt, was dies rechtfertigen würde.

Haben wir inzwischen die ganz klare Klassenjustiz ?

Wem nützt diese ? Zu wessen Nachteil ? Was hat man mit uns vor ?

Quelle : RA Lutz Schäfer

Ausländerkriminalität : Vergewaltiger waren Asylbewerber

JUGEND, JUGENDLICHE, JUGENDGEWALT, TEENAGER, JUNGS, JUNGE, SCHLAEGEREI, SCHLAEGER, FAUST, FAUSTSCHLAG, SCHMERZ, HASS, BOXEN, GROB, STAERKE, PROBLEM, HANDGREIFLICH, JUGENDBANDEN, STRASSENGANG, GANG, GANGSTER, QUARTIER, BANLIEU, STRASSE, MINDERJAEHRIG, SCHUDie Polizei hat die mutmaßlichen Vergewaltiger einer jungen Frau in Köln
gefaßt. Bei den drei Schwarzen handelt es sich um Asylbewerber aus Bayern
und Sachsen-Anhalt, sagte ein Polizeisprecher der JUNGEN FREIHEIT.

Ihnen wird vorgeworfen, am 6. August gewaltsam in die Wohnung einer
26 Jahre alten Kölnerin eingedrungen zu sein. Die Frau, die an dem
Abend den Besuch einer Freundin erwartete, hatte den Türöffner
betätigt, ohne sich über die Gegensprechanlage zu versichern.

Durch Schläge zwangen die drei Männer die junge Frau zur Herausgabe
ihrer EC-Karte und der dazugehörigen Geheimnummer. Während einer der
Männer Geld von einem nahegelegenen Automaten in der Innenstadt abhob,
vergewaltigten seine beiden Komplizen das Opfer in der Wohnung.

Die Polizei fahndete seit dem 10. September mit dem
Foto aus einer Überwachungskamera nach einem der Täter.

Am Sonntag gelang der Polizei die Festnahme. Gegen einen 26jährigen wurde
Haftbefehl wegen des Verdachtes des erpresserischen Menschenraubes erlassen.

Gegen die 29 und 31 Jahre alten Komplizen besteht zusätzlich der
Verdacht der Vergewaltigung. Der 31jährige hatte in Sachsen-Anhalt
Antrag auf deutsches Asyl gestellt.

Seine beiden Mittäter haben sich in Bayern um Asyl beworben.

Alle drei Männer besitzen die nigerianische Staatsbürgerschaft
und waren der Polizei noch nicht bekannt.

Quelle : Junge Freiheit

Rechtsbeugung durch das Bundesverfassungsgericht

 

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Vielen ist es unverständlich, warum Fehlurteile, z.B im Bereich der zwangsweisen
pornografischen Indoktrination von Grundschulkindern und zu Meinungsäußerungen
über geschichtliche Vorgänge, von höheren Gerichten bestätigt werden und sogar
vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben.

Manche Kritiker sprechen von „Rechtsbeugung“.

Rechtsbeugung ist nicht nur ein Rechtsfehler, sondern geschieht vorsätzlich.

Das Strafgesetzbuch stuft sie als „Verbrechen“ ein, das
von einem bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft wird.

Doch viele halten Deutschland für einen Rechtsstaat,
in dem kein Gericht das Recht beugen würde.

Doch wenn man Rechtsfehler idiotensicher nachweist, wenn selbst die
gelehrtesten Rechtsanwälte es nicht verhindern können, daß „Rechtsfehler“
von den höchsten Gerichten bestätigt werden und sogar vor dem Bundesverfassungs-
gericht Bestand haben, dann spricht das alles für vorsätzliche Rechtsbeugung.

Aber wie will man beweisen, daß die Richter in Wirklichkeit
nicht so dumm sind, wie sie den Eindruck erwecken ?

Doch es gibt einen „Rechtsfehler“ von Bundesverfassungsrichtern, der eine selbst
für juristische Laien absolut denknotwendige Binsenweisheit derart dreist ignoriert,
so daß der „Fehler“ durch keine auch noch so große Dummheit entschuldigt werden kann.

Mit eigenen Ohren habe ich gehört, wie ein Professor der
Rechtswissenschaft den Studienanfängern eingeschärft hat :

Ein- und dieselbe Tat kann nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein.

Das wäre ein Selbstwiderspruch. Daraufhin fragte ich ihn: Wie kann das Grundrecht
der freien Berufswahl (Art. 12 GG) auch für Tötungsspezialisten für ungeborene
Kinder gelten (BVerfGE 98, 218, I), wenn sogar dieselbe Entscheidung (S. 297)
einräumt, daß die vorgeburtlichen Menschentötungen „rechtswidrig“ sind ?

Also: Wie kann jemand ein Grundrecht für irgendwelche rechtswidrige Taten haben ?

Die Antwort des Professors: „Kein Kommentar“. Wie hätte er auch antworten können?

Hätte er die von ihm selbst dargelegte Binsenweisheit, daß ein- und dieselbe
Tat nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein kann, widerrufen sollen?

Hätte er sagen sollen, daß das fachliche Niveau von Bundesverfassungsrichtern unter
dem von Studienanfängern liegt? Oder hätte er gar von „Rechtsbeugung“ sprechen sollen ?

Besonders letztes gehört sich für einen Professor nicht, der ja Staatsbeamter ist.

Zum Sachverhalt :

Zwei Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder legten Verfassungsbeschwerde
gegen ein bayrisches Gesetz ein, wonach sie nur maximal 25% ihrer Einnahmen
durch vorsätzliche Menschentötungen erzielen dürfen. Daraufhin entschieden
sieben Bundesverfassungsrichter in ihrem Urteil vom 27.10.1998 (BVerfGE 98,
218, I), daß das Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 GG) auch für
Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder gelte.

Da sie ein früheres Urteil (Entscheidung vom 25.2.1975, BVerfGE 39, 1) des anderen
Senats des Bundesverfassungsgerichtes nicht einfach ignorieren konnten, haben sie
eingeräumt (S. 297), daß die Tätigkeit der klagenden Berufskiller „rechtswidrig“ ist.

Die Problematik des Kindermordes soll nicht der Gegenstand dieses Textes sein.

Die Bundesverfassungsrichter hätten auch dann das Recht gebeugt, hätten
sie für irgendwelche andere rechtswidrige Taten ein Grundrecht zuerkannt.

An dieser Stelle soll es nicht um den Kindermord gehen und darum,
wie verabscheuungswürdig er ist, sondern nur um den Nachweis, daß
es das Verbrechen der Rechtsbeugung in Deutschland gibt, und das
sogarbeim Bundesverfassungsgericht.

Die Bundesverfassungsrichter Graßhof, Papier, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas
und Hömig sind somit gemeingefährliche Verbrecher. Es ist zu wünschen, daß
ein Jurist oder am besten einer der namentlich genannten Bundesverfassungsrichter
in einer Antwort zu diesem Blog die juristische Frage beantwortet, wie es möglich
ist, daß jemand ein Grundrecht für rechtswidrige Taten haben kann.

Sollte es keine Antwort auf diese Frage geben, dann bleibt es unwiderlegt, daß
die Bundesverfassungsrichter Graßhof, Papier, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas und
Hömig gemeingefährliche Verbrecher sind. Wie auch andere Verbrecher immer wieder
Verbrechen begehen, bis sie gestoppt werden, so beugen Bundesverfassungsrichter
immer wieder das Recht. Nur wem das bewußt ist, daß es Rechtsbeugung gibt, nur
der kann es nachvollziehen, wenn es auf Rechtsbeugung zurückgeführt wird, wenn
das Bundesverfassungsgericht zur Freude der Pädokriminellen bestätigt, daß es mit
den Freiheitsrechten des Grundgesetzes vereinbar sei, daß Grundschulkinder die
schulische Werbung für Sexualkontakte nicht ablehnen dürfen.

Ein vermeintliches Grundrecht für rechtswidrige Taten setzt ein Rechtsverständnis
voraus, das durch folgenden Slogan treffend beschrieben wird:

„Legal, illegal, scheißegal“.

Diese Rechtsauffassung verbindet die Bundesverfassungsrichter mit Hitler, Stalin,
der Mafia und allen anderen Verbrechern. Bei diesem Rechtsverständnis wird es
bedeutungslos, was im Grundgesetz oder in anderen Gesetzen steht, sondern der
politische Wille ist entscheidend. Das war bei Hitler so, das war bei Stalin so,
und auch heute ist in Deutschland Rechtsbeugung gang und gäbe. Weil dieser
Gedanke von vielen als absurd empfunden wird, deshalb mußte am Beispiel des
vermeintlichen Grundrechtes, andere Menschen rechtswidrig töten zu dürfen,
gezeigt werden, daß es auch heute in Deutschland Rechtsbeugung gibt.

Dieser zwingende Nachweis soll es dem Besucher von http://www.volksbetrug.net
ermöglichen, das nachzuvollziehen, was ich in Zukunft auf dieser
Internetseite über Rechtsbeugung noch schreiben möchte.

Danke an Johannes für diesen Artikel ! 😉

Rundfunkbeitrag – VerfG : Plumpe Rechtsbeugung

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Die Verfassungsgerichtshöfe von Bayern und Rheinland-Pfalz haben entschieden, dass
derRundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. „Die Urteile sind einseitig, apodiktisch und
von der Argumentation her oberflächlich“ – urteilt sogar die FAZ. Handelt es sich
möglicherweise um krasse Fällte von Rechtsbeugung, um politische Vorgaben zu erfüllen ?

Wie unabhängig ist ein Verfassungsgericht wirklich? Dass es dabei nicht so
weit her ist, haben die jüngsten Urteile zu ESM und Euro-Rettung gezeigt.

Was zu beweisen war: Rechtsbeugung natürlich auch bei der absurden richterlichen
Apologie einer TV-Zwangs-„Gebühr“ selbst für Menschen, die mangels TV/Radio gar
kein öffentlich-rechtliches TV/Radio empfangen können oder wollen !

Absurde Zwangs-„Gebühren“ ohne Gegenleistung sind und
bleiben aber illegitim – egal, was diese Richter sagen.

In einer normalen, menschlichen, liberalen, auf freiwillige Verträge setzenden
Welt gälte das gar nicht nur für Gebühren, sondern sogar für Steuern selbst.

Aber in jedem Fall ist es absurd, dass die Gerichte noch nicht einmal verfügt
haben, die Zwangszahlung für alle wenigstens als „Steuer“ zu deklarieren.

Selbst dieser Anschein „Steuer“ sollte vermieden werden – Kritiker hätten sonst ja künftig
ganz offiziell vom „steuerfinanzierten, alternativlosen Zwangs-TV“ sprechen können.

FAZ : Diese Rundfunkurteile sind ein Witz

Die Richter in Koblenz und München formulieren all dies in einer erstaunlich
gleichlautenden, mitunter wie Satire anmutenden Schwurbel-Prosa, die mit
der juristischen Abwägung von Argumenten wenig zu tun hat.

Man gewinnt sogar den Eindruck, dass sie sich die
Einwände der Kläger gar nicht zu Gemüte geführt haben.

Haben sie aber sicher doch. Sie haben aber keine juristischen Gegenargumente,
die auch nur im 1. Semester Jura Gnade vor einem korrigierenden Professor fänden!

Genau so lief das auch bei den ESM-Urteilen, wo beste Argumente von
Schachtschneider und Hassel-Reusing im Urteil gar nicht erst erwähnt wurden!

Rechtsbeugung auf niedrigstem, arbeitsverweigernden Niveau!

Unser „Recht auf Recht“ existiert nicht mehr!

Zitat FAZ :

Die Verfassungsrichter behaupten einfach, dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer
sei – weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Leistung für alle erbringe,
die ein Wert an und für sich sei und es keine Rolle spiele, ob man die Programme
empfangen wolle oder nicht.

Und sie sagen, dass alle davon einen Nutzen hätten – damit wird
der öffentlich-rechtliche Rundfunk zum Teil der Daseinsvorsorge.

Man fragt sich, wie man in einer Welt vor 1950 / ARD-Gründung überhaupt leben konnte ?

Noch dazu gibt es inzwischen nicht wie damals NULL andere deutschsprachige TV- und
Internet-Sender, sondern geschätzte 2.000 – darunter sicherlich 1000 mit höherem
Qualitäts- und Wahrheitsanspruch als die „öffentliche-rechtlichen“ Zwangsmonopolisten!

Widerspruch oder Ausstieg aus dem System ist unmöglich.

Quelle : www.mmnews.de