Das Landgericht Regensburg lehnte einen Antrag seines Verteidigers Strate auf Freilassung ab.
Gustl Mollath, der seit 2006 in der Psychiatrie sitzt, weil er nach einem Urteil des Landgerichts
Nürnberg eine Gefahr die Allgemeinheit darstellen soll, wird trotz großer Zweifel an dem Urteil
und der von der Staatsanwaltschaft Regensburg und Mollaths Anwälten eingereichten Wiederaufnahmeanträge
weiterhin in der Psychiatrie festgehalten.
Das Landgericht Bayreuth hat noch nicht über die Unterbringung Mollaths entschieden, das Landgericht
Regensburg nahm aber nun Stellung zu dem Antrag von Mollaths Verteidiger Gerhard Strate, der nach den
neuen Erkenntnissen über das Gerichtsverfahren im Jahr 2006 die Freilassung von Mollath bzw. die
Unterbrechung der angeordneten Maßregel beantragt hatte.
Nach dem Gericht sei noch nicht abzusehen, ob die Wiederaufnahmeanträge angesichts der „behaupteten Tatsachen“
und „benannten Beweise“ „konkreten“ Erfolg haben werden. Das Vorbringen einer „unechten Urkunde“ würde dazu
nicht ausreichen. Dabei handelt es sich um das Attest, das die Verletzungen von Mollaths Frau bestätigen sollte,
aber nicht von ihrer Ärztin, sondern von deren Sohn ausgestellt wurde, der Mollaths Frau gar nicht gesehen hatte.
Zur Aufhebung der Maßregel sei der Sachverhalt zu komplex, berichtet der Bayerische Rundfunk über die Begründung.
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