Der Fall Mollath – Mollath muss weiter in der Psychiatrie bleiben

Das Landgericht Regensburg lehnte einen Antrag seines Verteidigers Strate auf Freilassung ab.

Gustl Mollath, der seit 2006 in der Psychiatrie sitzt, weil er nach einem Urteil des Landgerichts
Nürnberg eine Gefahr die Allgemeinheit darstellen soll, wird trotz großer Zweifel an dem Urteil
und der von der Staatsanwaltschaft Regensburg und Mollaths Anwälten eingereichten Wiederaufnahmeanträge
weiterhin in der Psychiatrie festgehalten.

Das Landgericht Bayreuth hat noch nicht über die Unterbringung Mollaths entschieden, das Landgericht
Regensburg nahm aber nun Stellung zu dem Antrag von Mollaths Verteidiger Gerhard Strate, der nach den
neuen Erkenntnissen über das Gerichtsverfahren im Jahr 2006 die Freilassung von Mollath bzw. die
Unterbrechung der angeordneten Maßregel beantragt hatte.

Nach dem Gericht sei noch nicht abzusehen, ob die Wiederaufnahmeanträge angesichts der „behaupteten Tatsachen“
und „benannten Beweise“ „konkreten“ Erfolg haben werden. Das Vorbringen einer „unechten Urkunde“ würde dazu
nicht ausreichen. Dabei handelt es sich um das Attest, das die Verletzungen von Mollaths Frau bestätigen sollte,
aber nicht von ihrer Ärztin, sondern von deren Sohn ausgestellt wurde, der Mollaths Frau gar nicht gesehen hatte.

Zur Aufhebung der Maßregel sei der Sachverhalt zu komplex, berichtet der Bayerische Rundfunk über die Begründung.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Telepolis

Der Fall Mollath : Mollath und das Schwarzgeld

Das Versagen der bayerischen Steuerbehörden:

Seit Monaten macht der „Fall Mollath“ Schlagzeilen: Gustl Mollath, ein Nürnberger Bürger,
sitzt seit sieben Jahre in der Psychiatrie, weil er im Wahn seine Ehefrau geschlagen haben soll.

Doch immer mehr wird deutlich: Seine Frau hatte ein Motiv, ihn zu belasten, denn Gustl Mollath
deckte Schwarzgeldgeschäfte seiner Frau und weiterer Mitarbeiter der HypoVereinsbank auf.

Jetzt fordert der bayerische Landtag Aufklärung in einem eigens eingerichteten Untersuchungssauschuss.

Sie wollen wissen, warum die Steuerfahndung die Angaben von Gustl Mollath jahrelang nicht ernst genommen hat.

Doch wichtige Zeugen wie Roland Jüptner, der Präsident des Bayerischen Landesamts für Steuern, mauern.

Fall Mollath : Kuriose Volte

Skurriler Zufall: Ob Gustl Mollath vorläufig aus der Psychiatrie entlassen wird, entscheidet
ausgerechnet die 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg. Das ist jene Kammer, die noch im
vergangenen Jahr einen Zeugen in dem Fall abgewiesen und ihm sogar Kosten aufgebrummt hatte.

Der Freitag war ein wichtiger Tag in der Causa Gustl Mollath. Der Untersuchungsausschuss im Landtag
der sich mit etwaigen politischen Versäumnissen beschäftigten will, traf sich zur konstituierenden
Sitzung. Und in Regensburg tritt der juristische Gang der Dinge nun in die entscheidende Phase:

Bis Freitag durften alle Verfahrensbeteiligten ihre Argumente für ein mögliches Wiederaufnahmeverfahren vorbringen.

Seither ist die 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg am Zug. Sie muss entscheiden, ob den Anträgen
von Mollath-Anwalt Gerhard Strate und der Regensburger Staatsanwaltschaft stattgegeben wird.
In dem Moment, in dem sie einem der Anträge zustimmen würde, käme Mollath frei. Zumindest vorläufig.

Dass ausgerechnet der 7. Großen Strafkammer diese Entscheidung zufällt, darf als die kurioseste Volte in
dieser Geschichte gelten. Denn genau diese Kammer war schon einmal mit der Sache beschäftigt.
Und kam damals zu einem Ergebnis, das heute bis in höchste juristische Kreise in Bayern für Kopfschütteln sorgt.

Die Kammer brummte im Januar 2012 einem Zeugen, der eine Aussage in der Sache Mollath nachreichen wollte,
einen Kostenbescheid von 60 Euro auf.

Mit der Begründung: Der Zeuge, es handelt sich um den Zahnarzt Edward Braun, habe mit seiner Aussage einen
Antrag auf Wiederaufnahme gestellt. Da er als Privatperson formal dazu aber gar nicht berechtigt sei,
habe er die Kosten der Entscheidung zu tragen. 15 Monate später ist exakt diese Aussage des Zeugen Braun
eines der Hauptargumente, mit der die Regensburger Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf Wiederaufnahme stützt.

Skurriler dürfte es kaum noch gehen.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : sueddeutsche.de