Erneute Festnahme eines Gerichtsvollziehers

Vorab ein großes Lob an dieser Stelle für die Polizeibediensteten des Polizeipräsidium Osthessen für Ihren schnellen, souveränen und stressfreien Einsatz vor Ort.

Da im Internet immer mehr Menschen über die Ausbeutung durch Besatzungsstatus, fehlende Rechtsgrundlage in der BRD und Zwangsüberführung in ein EU Konstrukt erfahren, werden Sie in Zukunft noch oft gebraucht.

Da kann das gezeigte Verhalten allen Kollegen als vorbildlich MENSCHLICH und Lösungsfördernd weiter empfohlen werden.

So wünschen wir uns Zusammenarbeit – von Mensch zu Mensch statt „Juristische Person“(Sklave nach Personalausweis). Danke. Danke Danke …..

Die Interessengemeinschaft Volksaufklärung Fulda

Zum Sachverhalt:

20.02.2013 gegen 13°° Uhr in Kleinlüder / Fulda:

Aufklärung eines sog. Gerichtsvollziehers unter Zuhilfenahme der Polizei über die tatsächlichen Rechtsgrundlagen in der BRD.

Vorgeschichte:

Einem Unterstützer der Interessengemeinschaft Fulda wurde von der „Ordnungsbehörde Fulda“ ein

Strafzettel zugestellt. Er soll auf einer Ausfallstraße nachts um 3 Uhr zu schnell gefahren sein.

Nach Überprüfung des Tatortes, wo die Geschwindigkeitsübertretung gemessen wurde, befinden sich auf dieser Strecke keinerlei Schilder, die den Tatvorwurf rechtsfertigen würden. Es wurden Lichtbilder als Beweismittel an das Regierungspräsidium Kassel gesandt.

Statt sachkundig und fachlich korrekt eine verbindliche Stellungnahme abzugeben wurde einfach ein Bußgeldbescheid erlassen. Dieser Bußgeldbescheid wurde zurückgewiesen.

Statt auf die ordentliche Zurückweisung fachlich und sachlich zu antworten, wurde vom Regierungspräsidium Kassel eine Zwangsvollstreckungssache unter dem Aktenzeichen: DR II 112/13 unter dem AZ: 978.962247.4 beim Amtsgericht Fulda eingeleitet.

Am 06.02.2013 wurde unser Untersützer schriftlich von Herrn Gerichtsvollzieher Thomas Halsch, wohnhaft in 36039 Fulda, Prof.-Siegmund-Str. 3 Tel. 0661 – 67926324 Fax -25, informiert, dass er am 20.02.2013 zwischen 12:00 Uhr – 15:00 Uhr eine Pfändung durchführen will.

Gegen 12:30 Uhr kam Herr Thomas Halsch zu unserem Unterstützer und wurde freundlichst hereingebeten.

Er setzte sich auf einen für ihn reservierten Stuhl und wurde von allen Anwesenden begrüsst.

Herr Halsch wurde aufgefordert sich entsprechend auszuweisen und gab seinen für Ihn gültigen Ausweis zur Prüfung bereitwillig ab. Wir mussten feststellen, dass Herr Halsch mit einem Dienstausweis und nicht mit einem Amtsausweis ausgestattet wurde. Wenn jemand hochheitliche Aufgabe vornehmen will, ist ein Amtsausweis zwingend erforderlich. Da Herr Halsch seit 01.08.2012 durch die Änderung der Gerichtsvollzieherverordnung als freischaffender privater Unternehmer für die Firma Amtsgericht Fulda seine Arbeit verrichtet, hat er sich nachfolgender Straftaten schuldig gemacht:

Amtsanmaßung § 132 StGB:
sachliche Zuständigkeit von Vollstreckungsbeamten wurde aufgehoben – siehe §1, § 24 GVO vom 01.08.2012
Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB:
wenn ein Finanzbeamter(in) kein Beamter mehr ist (§1 GVO), so ist er auch keine Amtsperson, welche zu hoheitlichem Handeln befugt ist – siehe § 11 StGB
Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB:
Vorlage von falschen Dokumenten
Urkundenfälschung § 267 StGB:
Gebrauch von gefälschten Urkunden, der Versuch ist strafbar

Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB:
Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde
Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen §276 StGB:
Vorlage von Dienstausweis mit Deklaration als Amtsausweis, dadurch Täuschung im Rechtsverkehr
Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB:
die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung zur Erschleichung von Leistungen ist strafbar
Betrug § 263 StGB:
Verschaffung von Vermögensvorteil durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar
Hochverrat gegen den Bund oder ein Land §81,82 StGB:
wer es unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, begeht Hochverrat

Weitere schwere Vorwürfe, die sich aus der Tatsache, dass der die Täter rechtlich grundgeschult ist sind, ergeben:

– vorsätzlicher Betrug
– vorsätzliche Täuschung
– vorsätzliche Amtsanmaßung
– vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
– vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB

– Anleitung zur vorsätzliche Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
– vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung §81 und §82 StGB

Daraus ist eine den Täter(in)n vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB in Betracht zu ziehen.

GV

Aufgrund dieser schweren Vorwürfe wurde der angebliche Gerichtsvollzieher gemäß § 127 StGB vorläufig von der freien Arbeits- und Interessengemeinschaft Volksaufklärung vorläufig festgenommen. Herr Halsch wurde ausführlich informiert und wir reichten und boten ihm belegte Brötchen und Kaffee an sowie konnte er über ein Festnetztelefon jederzeit telefonieren, da er sein Handy im Auto hat liegen lassen. Er nutzte die Möglichkeit des Telefons.

Herr Halsch bestätigte uns, dass er in keiner Weise von seimem Vorgesetzen Herr Dr. Liesching, Geschäftsführer der Firma Amtsgericht Fulda über die Änderungen der Gerichtsvollzieher-verordnung informiert wurde.

Wir forderten eine Polizeistreife über die Rufnummer 110 an und nach kurzer Zeit war ein Streifenwagen der POLIZEI des Polizeipräsidium Osthessen mit die drei Polizeibediensteten vor Ort.

Wir klärten in ruhige Atmosphäre den Sachverhalt ausführlich auf und die Polizeibediensteten nahmen die persönlichen Daten des angeblichen Gerichtsvollzieher Halsch auf.

Hier der Link zur aktuellen Gerichtsvollzieherverordnung vom 01.08.2012:

 GERICHTSVOLLZIEHERVERORDNUNG 01.08.2012

Es wurde jetzt Strafanzeige, Strafantrag und Strafverfolgungsantrag aus allen rechtlichen Gründen beim Polizeipräsidium Osthessen gegen nachfolgende Privatpersonen:

A)    Herr Thomas Halsch, tätig als Gerichtsvollzieher, Prof.-Siegmund-Str. 3, 36039 Fulda,

im Verfahren DR II 112/13

B)     Herr Jörg Liesching, tätig als CEO Geschäftsführer der Firma Amtsgericht Fulda,

Königstr. 38, 36037 Fulda im Verfahren DR II 112/13

C)     Herr Jörg Uwe Hahn, tätig als Der Minister der Justiz, für Integration und Europa und stellvertretende Ministerpräsident, der CEO Firma Hessisches Ministerium der Justiz, Luisenstraße 13, 65185 Wiesbaden

gestellt.

65 Kommentare zu “Erneute Festnahme eines Gerichtsvollziehers

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  3. Ich kann einfach nur noch „Geil“ sagen!!! Gott sei Dank wachen die Menschen in Deutschlnd auf und zeigen diesem korrupten Handlanger-Dreckspack der Rothschild-Mafia endlich, wo es lang geht!!!!

  4. Ihr seit die Geilsten! Aber habt Ihr mal Eure Rechtschreibfehler nachgezählt?
    Dieser Text ist wohl eher ein Verbrechen an der deutschen Muttersprache!?

    • Herbert, würden mehr Deutsche sich mit solcher Intensität mit der Deutschen Geschichte nach 1945 befassen, als intensiv nach Rechtschreibfehlern zu suchen, wäre dieses unser Heimatland schon einen ganz großen Schritt weiter. Aber unsere Volksverräter haben scheinbar gute Dienste geleistet, das eigene Volk gegeneinander aufzuwiegeln. Werde auch Du endlich wach.

    • Willst du mit dem Duden geschlagen werden oder bleibt das mit worten?
      Die bürger von BRD gmbh können mit solche Menschen wie dich nichts anfangen, wir sind hier nicht auf Grammatik Presse.
      Du scheinst echter „Fachkraft“ zu sein die für Aufenthalt im Arbeitsplatz bezahlt werden statt Kenntnisse.

      Heino ist längst tot wir brauchen kein Nachfolger.

  5. Hallöchen ..

    das tut gut das zu lesen. Denn ich habe einen Brief vom GV erhalten das dieser am 15.05.2013 zu mir kommen möchte wegen einer Zwangsvollstreckung. Nun bin ich am überlegen wie ich den gegenüber trete.

    Soll ich auch die Polizei gleich rufen…bzw. nachdem ich diesen aufgeklärt habe ? Was sage ich genau zur Polizei warum die kommen soll ?

    Ich wäre über jede Information Dankbar. Ich hab so viele koriose Sachen hier zu klären ..was mir kein Mensch glaubt wenn er es nicht alles lesen könnte. Vielleicht habt ihr Leute aus dem Bereich Blankenburg Harz mit denen ich mich zusammen tun könnte.

    Seitdem ich angefangen habe die wahrheit auch auszusprechen versuchen die meinen Mann und mich fertig zu machen.

    Liebe Grüße
    Olivia

  6. ..wieso kommt denn überhaupt der „böse Mann“?? egal ob Recht oder nicht.wenn Fehler dann bitte auch dazu stehen. Wer damit nicht umgehen kann sollte das Land verlassen und sich nicht auf Kosten der Allgemeinheit ausruhen..ist schon echt dreist was sich in „Deutschland“ so rumtreibt…ich habe nur Rechte!! Kotzen muss man und sich schämen..Grüße aus Schweden

    • Schöne Grüße aus Schweden? Dann erkläre doch mal, warum Du mit einer IP (Telekom) aus der BRD schreibst? Deine IP lautet: 91.3.168.XXX.
      Dann verlasse doch die BRD und belaste die Allgemeinheit nicht weiter.

      MfG VNV

    • Es geht doch nicht darum, ob der GV berechtigt oder nicht berechtigt auftaucht( in geschildertem Fall übrigens nicht berechtigt). Wichtig ist doch, dass er sich an gültige Rechtsvorschriften zu halten hat. Wenn er dies nicht tut, macht er sich strafbar. Und das ist – genau wie bei jedem anderen Bundesbürger auch – zu ahnden.

  7. Ich sag dazu nur ein. Ein “ Kleiner “ wird nun zu etwas verdonnert und an unsere Politiker mit all ihren falschen Dr. – Titeln werden einfach dabei übergangen und vergessen. Keienr von diesen wurde verurteilt, Keiner musste seine Bezüge zurückerstatten. So ist DEUTSCHLAND auch zu sehen. Die Großen laufen lassen, die Kleinen verdonnern.

  8. Zufällig kenne ich Herrn Halsch persönlich und ich kann sagen, dass er sehr nett und zuvorkommend ist. Er ist keinefalls anmaßend. Muss mal eine ganz dicke Lanze für ihn brechen. Ich wollte seinen Job nicht machen.

    • @ Mary Lou

      Aha, nett und zuvorkommend sind:
      – vorsätzlicher Betrug
      – vorsätzliche Täuschung
      – vorsätzliche Amtsanmaßung
      – vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
      – vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
      Das ist dann auch keinesfalls anmaßend? In welcher Welt leben Sie?

      MfG VNV

      • Habt Ihr eigentlich schon mal über die Tatsache nachgedacht, das ihr alle komplett bescheuert seid. Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, wird der oder die betreffende Person im Vorfeld einen Fehler begangen haben. Was oder Warum interessiert den GV nicht, der ist beauftragt die Schulden einzutreiben. Ihr solltet erstmal über Eure Fehler nach denken, als so ne scheiße zu machen. Und wenn ihr Euch damit noch glücklich fühlt sag ich echt nur armes Deutschland und geht arbeiten, dann habt ihr keine Langeweile. Sorry

      • Dennoch hat er sich korrekt verhalten und nicht ewig rumgestritten – was zeigt, dass er wohl in der Lage ist Fehler einzugestehen. Zudem ist es ihm ja selbst vielleicht unangehm bei den „falschen“ Leuten das Geld abzuzocken. Jedoch ist es für mich verständlich, dass manche Menschen einen Gerichtsvollzieher brauchen (Betrug gegenüber Versandhandel, etc.)…
        Vielleicht sollte man nicht alle über einen Kamm scheren… 😉

      • Liebe Sandra,

        „Ich übe nur meinen Beruf aus. Die betreffende Person wird schon einen Fehler begangen oder sich schuldig gemacht haben. Was oder warum interessiert mich nicht. Ich bin beauftragt meine Aufgabe zu erfüllen. Und jetzt drehe ich den Gashahn auf….“
        Armes Deutschland

    • Hier haben einige nicht , ich betone NICHT verstanden um was es geht , nicht um den Herrn Halsch oder einen seiner Kollegen ! Es geht einfach darum , das auch Ämter sich ann die Gesetze zu halten haben ! PUNKT fertig mehr nicht !

  9. Geile Action, ich hoffe nur das der Richter da auch so handelt wie es sein sollte, denn leider hackt eine Krähe der Anderen kein Auge aus. Ich wünsche in Euch und unserem Land ein real gerechtes Urteil.

  10. Zitat: „Da kann das gezeigte Verhalten allen Kollegen als vorbildlich MENSCHLICH und Lösungsfördernd weiter empfohlen werden.“

    Mir fehlt hier einfach Hintergrund- Informationen.. die hätten geholfen um das ganze im richtigen Licht zu sehen.

    Für mich hat das so wie es sich hier darstellt, mit Menschlichkeit wenig tun, wenn jemand aus Unwissenheit einer neuerlichen Gesetzesänderung den falschen Ausweiss mitführt und nun mit persönlichen Daten inklusive Adresse an den Pranger gestellt wird.

    Menschlichkeit geht in beide Richtungen und sollte keine Sache eines Schwanzvergleich ala : „Ich kenn mich mit Gesetzen aber besser aus..und deswegen bin ich der Mensch und nicht Du“ sein.

    Grundsätzlich gratuliere ich zu euren Wissensvorsprung und der Courage den auch gegen die Obrigkeit durchzusetzen und eben nicht gleich einzuknicken aber für mangelnde Menschlichkeit gegenüber den Gerichtsvollzieher „im Zweifel für den Angeklagten“ auch nur seine Arbeit machen wollte, um seine Familie zu ernähren…gibts nen fetten Abzug in der B note.

  11. Ich sag nur VORSICHT, wenn Laien mit Gesetzten umgehen. Nur mal ein Beispiel: Vorläufige Festnahme regelt nicht wie angegeben das Strafgesetzbuch, sondern die Strafprozessordnung. Ihr hab euch aber mit der vorläufigen Festnahme der Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB strafbar gemacht. Den gem § 127 Abs. 1 StPO gilt das Jedermannrecht der vorl. Festnahme nur, wenn u.a. die Identität nicht feststellbar ist.

  12. Eric, da bin ich voll bei Dir.
    Trotzdem ists definitiv ein Verbrechen des Pseudo- Staats- Apparates, dem Volk die Wahrheiten vorzuenthalten und munter weitere Steuerlasten, Gebühren und ähnliche Abzocken zu betreiben.
    Alle, die den direkten Kontakt zum Volk halten sollen, stehen in der Nahrungskette des Beamtenapparates ganz unten. Insofern ist da ein gewisses Verständnis angebracht, da das die untersten Befehlsempfänger sind.
    Volksrechtlich gesehen ist aber die Öffentlichkeit nun besser informiert- zumindest die, die den Tatsachen auch standhaft ins Auge schauen und solche Seiten wie diese nebst ählichen examinieren.
    Ich für meinen Teil fechte gerade einen Disput mit der Polizei GmbH Dithmarschen, die unter obskursten Bedingungen eine Geschwindigkeitsübertretung bei mir festgestellt haben wollte… Welch eine Freude! Vielleicht erwartet mich ja auch dereinst der ehrenvolle Besuch eines Gerichtsvollpfostens- ich freue mich darauf, ihm obige Beispielargumentation um seine gehorsamen Ohren zu kloppen!

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  14. Im Moment ist es doch so, dass die Sache vor den Gerichten jetzt geklärt wird. Bleibt erst einmal abzuwarten, wie ein weisungshöriges Gericht die Sache jetzt klärt.
    Außerdem wird jede Polizeidienstelle mit der Angelegenheit unterschiedlich umgehen. Daher stellt sich jetzt zuallererst die Frage, ob mit dier Beweisführung ein Aufschub erreicht werden kann, also der „Gerichtsvollzieher“ unverrrichterter Dinge abziehen muß, bis zur Klärung der Angelegenheit,
    Daher wäre es jetzt schon hilfreich im Forum darüber zu informieren und Ansprechpartner zu nennen, die da ggfs. weiterhelfen, wie sich jeder akut Betroffene jetzt verhalten kann/darf.
    Gibt es einen Juristen der sich damit befaßt und ließe sich ein solcher mittels Sammelklage beauftragen?

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  16. Hallo zusammen meine Erfahrung … und ein Lösungsweg!

    … manche Gerichtsvollzieher „drücken“ sich auch vor der Vollstreckung und geben es dann weiter an „unwissende“ Kollegen die sicher nicht nach Rechtsverständnis sondern eher nach Unwissenheit eingestellt werden (als Selbständige arbeiten).

    So war es bei mir der Fall, nach dem der Leitende Obergerichtsvollzieher einen Konkludenten Vertrag (Handelsrecht) bekommen hatte antwortete er nicht sondern gab es weiter an eine Mitarbeiterin die wohl keine Ahnung hatte.
    Nach fünf weitern Schreiben bekam ich dann Mündlich eine Androhung der Anzeige wegen Erpressung von einer Richterin am Vollstreckungsgericht in München. (wegen der Frage nach dem Rechtsnachweis und Richtigkeit im Vorgang / Konkludenter Vertrag)

    Seit dem lebe ich nicht mehr in Deutschland. Ich erlaube es nicht das mein Kind in einer Diktatur aufwächst! Und für alle Daheimgebliebenen bin ich jetzt der „Außenposten“ der euch den Zugang zu Internationalen Gerichten auf neutralem Boden ermöglicht.

    Fünf Jahre Studium und suche haben nun dazu geführt das ich heute eine Möglichkeit anbieten kann, eine Rechtliche Abwehr, so wie Änderung des Persönlichen Rechtsstellung mit Internationalen / EU Rechtlich sicheren öffentlichen Urkunden (nicht aus Deutschland), mit der Möglichkeit einer Klage vor einem unabhängigen und souveränem Gericht (auch nicht in Deutschland).
    Die Prozesse (eigene und fremde) werden gerade gestartet und dauern wohl noch die nächsten 1 1/2 bis 2 Jahre, aber ich sehe den Urteilen mit Freude entgegen .. denn eine Firma wird nicht die erforderlichen Urkunden bringen können ( Rechtsnachweis / öffentliches Verfahren u.s.w.)… und wenn doch, dann habe ich die Möglichkeit auf eine Menschenrechtsverletzung zu klagen. ( EMRK Art. 6 Recht auf ein faires (Öffentliches) Verfahren)
    Das Recht zur klage wird mit der öffentlichen Urkunde / unter unlimitierten Recht / in souveränem Staat / als Eid / mit Eintrag in ein öffentliches Register Rechtlich klar definiert / und ist mit Apostille des Auswärtigen Amtes mit Siegel und echter Unterschrift erwirkt. (Änderung der Rechtsstellung von Juristischer Person zum Lebenden Menschen)!

    Ich bitte den Administrator meinen Post zuzulassen denn je mehr Leute diesen Weg mit mir gehen um so höher der Effekt, letztlich wollen wir ja alle das gleiche;
    — unseren Frieden und unser Recht — !
    hier der Link zu meinem Block wo alles genau erklärt ist;
    https://prometheusmalta.wordpress.com/

    Der Weg muss Gewaltfrei also Rechtlich sein, sonst haben wir verloren … das Chaos ist gewollt und wird uns aller Zivilisierten Möglichkeiten berauben. Und noch was ;

    lg … an euch alle … und gebt nie auf!

  17. Auch wenn ich Ihre Arbeit in Sachen Aufklärung sehr schätze, so unterschlagen Sie einen nicht ganz unwesentlichen Aspekt: Ob sich in der BRD einer Straftat schuldig gemacht hat, unterliegt ausschließlich der Beurteilung eines Gerichtes mit einem vorsitzenden Richter. Jemanden öffentlich ohne richterlichen Schuldspruch demnach im juristischen Sinne vorweg als „schuldig“ zu klassifizieren, könnte konsequenterweise auch einen Straftatbestand darstellen. Ich bitte dies zu berücksichtigen!

  18. im Prinzip finde ich diese Aufklärung super, nur stört mich dabei, dass der herbeigerufene Polizist ohne Gehirn dargestellt wird. Dieser Polizist hat doch genügend Ausbildungen hinter sich um zu erkennen, dass seine mitgeführte Legitimation genauso wertlos ist wie die des Gerichtsvollziehers. Wo bleibt seine Reaktion bei dieser Massnahme?

    • Heute sieht es so aus :

      Alle die , die ungültigen Gesetze bzw. angepassten Gesetze
      in Frage stellen sind Reichsbürger oder NAZIs.

      Nein Wir reden nicht vom 3.Reich oder dem Kaiserreich,
      sondern von der Gesetzgebung der BRD.

  19. Bei mir ging es leide rnicht so friedlich von dannen. Bin es etwas falsch angegenagen weil ich krank war. Im endeffeckt hat mich der gerichtsvollzieher angezeigt wegen wiederstand gegen vollstreckungsbeamte. Ich habe eine gegenanzeige gemacht diese wurde abgewiesen, Nennung von pseudo gesetzen. Ich habe jetz tnur noch die möglichkeit zu verteidigen. Mal sehen wie es am 14 september endet.
    Ich könnte prozessbeobachter brauchen. Wenn wer zeit und lust hat kann gerne am 14 Sep saal 0.004 um 11 Uhr. Ich weis nicht ob es ein öffentliche verhandlung ist kenne mich da nicht aus bin aber halbwegs vorbereitet.
    Beste grüße an alle die für gerechtigkeit kampfen.

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