Die Malta-Masche : „Reichsbürger“ versuchen Justizangestellte in Magdeburg einzuschüchtern

USA UCC Registration Commonwealth Of AustraliaSogenannte Reichsbürger und andere versuchen, Mitarbeiter der Justiz in Magdeburg
mit horrenden Geldforderungen einzuschüchtern. Die Unruhe ist so groß, dass das
Justizministerium eigens eine Informationsveranstaltung organisiert hat, um die
eigenen Mitarbeiter zu beruhigen.

Sachsen-Anhalts Justizapparat ist in heller Aufregung: Auslöser sind Versuche vor
allem sogenannter Reichsbürger, mit der „Malta-Masche“ horrende finanzielle Forderungen
gegenüber Richtern, Justizangestellten und Gerichtsvollziehern durchzusetzen.

Die Unruhe ist so groß, dass das Justizministerium eigens eine Informationsveranstaltung
organisiert hat, um die eigenen Mitarbeiter zu beruhigen. „Ich bin von ganz vielen Kollegen
angesprochen worden, die in Sorge sind“, sagte Justizministerin Angela Kolb (SPD) der MZ.

Bei den Reichsbürgern handelt es sich um ein Phänomen, das die Verfassungsschutzbehörden
seit mehreren Jahren beschäftigt. Reichsbürger, Germaniten und andere erkennen
Bundesrepublik und damit auch deren Verfassungsorgane nicht an.

Folglich akzeptieren sie beispielsweise keine Bußgeldbescheide etwa wegen Fahrens
ohne Führerschein. Sie sehen die Bescheide als Schikanen der Vertreter des Staates.

Quasi als Antwort stellen sie Schadenersatz-Forderungen gegen die Staatsdiener.

Was verrückt klingt, funktioniert in der Praxis, wenn auch über verschlungene Wege.

Da ist zunächst eine Anmeldung im UCC-Register in den USA nötig. Die Anmeldung
in dem Handelsregister ist online mögliche und läuft vollautomatisch, die
Plausibilitätsprüfung übernehmen Computer.

Nach der Anmeldung können Forderungen gegenüber angeblichen Schuldnern – also
Justizbediensteten – geltend gemacht werden. Und dies ohne den in Deutschland
üblichen Rechtsweg, bei dem die Schuld und der tatsächlich entstandene Schaden
nachgewiesen werden müssen.

Diese Forderungen werden dann vom UCC-Register an Inkassounternehmen auf Malta
abgetreten, die damit vollstreckbare Titel vor maltesischen Gerichten erwirken.
Betroffene müssen vor Gericht in Malta erscheinen

Die Betroffenen müssten dann innerhalb kürzester Zeit persönliche vor Gericht auf
Malta erscheinen, um sich gegen die Forderungen zu wehren“, so Kolb. Unterbleibe
das, drohten die infolge Gebühren zu horrenden Summen angewachsenen Forderungen
in Deutschland vollstreckt zu

Belegt sind bislang mehrere Fälle in Sachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen, wo
es jeweils um Forderungen in Größenordnungen von mehreren Hunderttausend Euro ging.

Vollstreckt wurden diese offenbar nur deshalb
nicht, weil es Formfehler bei der Zustellung gab.

Kolb will nun mit der Informationsveranstaltung für Beruhigung in der Justiz sorgen:

„Es gibt inzwischen Verfahren, die Forderungen abzuwenden.“ Ein
Nachweis, dass die Forderungen unberechtigt seien, sei nicht nötig.

Das Phänomen beschäftige inzwischen auch das Bundesministerium der Justiz, das Auswärtigen
Amt und die Botschaften in den USA und auf Malta. In beiden Staaten hätten sich die Behörden
kooperativ gezeigt: So habe Malta eine Rechtsanwältin benannt, die sich um die Abwehr der
Forderungen kümmern soll; das UCC-Register in den USA will die Einträge von Reichsbürgern
auf Antrag unbürokratisch löschen.

Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt beobachtet derzeit die Reichsbürger weiter, vor
allem die „Exilregierung Deutsches Reich“ und die „Regierung Deutsches Reich“.

„Unter den Reichsbürgern sind eine ganze Menge wunderlicher Menschen, die nicht
per se rechtsextrem sind, aber es gibt auch eindeutige Berührungspunkte und
Überschneidungen zum Rechtsextremismus“, sagte Verfassungsschutzchef Jochen Hollmann.

Quelle : Mitteldeutsche Zeitung