Polizeikontrolle – Wie schütze ich mich vor illegaler Durchsuchung

Das Arbeitsklima in den Polizeibehörden unseres Landes ist nicht anders als das Arbeitsklima in der freien Wirtschaft. Es herrscht Beförderungsdruck und Mobbing. Die einzige Möglichkeit seinen Vorgesetzten zu beeindrucken ist durch gute Zahlen, außerdem will man vor den Kollegen und Vorgesetzten natürlich nicht blöd da stehen.

Die Wurzel allen Übels findet sich somit mal wider im System selbst. Um dem Leistungsdruck gerecht zu werden ist es bei vielen Polizisten daher Gang und Gebe es mit der Gesetzestreue nicht allzu genau zu nehmen. Ob der Kiffer mit dem kleinen Tütchen Betäubungsmitteln jetzt mit legalen oder illegalen Methoden zur Strecke gebracht wurde ist der Statistik egal, es geht den Polizisten darum “Beute” zu machen!

Für den Betroffenen ist es daher extrem wichtig auf legale und friedliche weise Widerstand zu leisten. Durch genaue Kenntnis der geltenden Gesetze ist es möglich einer willkürlichen Durchsuchung zu entgehen. Die Nachfolgenden beiden Fälle beschreiben die genaue Vorgehensweise und sollen das Rechtswissen vermitteln um wirkungsvoll Widerstand zu leisten.

1. Fall: Die Polizei führt eine Personenkontrolle bei einem Fußgänger durch:

Bei einer Personenkontrolle ist man lediglich verpflichtet seinen Ausweis vorzuzeigen. Tut man dies nicht so können die Beamten sich auf § 163b StPO berufen, die Durchsuchung und erkennungsdienstliche Behandlung einer Verdächtigen Person. Jedoch normalerweise gilt in Bayern erst einmal das PAG (Polizeiaufgabengesetz), Artikel 13, nachdem die Polizei lediglich berechtigt ist die Identität einer Person festzustellen (Identitätsfeststellung), mehr dürfen die Beamten nicht!!!

Da die Polizisten es jedoch gewohnt sind, es mit unwissenden Opfern zu tun zu haben wird an dieser Stelle versucht ein Einverständnis zu einer Durchsuchung zu erschleichen indem man einfach mal flapsig sagt:

“Wir durchsuchen Sie jetzt!”.

Ab diesem Zeitpunkt sollte man als informierter Bürger sofort sagen

“Nein, damit bin ich nicht einverstanden!”

oder

“Nein, das dürfen Sie nicht!”

sagt man nichts, so gilt dies automatisch als Zustimmung zur Durchsuchung.

Grundsätzlich darf eine Durchsuchung nur durchgeführt werden wenn zureichende fundierte juristische Beweise vorliegen das bedeutet das man Strafmittel (Werkzeuge einer Straftat) bei sich führt. Dies würde beispielsweise bedeuten, der Polizist hat konkret das Gras gesehen das jemandem zugesteckt wurde, dann kann die Polizei nach § 102 StPO “Verdächtige Person” oder § 103 StPO “Durchsuchung einer unverdächtigen Person” eine Durchsuchung durchführen. Nicht aber wenn die Polizei nur jemanden verdächtigt Gras zu besitzen, hier spricht das Gesetz eindeutig von Beweisen, eine Durchsuchung ist unzulässig!

Anders Formuliert, redet der Polizist davon das man glasige, rote Augen hat ist dies kein Beweis! Sollte er darauf hin gegen meinen willen eine Durchsuchung durchführen oder mir gar drohen mich mit auf die Wache zu nehmen so macht er sich Strafbar gemäß den folgenden Straftatbeständen:

– § 239 StGB Freiheitsberaubung – § 240 StGB Nötigung, Absatz 4 Besonders schwerer Fall da Sie als Amtsinhaber ihre Befugnisse missbrauchen – § 340 StGB Körperverletzung im Amt – § 343 StGB Aussageerpressung – § 344 StGB Verfolgung Unschuldiger

Wenn man die Beamten nun mit diesem Wissen konfrontiert hat, werden diese versuchen das runter zu spielen. Sie werden versuchen dich durch lachen psychologisch unter Druck zu setzen und so etwas sagen wie

“Ja, dann probieren Sie das doch mal, Sie werden schon sehen wie wenig Sie damit erreichen.”

oder

“Glauben Sie wenn Sie zur Polizei gehen und uns anzeigen passiert was?”.

Hiervon sollte man sich nicht beeindrucken lassen, die bluffen nur. Man sollte nun auch lachen, um Sie ebenfalls zu verunsichern, und es ist wichtig das man dann betont das man bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige und Strafantrag stellt. Man muss dies bei der Staatsanwaltschaft tun, denn Staatsanwaltschaft und Polizei arbeiten getrennt voneinander, die Staatsanwaltschaft ist als einzige in der Lage ein Verfahren gegen die Polizei zu eröffnen.

Wenn ein Polizeibeamter eine Straftat begeht, so hat dies extreme Auswirkungen für ihn, da er eine Anzeige im System “Mitteilung von Strafsachen” (MiStra) bekommt, entscheidend für den Beamten ist hierbei nicht eine Verurteilung, sondern die Länge des Verfahrens, da der Beamte während das Verfahren läuft weder Gehaltserhöhungen noch Beförderungen zu erwarten hat. Polizisten werden in der Regel alle zwei Jahre Befördert, dauert das Verfahren länger als zwei Jahre kann man also davon ausgehen das dem Polizisten gehörig die Muffe geht, da dies für ihn das Karriereende bedeutet. Hat ein Beamter schon mehrere Strafanzeigen laufen so addieren sich diese, ein Aufstieg ist für ihn dann absolut unwahrscheinlich!

2. Fall: Allgemeine Verkehrskontrolle im Straßenverkehr

Nach § 36 StVO, Absatz 5 ist es der Polizei erlaubt eine “Überprüfung auf Verkehrstüchtigkeit” vorzunehmen. Nicht erlaubt ist es ihr dagegen die “Fahrtüchtigkeit” zu prüfen, dies darf nur die Führerscheinstelle. Unzulässig sind auch Aufforderungen zu Urintests, Schweißtests (Wischtest) oder die Aufforderung zu sogenannten physiopathologischen Untersuchungen wie “Finger zur Nase führ”-Übungen, auf einer Linie gehen oder sich mit einer Taschenlampe in die Augen leuchten zu lassen. Man sollte daher hierzu auf keinen Fall, weder aktiv noch passiv sein Einverständnis geben indem man sagt:

“Nein, damit bin ich nicht einverstanden!”.

Auch sollte man sich nicht in den Kofferraum sehen lassen, der clevere Fahrzeugführer hat Warndreieck und Verbandskasten in der Fahrgastzelle, so das er diese jederzeit zur Überprüfung aushändigen kann.

Die typische Situation ist dann, man wird des nachts von einem Streifenwagen angehalten oder kommt in eine Kontrollstelle. Nehmen wir mal an du siehst etwas fertig aus, Heuschnupfen oder so. In der Regel wird man aufgefordert das Auto zu verlassen. Wichtig ist man muss den Haltesignalen auf jeden Fall folge leisten und man ist dazu verpflichtet das Fahrzeug zu verlassen. Aber! Wird man gefragt ob man Betäubungsmittel genommen hat kann man die Aussage dazu verweigern indem man sagt:

“Dazu mache ich keine Angaben!”.

Was die ultimative Bremsung für die Polizisten bedeutet, da Sie versuchen im normalen Gespräch Dinge zu erfahren die Sie einem Als Straftat anlasten können. Selbst wenn man nur zugeben würde das man vor einigen Jahren mal einen Joint geraucht hat würde das vor dem Gesetz als Schuldeingeständnis gelten und darauf hinweisen das man auch jetzt noch Drogen konsumiert, es ist also Wichtig sich nicht selbst zu beschuldigen!

Natürlich wird der Polizist nicht locker lassen und damit drohen dich zur Blutabnahme mit auf die Wache zu nehmen. Hierbei würde er sich, wie im ersten Fall bereits erwähnt jedoch Strafbar (nach § 239, 240, 340, 343, 344 StGB) machen, wenn man sich vorher jedoch selbst beschuldigt hat dürfen Sie einen mitnehmen. Eine Blutabnahme ist eine körperliche Untersuchung nach § 81a StPO und ein so schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, das darüber ein Richter entscheiden muss. Steht kein Richter zur Verfügung da möglicherweise gerade keiner im Dienst ist, so muss der Staatsanwalt benachrichtigt werden (von denen zu jeder Tageszeit einer in Bereitschaft sein muss). Der Staatsanwalt wird wiederum nach zureichenden fundierten juristischen Beweisen fragen, die der Polizei hier fehlen, da glasige, rote Augen kein Beweis sind! Um eine Maßnahme nach 81a StPO zu rechtfertigen muss man einer Tat jedoch konkret beschuldigt sein und nicht nur verdächtig, daher gilt:

“Ich versage ihnen die Mitwirkung an dieser Maßnahme!”.

Die Straftatbestände § 239, 240, 340, 343, 344 StGB sind Offizialdelikte, das heißt der Staatsanwalt muss ermitteln, ob er will oder nicht. Das bedeutet kein Polizist wird so blöd sein den Staatsanwalt überhaupt anzurufen. Die einzige Außnahme hierbei ist, wenn man nach Alkohol riecht. Verweigert man hier noch das pusten kann man zu einem Bluttest mitgenommen werden, und wenn Sie erst einmal das Blut auf Alkohol testen finden Sie in der Regel auch den Rest!

– Fazit – Wenn man die Polizei durch Kenntnis der Rechtslage in die Enge drängt hat man sehr gute Chancen unbeschadet aus einer Solchen Situation herauszukommen. Haben die Beamten erst einmal erkannt das Sie es nicht mit “leichter Beute” zu tun haben werden Sie schnell aufgeben und sich ein anderes Opfer suchen. Sie denken sich, na wenn der Typ schon so viel weiß dann macht der uns nur ärger und lassen von dir ab.

Den größten Fehler den man begehen kann ist aktiv der Polizei zu zu arbeiten indem man passiv bleibt.

“Damit bin ich nicht einverstanden!”,

“Das dürfen Sie nicht!”

“Ich versage meine Mitwirkung!”

und

“Dazu mache ich keine Angaben!”

sind die vier Sätze die man zum richtigen Zeitpunkt parat haben sollte. Mann sollte variabel auf das Gespräch eingehen, sagen die Beamten beispielsweise

“Wir machen jetzt eine Drogenkontrolle!”

so kann man antworten

“Bei mir machen Sie diese nicht!!!”.

Will der Beamte einem mit der Taschenlampe in die Augen leuchten oder ähnliches, kann man sagen:

“Nein, das ist ein physiopathologische Untersuchung, diese ist nicht Teil einer Überprufung der Verkehrstüchtigkeit nach § 36 StVO”.

Man kann Sie beispielsweise auch schocken indem man die interne Polizeidienstvorschrift zitiert, in deren Vorwort eindeutig festgelegt ist, das Generalprävention verboten ist! Die Kenntnis über solche Interna wird Sie davon überzeugen das man alles andere als ein Schlafschaf ist.

Wenn du von der Problematik betroffen bist, sorge für die Verbreitung dieses Artikels entweder durch Verlinkung in Foren oder durch copy paste auf deinem eigenen Blog, oder durch Twitter, Farcebook etc.

Lerne deinen Text, geh die Situation mit Freunden durch, sei kein Opfer!!! LERNE DIE PARAGRAPHEN UND SCHLAGE SIE MIT IHREN EIGENEN WAFFEN ZURÜCK!

Quelle: www.youtube.com/watch?v=ZYhqboyoRh8

 

 

http://fresh-seed.de/2012/polizeikontrolle-wie-schutze-ich-mich-vor-illegaler-durchsuchung/

86 Kommentare zu “Polizeikontrolle – Wie schütze ich mich vor illegaler Durchsuchung

  1. Pingback: Polizeikontrolle | Reichstageszeitung

      • Das würde ich auch gerne wissen. Ist ein vorhandener BTM Eintrag kein ausreichender Anhaltspunkt für einen Schnelltest oder einen Bluttest auf der Wache?
        Was sagt man, wenn der Beamte auf bereits bestehenden BTM Eintrag hinweist?

      • stimmt nicht !
        alleine wenn du sagst das du mal vor 2 jahren oder so mal ein joint geraucht hast bist du Verdechtigt

    • Ich denke nicht weil das die Frage haben sie jemals Drogen konsumiert überflüssig macht und dann stehst du automatisch in Verdacht es eventuell immernoch zu tuhn

  2. Wenn man nach dem Ausweis gefragt wird, muss man diesen dann nur zeigen oder auch aushaendigen, so dass ihn der Beamte mit zum Auto nehmen kann und ablesen kann, waehrend der am Funkgeraet ist?

    • in deutschland gibt es kein gesetz zur pflicht einen ausweis mit sich zu führen. lediglich der besitz, eines beglaubigten dokumentes, aus dem der aktuelle wohnsitz hervorgeht, ist vorschrift

      • Allerdings ist es ein Fehler wenn man keinen Ausweis bei sich hat.!
        Die Beamten können dich mit auf die wachen nehmen zur identitätsfeststellung.
        Dann können dich die Beamten aus gründen der Eigen Sicherung problemlos durchsuchen ob du es willst oder nicht.!

  3. Muss/sollte man Sonnenbrille absetzen? Oft kommen die ja schon mit Taschenlampe auf einen zu und leuchten von weitem einen an ohne dass man dagegen was sagen kann!

  4. Hier stimmt dafür SO EINIGES anderes nicht…
    Nirgends ist die Rede von den vielen anderen Rechtsvorschriften, die der Polizei verschiedene Ermächtigungen zusprechen. Dazu zählt, viel mehr noch als die StPO, das Polizeigesetz (jedes Bundesland hat ein eigenes PolG).

    Was dort oben im Text beschrieben steht, mag in Teilen richtig sein, aber es ist ein nur sooo kleiner Teil des Ganzen, dass es überhaupt nicht allein stehengelassen werden darf!! Es gibt nicht nur Vorschriften zur Strafverfolgung (StPO), sondern auch zur Gefahrenabwehr, eben im PolG. Ihr werdet blass wenn ihr seht, was dort alles geregelt ist!

    Zu alledem muss man sich zusätzlich auch mal folgende Frage stellen:
    „Wieso werden Personen und Fahrzeuge kontrolliert?“
    – Damit man an Leute rankommt, die Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begehen und somit den Straßenverkehr sicherer zu machen und der Kriminalität vorzubeugen. Wer also nichts zu verbergen hat, muss sich auch nicht mit so albernen Aussagen wie den oben beschriebenen auseinandersetzen!!!!!!

    Leute, recherchiert doch mal richtig, bevor ihr einen solchen Quatsch veröffentlicht!! Unter Umständen kommen andere Leute wegen euch noch in Schwierigkeiten…… man man!!

    Ich könnte mich hier soooo sehr auslassen, aber ich möchte euch diese Arbeit nicht abnehmen!! Alleine zum Thema Blutprobe, Ausweis der Beamten vorzeigen lassen und und und…. da ist soooo vieles so unglaublich falsch!!!!

    Lest nochmal richtig nach oder macht ein 3- jähriges Studium. Erst dann habt ihr auch nur einen Hauch von Ahnung, was geht und was nicht!

    Gruß,
    ein Freund der Polizei

    • Ich denke der Artikel klärt schon mal auf vernünftige Weise auf. Und wer schon mal ins Fadenkreuz der Justiz geraten ist weil er mit seiner „normalen“ Lebensweise zu den zur Kasse gebetenen gehört kann sich freuen wenn man ihm zeigt wie man mit diesen Karriere geilen scheinheiligen Moral Aposteln die ihnen unbedingt den Geburtstag oder das nächste Weihnachten verderben wollen umgeht. Denn diese wollen einen unbedingt vor Gericht ziehen und dort fertig machen und sie sogar vor Gericht und meistens wird ihnen da dann aber noch geglaubt. Aber wer sich gerne kriminalisieren lassen möchte soll den Artikel doch einfach ignorieren 😉

    • Schöner Schwachsinn was Du da von Dir gibst, das was da steht ist so leider vollkommen richtig, jeder der etwas anderes erzählt, hat drei Jahre um sonst studiert. Probier es einfach aus und Du wirst selbst sehen das es so funktioniert.

      • Ne, der Vorredner hat schon recht – ich verweis zum Beispiel auf § 26 PolG BW – @Mr. Seven: „Wer selber keine Ahnung hat, sollte nicht anderen Belehrungen erteilen, was sie wie lange umsonst studiert haben….“

      • ..oh ja Mr. Reaper ich habe schon sehr viel Ahnung, keiner macht Ungestraft eine Alkoholkontrolle bei mir , dieses bezieht sich auch auf Drogentests oder ggf in die Augen leuchten mit der Taschenlampe, für all diese drei genannten Sachen habe ich schon saftiges Schmerzensgeld bekommen, und selbst Augenarzt Rechnungen sind schon bezahlt worden.
        ..der § 26 hat bei weitem nichts damit zu tun, wer lesen kann ist klar………..

  5. Juristisch unhaltbar. Schon die zahlreichen Schreibfehler im Text deklassieren den Text als lächerliches Pamphlet eines minderbegabten Hobbyjuristen ohne jegliche Vorbildung. Das ist schade. Zumal es an der Grenze der Volksverhetzung liegt. Da muss wohl jemand noch mal nachsitzen.

    • Subi28 unhalbar hin oder her, hat bis jetzt 2 mal mege gut funktioniert!!!!! die gesichter hättest du sehen müssen!! sowas sind die nun einfach nicht gewohnt, von hundert leuten kommt dir einer quer mit gesetzestexten und setzt sie über ihre straftaten in kenntnis..bla bla klappt super, auf meine wenigkeit hatte keiner dier insegsammt 5 beamte bock!!

  6. Das steht so viel Mist… Es gibt immer länderspezifische Polizeigesetze die sooo viel mehr zulassen. Das glaubt ihr wahrscheinlich garnicht. Wenn ihr im Grunde nichts zu verbergen habt und euch so verhaltet, katapultiert ihr euch sehr schnell in Schwierigkeiten.

    Ich kenne keinen Kollegen der etwas macht was rechtlich nicht zulässig ist. Oben wird angegeben, dass das nötig sei um befördert zu werden. Völliger Schwachsinn, denn das Resultat daraus etwas zu machen was nicht rechtlich zulässig ist, ist wenn es rauskommt, mindestens ein Disiplinarverfahren. Das würde dazu führen, dass es zumindest vorerst eine Beförderungssperre gibt.

    Das war nur eine Argument. Ich könnte theoretisch 90% des oben geschriebenen rechtlich begründen und aushebeln, aber dazu ist mir meine Zeit zu schade.

    Dennoch ein Tipp:
    Wer nicht mindestens eine Ausbildung auf rechtlichem Gebiet in Sachen Polizei hat, sollte ganz arg vorsichtig sein mit dem was er tut und sagt, es liegt dann nämlich nur rechtliches Halbwissen vor. Basierend auf Vermutungen und „ich habe aber mal gehört, dass…“ Und genau dieses Halbwissen sorgt verdammt schnell für echte Probleme EURER Seits. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht.

    Gruß

    • Trifft aber nicht auf Sachsen / Sachsen Anhalt zu. Da passt der obige Text schon.

      Wir behaupten auch nicht bzw. der Autor des Artikels (siehe Quelle)
      das Polizisten im Grunde alle schlecht sind.

      Aber S21 oder die Datenschutz Demo in Berlin sprechen halt ihre eigene Sprache.

    • Mit dem Wort Hausaufgaben hast du jegliche Sympathie verloren, die ein anonymer Schreiber im Netz haben kann.
      Hoffentlich belästigen uns Polizisten mit ihrer wertlosen Meinung in Kommentarbereichen nicht während ihrer Arbeitszeit.

      • Hans Peter recht hast du (Michael) stinkt bis zu himmel nach cop der typ!! klappt super, die passenden „raketen“ gab es im richtigen moment , die haben bei jeder meiner kontrollen gesessen!!!! fotos von den fratzen darfst du ja leeeeiiiider nicht machen, wärer der beweis das hier was ganz verkehrt läuft, aaaaber nicht für den „dummen“ bürger 😉 officer michael 🙂

    • Den artikel jetzt schlecht zu machen das passt ja !! Hauptsache wie immer die bevölkerung zu verunsichern damit sie denken der artikel sei falsch !!

    • Hm, wie Patrick auch, hast du ein Argument angedeutet, gemeint du könntest noch viel mehr sagen und es dann fallen lassen. Ihr seid nicht zufällig die gleiche Person, oder? 😉 desweiteren wäre ich schon interessiert daran, was genau an dem obigen nicht stimmen soll. Evtl. könntest du dies sogar mit Quellen belegen? damit könnte was konstruktives hier passieren… ich sehe diese ganze Diskussion schon wieder in das zänkische abgleiten und das wäre schade. merci

      • Das Von Grund auf Falsche ist, dass die Polizisten für Ihre verdachtsunabhängigen Kontrollen keine Befugnisse aus der StPO verwenden!!!!!!!!
        Das Ding nennt sich „Strafprozessordnung“!!! Wie der Name schon sagt, gilt es für das Strafverfahren!!
        Die Polizei nimmt ihre Kontrollbefugnisse aus dem Polizeigesetz des jeweiligen Landes!!! Deshalb ist der obige Beitrag falsch!!

  7. Wieso wurde oben dann nicht geschrieben, dass es ledeglich um Sachsen / Sachsen-Anhalt passt? Jetzt laufen Sie alle mit dem halbwissen rum…

    Ich selber bin einer, der sich mit der Rechtslage nicht auskennt… und hätte ich mir nicht die Mühe gemacht, die Kommentare hier unten zu lesen, wäre ich darauf sitzen geblieben!

    Schade…..

    Aber na ja… ich selber komme oft in solche Kontrollen…. habe bisher immer Brav mitgespielt… – Ziehe mir auch nix rein wenn ich Auto fahre….
    Wenn das oben Stimmen würde, hätte ich mir einfach mal nen Spaß erlaubt und das bei der Polizei gemacht….! Jetzt aber nicht mehr 😀

    liebe grüße aus dem sonnigen NRW 😛

    • Sachsen und Sachsen Anhalt bezieht sich auf :

      Das Arbeitsklima in den Polizeibehörden unseres Landes ist nicht anders als das Arbeitsklima in der freien Wirtschaft. Es herrscht Beförderungsdruck und Mobbing. Die einzige Möglichkeit seinen Vorgesetzten zu beeindrucken ist durch gute Zahlen, außerdem will man vor den Kollegen und Vorgesetzten natürlich nicht blöd da stehen.

      Die Wurzel allen Übels findet sich somit mal wider im System selbst. Um dem Leistungsdruck gerecht zu werden ist es bei vielen Polizisten daher Gang und Gebe es mit der Gesetzestreue nicht allzu genau zu nehmen. Ob der Kiffer mit dem kleinen Tütchen Betäubungsmitteln jetzt mit legalen oder illegalen Methoden zur Strecke gebracht wurde ist der Statistik egal, es geht den Polizisten darum “Beute” zu machen!

  8. Was da steht ist nicht ganz richtig.
    Die Polizei handelt nicht grundsätzlich nach der StPO. Ich mache mich nicht strafbar, weil ich keinen Ausweis mithabe. Zur Vorlage eines Ausweispapieres auf Verlangen bin ich nur beim Grenzübertritt verpflichtet. Im Inland muss ich keinen Perso mitführen. Lediglich einen zu besitzen ist in DE Pflicht.
    Die Polizei handelt nach Befugnissen aus dem Polizeigesetz. Dieses beeinhaltet auch eine Generalbefugnis, welche den Polizisten einen enorm großen Spielraum zum Handeln einräumt.
    Mit dem Wissen aus diesem Beitrag legt man sich mit gefährlichem Halbwissen mit den Vollzugsbehörden an.
    Diesen Beitrag hat anscheinend ein Polizeianwärter geschrieben, welcher die Prüfung nicht geschafft hat.
    Es wundert mich auch nicht, warum!!

      • Genau..

        Da man keine Straftat begeht, wenn man bei einer Polizeikontrolleseinen Ausweis nicht dabei hat, kann die Polizei ergo keine Maßnahmen der StPO anwenden, da deren Befugniss nur durch die Behörden des Polizeidienstes wahrgenommen, sofern diese im Strafverfahren ermitteln.

        Was lernen wir daraus??
        Der oben genannte Sachverhalt ist juristisch inkorrekt!!

        P.S.: es besteht jedoch die Pflicht, sich bei einer Polizeikontrolle auf Verlangen mit den kleinen Personalien auszuweisen!!

      • Bevor hier irgend etwas veröffentlichst, würde ich mir mal die Gesetze genau durchlesen.
        Eine Mitführpflicht gibt es nicht. Aber §26 PolGBW. Die Identität muss zweifelsfrei feststehen. Kein Ausweis, keine zweifelsfreie IdF. Also, im Zweifel Mitnahme zur Dienststelle. Auf einer Geburtsurkunde ist kein Bild von der Person. Deswegen kann ich die Identität nicht feststellen. Oder jemand bringt dir den Personalausweis zum Kontrollort. Auch schön…

        Ganz einfach!

  9. Allein schon der Satz: Die Wurzel allen Übels findet sich somit mal wider im System selbst.
    WIDER.. Ab hier war für mich die Glaubwürdigkeit des Artikels komplett im Eimer und der Artikel damit unnötig

    • Hmm , Ok der Artikel des Autors beinhaltet ein paar Rechtschreib -, und Grammatikfehler.

      Na und !? Es gibt auch Legastheniker. Mal so als Denkansatz.

      Und das herumreiten auf Rechtschreibfehler , erinnert mich immer daran :

      Punkt 15 :

    • Jeder kann das glauben oder auch nicht was oben steht, aber Fakt ist, dass die Polizei nicht befugt ist “ zu prüfen“ was ich in meinen Taschen hab. Und damit ist der Text eine große Hilfe für alle die, die keine Lust mehr haben von unseren lieben Beamten schikaniert zu werden.

  10. WOW…
    Unwissend ist hier nur einer, der Verfasser!
    Der Verbreiter nicht viel besser.
    Wenn man schon aus einem Gesetz zitiert sollte es das richtige sein…
    Und an alle anderen:
    Glaubt nicht immer alles was man euch erzählt! Prüft es! Denn das geht sehr einfach!
    http://www.gestze-im-internet.de

    Viele Grüsse
    Johnny Cochran

  11. Hallo zusammen!
    Manches in diesem Artikel wird angesprochen und vieles wichtige nicht!

    Wenn Ihr diesem glaubt werdet ihr schneller Probleme kriegen als Euch lieb ist!

    Es gibt so viele Landespolizeigesetze die vieles wieder möglich machen und natürlich gesetzeskonform sind.

    Wer diesem Artikel glaubt sollte sich in den einschlägigen Gesetzen nochmals informieren. Ausweispflicht, Durchsuchung, Wischtest etc. unterliegen vielen Bedingungen!

    Nur mit Halbwissen kann man sich nur selbst ein Bein stellen. Nicht umsonst müssen Poilzei- und Zollbeamte eine 2 jährige Ausbildung im mittleren Dienst und eine 3 jährige Ausbildung im gehobenen Dienst absolvieren! Hauptfächer sind nicht Rechtsbeugung sondern, Anwendung des geltenden Rechts! Wir sind hier nicht in den USA!

    Was nicht heißen soll das es hier nicht einige schwarze Schafe gibt, oder das in den USA nur gegen geltendes Recht verstoßen wird!

    Eines noch! Wenn hier über Beförderungen gesprochen wird sollte sich der- oder diejenige erstmal informieren bevor hier Parolen in den Raum geworfen werden die mehr als nur falsch sind! Wir werden alle 2-3 Jahre beurteilt! Wenn es dann schick läuft vielleicht alle 6-12 unter Umständen 15 Jahre befördert! Das sind nur Anhaltszahlen! Bei manchen geht’s schneller bei manchen noch länger!

    Also erst vollständig informieren und dann ohne vorlaut zu klingen Antworten fordern!

  12. Es ist doch völlig irrelevant warum, wieso man kontrolliert wird. Sollen sich die Polizisten doch daran aufgeilen und sich von mir aus einen runterholen dabei (Frauen sind meistens rigoroser bei Kontrollen). Wenn man nichts zu verbergen hat ist die Welt doch in Ordnung, denn diese Kontrollen sollen die „bösen Buben“ ausfiltern und uns „Normalos“ schützen, also lasst die Polizei ihre Arbeit machen.

    Diese ganzen zurechtgelegten und einstudierten Antworten sind doch nur für die die was zu verbergen haben. Was verliert ihr bei einer Kontrolle, 5 Minuten eures Lebens ? Überlegt mal wie oft ihr auf euere Frauen wartet oder im Stau steht, was sind da 5 Minuten. Und wenn ihr alles in Ordnung habt passiert euch gar nichts, ihr werdet noch geschützt vor Kriminellen, Junkies und und und.
    Als BKF werde ich öfters mal kontrolliert und es tut gar nicht weh. Beim Zahnarzt schon mehr.
    Die Polizei wird von uns bezahlt mit Steuergeldern und ist für UNSERE SICHERHEIT da.

    • außerdem schützt die Polizei vor dem Anblick von allen bösen Rastamenschen, die bestimmt allesamt kiffen und sonstige total gefährlichen Drogen zu sich nehmen… jaja. Jetzt mal ohne Ironie: es ist mir bisher überdurchschnittlich häufig passiert, dass ich durchsucht wurde, weil ich mit einem Menschen unterwegs war der*die dunkler von der Hautfarbe war oder eben Rastas hatte. Wieso passiert das? racial profiling ist seit 2012, soweit ich up-to-date bin, illegal. dennoch wird es häufig praktiziert. die Polizei soll friedensstiftend sein und diese gewünschte und praktizierte Funktion wird ausgeführt aber mindest genauso häufig erlebe ich anfeindung und willkür. und dann gibt es ganz viele unschuldige menschen, die sich fragen, wieso sie schon wieder in der Durchsuchung landen. pack mal zwei menschen in einen raum, eine*r dunkler der*die andere typisch westeuropäisch. mal schauen wer zuerst durchsucht wird… außerdem: es geht nicht um die frage, wer was zu verbergen hat und ob das überhaupt der Fall ist sondern auch um meine privatspähre. Ich möchte einfach nicht, dass es Leuten möglich ist mich jederzeit durchsuchen zu können. und wenn ich nach dem Grund für die Durchsuchung frage kommt bisher immer die Antwort: Zufällige Kontrolle zu ihrer sicherheit. meine güte! ich werde aber häufig zu MEINER eigenen sicherheit durchsucht. so sicher hab ich mich bisher noch nie gefühlt… danke für dieses gefühl der willkür und machtlosigkeit liebe Polizei!

  13. Schon Klar!!!!
    Freilich schreiben die Cops hier wieder als Kommentar das ALLES Bullshit ist, damit man es dann doch Lieber nicht anwendet und dehnen ihr Spiel mit Spielt!!!!
    Ich sag dazu zu nur A.C.A.B
    Und an die, die meinen es mit sich machen zu lassen da sie nichts zu Verbergen hätten:
    Ich würde es einfach nur machen um den Cops ihre Grenzen zu zeigen da die denken sie könnten alles machen was sie wollen!!!!
    Kümmert euch um Wichtige Probleme und sucht lieber Kinderschänder, Vergewaltiger und Mörder!!!!!!!
    Dafür bezahlen wir euch und nicht um irgend welche Kiffer oder so zu Belehren das sie das nicht dürften und so ein Scheiß

  14. Hey Aleks,

    Was du da schilderst hört sich tatsächlich nach Willkür an.
    Zumindest mit der Begründung, dass du zu deinem Schutz durchsucht wirst, ist kein Argument für eine körperliche Durchsuchung.
    Ohne jegliche Anhaltspunkte wäre diese rechtswidrig.

    Ich empfehle dir, dass du dir die Personalnummer der Polizisten geben lässt, welche das mit dir machen, und dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde darüber schreibst.
    Dort wird dann geprüft, ob diese Durchsuchung rechtmäßig war.

  15. Dein Vollzugsalbtraum danach habe ich bei meiner letzten kontrolle auch gefragt wo mir gedroht wurde (sie wollen nicht pinkeln, nicht blasen, nehmen sie jetzt mit zur wache) ich sprach nett aber bestimmend mit den beiden kollegen das sie sich strafbar machen und ich gerne doch ihre dienstnummern haben möchte,und dieses bei meiner ortsansässigen staatsanwaltschaft zur anzeige „strafantrag“ stellen werde, FUNKSTILLE! 🙂 da kam nichts, haben sich nicht ausgewiesen, fragten noch nach warndreieck und kasten.,….. schaut hintern rücksintz sagte ich noch, danch tschüss schönen abend noch mit finsterer miene!!! funktioniert bestens, wenn man freundlich lieb und nett bleibt wohl gemerkt… ps. ich finde es klasse wie sich die bullerei hier auskotzt, LIEBER HALBWISSEN ALS GAR KEIN WISSEN SO SEHE ICH DAS!!! ich wurde damals so oft unwissend in die enge getrieben wenn die wind davon bekommen das man nichts in der birne hat, fühlen die sich super toll in ihrem job! du vermasselst denen alles wenn du deren programm komplett versaust, und dabei noch so schön
    sarkastisch freundlich und reserviert bleibst. 😉

    • @ Tito

      Ich bin ja selber einer der Vollzugsbeamten die da draußen ihren Job tun, wie ihr euren Jobs da draußen nachgeht.
      Ich bin mir meiner Sache jedoch im Dienst immer sehr sicher und gebe dir den Tipp der Dienstaufsichtsbeschwerde nur aus dem Grund, dass du dein Recht zur Geltung bringst.
      Jedoch ist das kein Freifahrtsschein für alle die, die hier ein paar Gesetzestexte auswendig lernen und meinen, dass sie damit Vater Staat und seine Rechtsnormen austricksen.
      Haltet euch an die Anweisungen der Polizei. Habt ihr danach Zweifel an der rechtmäßigen Dienstausübung der Beamten, könnt ihr gerne eure Rechtsanwälte kontaktieren.

    • @ Dein Vollzugsalbtraum also allein deinen nicname hier auszuschreiben zaubert mir ein grinsen ins gesicht. SEHR sicher??? auswendig lernen?? austricksen?? ich muss mich an gar nichts halten, und das habe ich auch nicht, anhalten ausweisen, nett bleiben und bei diesem kindergarten von einstudierter schauspielerei NICHT mitmachen heißt das im klartext! anwalt??? der kommt wenn man was zu verbergen hat und auf gut deutsch AM ARSCH ist und alles zu spät ist. dann würde ich diesen über die rechtsmäßige dienstausübung, informieren .. und es würde nichts passieren!! bei allem respekt 😉 guten abend

  16. Hallo. ich habe eine Frage…wie soll ich mich bei einer Kontrolle verhalten wenn ich schon einen btm-eintrag aus 2004 habe ? Kann ich dann genauso alles verweigern wie im Artikel beschrieben ???
    danke für eine Antwort

    • @ André

      Nein, für dich gilt das dann leider nicht.
      Es ist so, dass für Beteiligte, welche schon einen BTM-Eintrag haben, die Befugnisse des $ 30 (3) Nr. 8 BtmG gelten.
      Das bedeutet, dass die Beamten sofort den Unmittelbaren Zwang zur Vollstreckung von Verwaltungsakten anwenden dürfen und dafür nicht die Verhältnismäßigkeit zu prüfen brauchen.
      Ebenso greifen die Vorschriften der Verfassung nicht.
      Da im Jahre 2004 die Verjährungsfristen aus dem BtmG noch nicht im Gesetzesbuch verankert waren, sondern lediglich aus der VSF S0300 errechnet wurden, musst du dich noch bis zum 01.01.2017 gedulden, bis du es den Cops zeigen kannst.

      Ich hoffe sehr, dass ich dir helfen konnte.

      Gruß – Da DummeMenschenHater

  17. @DummerMenschenHater

    danke für deine Antwort, war hilfreich. kurz zu meinem Fall, es war eine normale Autokontrolle in 07/2004 mit Verdacht auf Drogenfahrt ( DA HÄTTE ICH DAS ALLES VERWEIGERN SOLLEN aber aus Angst und Unwissenheit alles mitgemacht 😦 ), bluttest, führerschein weg 12/2004, MPU, bestanden, neuer Führerschein in 08/2005 ausgestellt. Du meinst also 2017 ist es verjährt und / oder gelöscht ? dann wären es 13 Jahre ?

    gruss andy

      • hast du da einen Quellennachweis oder was ist der VSF S0300 ? Mir haben schon mehrere gesagt das die Polizei es immer im Computer sieht; es also nie verjährt …. muss ich was machen oder wird es automatisch gelöscht ?

      • Die VSF S0300 ist die Rechtsquelle.
        VSF ist eine Vorschiftensammlung.
        Der Polizei steht diese VSF zur Verfügung.
        Die Polizei sieht das in deren System Bengali, aber nur solange dieser Eintrag nicht verjährt ist, also noch bis 2017.
        Jedoch wird der Eintrag in einem großen Polizeilichen Führungszeugnis für immer stehen.

  18. Acab jeder wählt seinen Beruf selbst… Wer sich also so nem drecksverein anschließt ist in meinen Augen nur m kleines Stück Dreck, das sonst im leben nix zu melden hat und sich mit Handschellen und uniform profilieren will. Ich kenn die Leute nicht persönlich, ich will auch mit h*******nen nichts zu tun haben und kein Mensch hat das Recht mich auch nur anzufassen. Und solange ich niemandem schade, ist es in
    Meinen Augen reine Schikane solch eine Kontrolle durchzuführen. Dieses System ist einfach nur Dreck, kümmert euch um die wirklich schlimmen Jungs und lasst die kiffer in ruhe… Der Staat würde so
    Viel Geld mit
    Der Legalisierung machen – Nein stattdessen gibt man mehrere Millionen für unnötige Strafverfahren aus, weil irgendjemand der Meinung ist mir
    Sagen zu wollen was ich mit
    Meinem Körper anstellen darf und was nicht, wenn einer verreckt juckts auch keinen…

  19. sehr interessant Da DummeMenschenHater . mir haben sie meinen eintrag noch quasi vorgetragen von 06 … hmm komische menschen mit hütchen… 😉

  20. wie sieht es aus wenn man schon einen BtmG Eintrag hat(wohne in Bayern…) und man schnelltest verweigert dürfen die mich dann mit zur Blutenahme nehmen bzw wird dann der Staatsanwalt eher einwillige. ?
    mfg Manu

  21. Wer bis heute noch nicht kapiert hat, dass wir in einem Polizeistaat mit Demokratismus leben hat die Zeit verpennt. Es ist ein Unrechtsstaat modernster Güte

  22. Der Beitrag bezieht sich aber doch ausdrücklich auf das Polizeirecht in Hessen. In Bayern weht meines Erachtens ein anderer Wind.

  23. das deutsche recht vor allem für die bürger ist einfach mal unterste schublade ….was ich erlebe seit letztes jahr dezember durch eine person die mir mein leben zur hölle macht weil sie krank ist im kopf ist nicht zu glauben … die behörden unternehmen nichts ich werde behandelt wie eine täter der es faust dick hinter den ohren hat , obwohl beweise vorliegen dich mich eindeutig entlassten , werde ich bis heute verurteilt …. jetzt soll mir noch mal jemand etwas von recht und polizei machen richtig ihre arbeit erzählen .. die stecken alle unter einer decke und vor allem den ersten satz dieses beitrages stimmt zu 100 %

  24. Hey Leute … Genau das was auf dieser Seite steht zum Thema Kontrolle während der Autofahrt ist mir gestern Abend passiert… Ich habe alles so gemaxht wie es hier auf der Seite steht … Trotzdem haben die Beamten nur wegen meinen „angeblich“ roten Augen weitere Maßnahmen ergreifen dürfen .. Die wollten mir in die Augen leuchten das ih verneint habe … Dann zogen sie Handschuhe an und wollten mich mit Gewalt wenn’s sein muss mitnehmen ins Krankenhaus zur Blutabnahme… Ich bestand drauf zuerst das der Staatsanwalt angerufen wird… Das jedoch erst im Krankenhaus geschah … Als ich schon in Polizeiwagen saß gingen die 3 anderen Beamten mein Auto durchsuchen ohne meine Einwilligung …. Sie haben letztendlich auch die Erlaubnis bekommen vom Staatsanwalt … Als Beweis nannte der Beamte die roten Augen und mein Verhalten dagegen zu diskutieren …. Ja und zusätzlich habe ich btm Eintrag .. Aber daxhte echt niht das die mit mir soviel machen dürfen nach dieser Info dieser Seite … -> falsxh Gedaxht

    • Dann fahr nicht bekifft. Ich möchte nicht von einem von euch angefahren werden nur weil er meint er könne noch so toll Auto fahren. Hier entscheiden Bruchteile von Sekunden und selbst wenn es unvermeidlich ist, so kann man doch das Außmaß minimieren.
      Ich freue mich über jeden der aus dem Verkehr gezogen . Viel Spaß in eurer Scheinwelt.

  25. Und wie siehts damit aus, das es vorsieht das jeder ´´echte´´ Polizist eigentlich ein ´´Staatsbeamter´´ sein müsste und ohne einen solchen Ausweis garnichts, auch wirklich garnichts, mit dir machen darf es sei denn du schadest ihrem Schutzbefohlenen, also der BRiD..welcher man körperlich kein Schaden zufügen kann denn es ist ein juristisches Verwaltungskonstrukt xD es gilt nur die Hager Landkriegsordnung als übergeordnete Verfassung auch über das vermeintlich ´´gute´´ Grundgesetz, deshalb ist die Verarsche der BRiD ja auch legal, es gilt nur Kriegsvölkerrecht, wonach diese Machenschaften als Kriegslist deklariert werden. Genauso gilt aber auch im Kriegvölkerrecht das Plünderung, Raub etc..der illegal ist und (früher zumindest) meist mit dem Tod bestraft wurde. Heißt im Klartext, wenn jemand in deine Wohnung eindringen will zum Pfänden kannst du ihm ne Kugel durch den Kopf jagen-> Plünderung! Also: sozialgesetzbuch auswendig lernen, eigene ´´juristische Person´´ vorm Sozialgericht für tot erklären lassen, ausreichend bewiesen können das man wirklich von hier stammt und man ist raus aus diesem Lügennetz 😉 (danach lebt man als normaler Mensch ohne illegale 30% nazi Einkommenssteuer und theoretisch steht einem sogar Kriegsbesoldung Stufe 1 zu ;-])

    • Hallo JuristischerJüngling, es war/ist mir seit geraumer Zeit bereits bekannt, dass wir als juristische Person in dieserm vorgegaukelten scheindemokratischen System der BRiD keinerlei Rechte haben, solange wir noch nicht wieder zum Menschen erklärt wurden.
      Von daher interessiert es mich brennend, wie wir/ich am einfachsten und saubersten aus diesem BRiD-System/Verwaltungskonstrukt wieder herauszuösen und vollständig distanzieren zu können, mit dem einzig und alleinigen Ziel, wieder „auf immer und ewig, ein Freier und selbstbestimmter Mensch zu Sein“.
      Ich bitte recht herzlich um eine Aussagekräftige Rückmeldung von Ihnen.
      Ich denke im voraus.

  26. So ein Quatsch!
    Klar könnt ihr das alles probieren, aber glaubt ihr ernsthaft, die Polizei ist so dämlich? Die sind es doch gewohnt, dass jeder Jura-Student (oder die, die sich im Internet „schlau“ machen) meint, alles besser wissen zu müssen.

    Die beste Variante, jenen Ärger mit der Polizei zu bekommen ist doch: bleibt einfach sauber 😉

  27. Der Artikel glänzt geradezu mit juristischem Halbwissen. Ein vernünftig ausgebildeter Polizeibeamter wird sich durch o.g. Äußerungen nicht annähernd beeindrucken, schon gar nicht aus dem Konzept bringen lassen.
    – zukünftig bitte seriöse und umfassende Rechereche –

  28. § 163b besagt: (1) Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen;

  29. Haha jungs danke ihr rettet mein arsch. Mein freund hat das gleiche gesagt und das soll stimmen. Ich wollte ma im internet nach gucken aber es soll stimmen. Kann auch sein das es in gewissen Bundesländern anders zugeht. Lasst euch nicht von Klugscheissern verunsichern 😉

  30. Ich bin erstaunt über die herablassende Art und Weise einiger Polizisten die diesen Beitrag kommentiert haben. Ich habe es in den letzten zwei Jahren 7 mal mitgemacht, davon wurde mir dreimal gedroht, dass ich meinem Führerschein schon mal zum Abgeben bereithalten soll (Anordnung einer MPU), dreimal hat man mich lieber weiterfahren lassen und einmal mitgenommen zur Dienststelle, wo ein Staatsanwalt angerufen wurde. Als ich diesen sprechen wollte gab man mir den Hörer, nachdem ich ihm fragte, wann ich ihn persönlich erreichen könne, um gem. der o.g. §§ eine Anzeige gegen die Diensthabenden und deren Verantwortlichen machen zu können, sagte er nur kurz zu mir, dass ich den Hörer bitte mal wieder dem Diensthabenden geben möchte, nach nicht mal zwei Min. hielt man mir den Hörer wieder hin, der Staatsanwalt sagte nur: “ Wenn Sie auf die Anzeigen verzichten, können Sie gehen“. Ich bedankte mich, bekam meine Papiere zurück und bin gegangen. Natürlich kommt es immer darauf an, wie man sich ausdrücken kann, ein einfaches, großmäuliges hinausbrabbeln einiger Paragraphen ohne juristischen Hintergrund, ist für geschulte Polizisten natürlich ein gefundenes Fressen.

    Im übrigen bin ich der Meinung, dass man sich weitestgehend schon an die Gesetze halten sollte, dieses Land würde im Chaos versinken, wenn wir unsere privaten Sicherheitsleute (die Polizei) nicht hätten 😉

  31. Dürfen die Polizisten bei einer Personenkontrolle dem Beifahrer verbieten, bei der Fahrerbefragung dabei zu sein? Bin heute Morgen bei meinem Mann als Beifahrerin mitgefahren und die Polizisten haben mir gesagt, ich solle mich weit genug entfernen, um nicht zuhören zu können…

  32. Ihr seit doch alle nicht mehr ganz klar,

    Sry wenn ich so anfangen muss aber mehr fällt mir im ersten Moment nicht ein.
    Wer ernsthaft glaubt das man in Deutschland etwas gegen Polizisten machen kann der hat eine zu viel auf den Kopf bekommen.
    In Deutschland fordern Polizisten respekt behandeln aber die Leute die ihr Gehalt zahlen wir scheiße.
    Sie sind frech und kommen sich vor wie Gott. Leider kann man aber da nichts machen außer auf einer schlauen Art und Weise frech werden. Wenn man weiß wie man frech wird ohne das „der Freund und Helfer“ es versteht, dann, ja dann hat man es geschafft. Was anderes hilft bei einem teilweise so arroganten pack nicht.

    Kleine Geschichte, ich fahre nach einer 11h Schicht Nach Hause. Die Polizei hat mit 3 Wagen die Spur abgesperrt und zieht alle raus die Jung sind. (Erste für mich unbegreifliche Art, auch 50 Jährige Kiffen, fahren besoffen Auto und töten)
    Die Herren meinten mich von weitem mit einer Fetten Maclite zu blenden. (Ich weiß ja nicht wie blöd man sein muss aber das die Lampen Blenden ist ja wohl auch einen unterbelichteten Affen klar)
    Ich werde also von weiten geblendet und sage den Typen das er das nächste mal besser lässt da es blendet (im netten normalem Ton). Er ist der Meinung mir in einem frechen Ton sagen zu müssen: pass auf kleiner, werd du mal so groß im Job wie ich dann kannste mir watt sagen, ab rüber da.
    Ich will ja nicht sagen das es eine frechheit ist aber das ist es. Ich habe im Leben genug erreicht und arbeite auch dort wo ich es nicht einfach mit Personen habe die mich beleidigen usw.
    Ich fahr also rüber und dachte mir bleib locker ich will Nach Hause.
    Ich komme also bei dem anderen Polizisten an der mich voll labert. Das übliche gelaber halt ohne auch nur ein mal ein „Hallo“ oder ein „entschuldigen sie das aufhalten“ oder so etwas in der Art. Kann ich auch nicht erwarten, da Menschlichkeit nicht zum Wissen gehört.
    Nachdem er mir einige fragen gestellt hat die ich beantwortet habe (wovon er mir natürlich nichts glaubte) durfte ich in die lampe sehen.
    Nach 5-10min gelaber war dann alles ende. Er schmiss meine unterlagen auf meinen Schoss und ging mit den Worten: „sie dürfen dann weiter fahren“. Weder ein Tschüss noch eine entschuldigung aber wie gesagt das erwarte ich von solchen Leuten schon nicht mehr.

    Ich möchte nicht sagen das alle Polizisten si sind, außnamen bestimmen die Regel, allerdings ist es mir ein Rätsel wie solche Leute bei einen solchen Beruf angenommen werden, mit Steuerzahlern so reden können und sich dabei dann noch vorkommen als wären es die größten.

    Wie gesagt den Längeren Arm hat nunmal der Polizist und da hilft auch der oben genannte Text nicht. Das ist wie ein Türsteher oder ein Verkehrunternehmensmittarbeiter, sie haben Hausrecht und egal was man sagt sie können und dürfen dich raus schmeißen.

  33. Also, das Thema auf der Seite hat für mich an Aktualität extrem zugenommen , seit dem ich vor ein paar Stunden von zwei Beamten belästigt wurde. Nur weil ich um halb vier morgens eine Runde spazieren will, ist es kein Grund mich zu züpfen. Auf diese wiederliche Fragerei antworte ich seit langem nicht mehr , es ist die Verwirrtaktik von denen. Aber was mich sehr aufregt ist dieser Drang zur Durchsuchungen ! Ich habe weisse Weste , war beim Bund , habe niemand beklaut , lebe seit 19 Jahren hier als Volksdeutscher und habe es entgültig satt von bewaffneten Typen oder Frauen betatscht und abgetastet zu werden !!! Es ist jedes mal die gleiche Nummer und irgendwann ist Sense . Es ist mir egal , ob der Beitrag mit Fehlern geschrieben ist oder nicht , ob es nur Halbwissen ist oder nicht – ich will und werde nicht von karrieregeilen Typen in Uniform angefasst werden. Basta ! An alle Beamte , die hier offen oder nicht ihr Gift über diese Info und ihre Verfasser abgelassen haben , sage ich nur eins : Keiner von euch hat sich für schlechtes und z.T. wiederwärtiges Handeln ihrer Kollegen entschuldigt . KEINER . Und das sagt alles. Ihr habt Angst um eure mickrigen Beamtenambitionchen und zurecht . Genau so habe ich übrigens das Maul von einer vorlauter Gerichtsvollzierin gestopft , die mir mit aufgrund eines illegales GEZ Wisches mit Vollstreckung gedroht hat. Auch mit „Halbwissen“ bewaffnet , was besagte , dass wer im Namen einer nichtstaatlichen Organisation Gerichtsbescheide ausstelt illegal handelt und wird von der Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt . Das hat ihr sicher zu denken gegeben . Genauso werde ich ab heute mit jedem Polizisten verfahren , der auf kosten meiner Würde sich seine Sterne verdienen will ! Rechtsversicherung habe ich ja , und von mir aus lasse ich es drauf ankommen. Ich sehe mich gezwungen Gleiches mit Gleichem bekämpfen. Vergisst nicht , ihr seid auch Rädchen in enem System und könnt durchgemahlen und rausgespuckt werden…

  34. Wenn man seinen Führerschein schon mal wegen BTM (Thc) im Straßenverkehr abgeben musste und durch Drogenscreenings der Führerscheinstelle bewiesen hat, clean zu sein…somit wieder Fahrtauglich ist und seinen Führerschein wieder hat…FRAGE: darf die Polizei mich dann bei einer Kontrolle auf Btm testen? Da ich ja in der Vergangenheit schon positiv getestet wurde… Greift der oben verfasste Text unter diesen Umständen dann auch?

  35. Sehr guter Artikel!
    Aber wie sieht das aus, wenn man sich in einem „Gefahrengebiet“ befindet ?
    Woher soll man als ehrlicher Bürger denn wissen, dass man sich momentan in einem Gefahrengebiet befindet ???

  36. An Maki,
    ich habe leider keine kenntnisse über das recht in Ihrem genannten fall, dieses „Zuhörverbot“ klingt für mich allerdings alles andere als rechtskräftig. hört sich eher danach an, als wollte die polizei verhindern einen weiteren zeugen gegen sich zu haben, damit die 2 polizeiaussagen gegen die aussage ihres mannes steht, (im falle kommender juristischen maßnahmen). Bei polizeikontrollen, untersuchungen etc. sollte man meiner meinung nach immer versuchen so viele zeugen wie möglichst anwesend zu haben, damit man bößwilligen polizisten ggf. ihre glaubwürdigkeit „entziehen“ kann.

    eine dumme frage hätte ich noch an die anderen, darf ich einem polizisten der mir ins gesicht leuchtet auch in seine fresse leuchten, oder hätte dies dann rechtliche konsequenzen für mich(, obwohl er es ja bei mir auch macht)? warscheinlich ned, aber würde mir dafür schon gerne ein gute taschenlampe zulegen.

  37. An Maki,
    ich habe leider keine kenntnisse über das recht in Ihrem genannten fall, dieses „Zuhörverbot“ klingt für mich allerdings alles andere als rechtskräftig. hört sich eher danach an, als wollte die polizei verhindern einen weiteren zeugen gegen sich zu haben, damit ggf. die 2 polizeiaussagen gegen die aussage ihres mannes stehen, (im falle kommender juristischen maßnahmen). Bei polizeikontrollen, untersuchungen etc. sollte man meiner meinung nach immer versuchen so viele zeugen wie möglichst anwesend zu haben, damit man bößwilligen polizisten ggf. ihre glaubwürdigkeit „entziehen“ kann.

    eine dumme frage hätte ich noch an die anderen, darf ich einem polizisten der mir ins gesicht leuchtet auch in seine fresse leuchten, oder hätte dies dann rechtliche konsequenzen für mich(, obwohl er es ja bei mir auch macht)? warscheinlich ned, aber würde mir dafür schon gerne ein gute taschenlampe zulegen.

  38. Hallo ich hätte heute in Rheinland-Pfalz
    Eine Kontrolle in Mayen
    Da dachte ich mir ach komm versuche ich es mal

    Die junge Polizistin noll hat daraufhin sofort sehr ungehalten reagiert und meinte mich belehren zu müssen das es ein neues Gesetz gäbe wenn ich die physiophatoligische Untersuchung sowie den wischtest verweigere dürfe nun die Polizei (ohne Richter oder staatsanwalt) eine eine blutuntersuchung anordnen … stimmt Das? Und das es vielleicht wo anders so wäre aber nicht in Rheinland-Pfalz…

    Als sie meinte sie trägt kein karnevalskostüm sondern eine Uniform und ich habe zu machen was sie sagt wurde ich auch ungehalten und reagierte trotzig ich sagte ok … dann nehmen Sie mich mit versuchen sie es doch

    Weil ich 2 Arbeitskollegen dabei hatte die nach Hause wollten und nach kurzer Diskussion dass ich es vielleicht auch so machen würde wenn sie freundlicher wäre habe ich es dann gemacht ….

    Kahm mir schon blöd vor mitten in der Stadt vor der Post die arme ausstrecken den Stift mit blicken Folgen etc ..

    Habe dann noch einen mängelbescheid wegen abgelaufenem erste Hilfe Kasten bekommen wo ich nur 1 Tag Zeit hatte den Mangel zu beheben habe dann an der tanke einen gekauft und keine 10 min später bei der wache vor gezeigt

    Stutzig machte mich ihr Kollege der nett und freundlich war und an sich sehr ruhig vielleicht wusste er das sie mich gerade an der Nase herum führt ….

    Nun nochmal meine Frage

    Ist dieser Text hier aktuell?

    Und Gilt er auch in Rheinland-Pfalz?

    Dankend

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