Polizeikontrolle – Wie schütze ich mich vor illegaler Durchsuchung

Das Arbeitsklima in den Polizeibehörden unseres Landes ist nicht anders als das Arbeitsklima in der freien Wirtschaft. Es herrscht Beförderungsdruck und Mobbing. Die einzige Möglichkeit seinen Vorgesetzten zu beeindrucken ist durch gute Zahlen, außerdem will man vor den Kollegen und Vorgesetzten natürlich nicht blöd da stehen.

Die Wurzel allen Übels findet sich somit mal wider im System selbst. Um dem Leistungsdruck gerecht zu werden ist es bei vielen Polizisten daher Gang und Gebe es mit der Gesetzestreue nicht allzu genau zu nehmen. Ob der Kiffer mit dem kleinen Tütchen Betäubungsmitteln jetzt mit legalen oder illegalen Methoden zur Strecke gebracht wurde ist der Statistik egal, es geht den Polizisten darum “Beute” zu machen!

Für den Betroffenen ist es daher extrem wichtig auf legale und friedliche weise Widerstand zu leisten. Durch genaue Kenntnis der geltenden Gesetze ist es möglich einer willkürlichen Durchsuchung zu entgehen. Die Nachfolgenden beiden Fälle beschreiben die genaue Vorgehensweise und sollen das Rechtswissen vermitteln um wirkungsvoll Widerstand zu leisten.

1. Fall: Die Polizei führt eine Personenkontrolle bei einem Fußgänger durch:

Bei einer Personenkontrolle ist man lediglich verpflichtet seinen Ausweis vorzuzeigen. Tut man dies nicht so können die Beamten sich auf § 163b StPO berufen, die Durchsuchung und erkennungsdienstliche Behandlung einer Verdächtigen Person. Jedoch normalerweise gilt in Bayern erst einmal das PAG (Polizeiaufgabengesetz), Artikel 13, nachdem die Polizei lediglich berechtigt ist die Identität einer Person festzustellen (Identitätsfeststellung), mehr dürfen die Beamten nicht!!!

Da die Polizisten es jedoch gewohnt sind, es mit unwissenden Opfern zu tun zu haben wird an dieser Stelle versucht ein Einverständnis zu einer Durchsuchung zu erschleichen indem man einfach mal flapsig sagt:

“Wir durchsuchen Sie jetzt!”.

Ab diesem Zeitpunkt sollte man als informierter Bürger sofort sagen

“Nein, damit bin ich nicht einverstanden!”

oder

“Nein, das dürfen Sie nicht!”

sagt man nichts, so gilt dies automatisch als Zustimmung zur Durchsuchung.

Grundsätzlich darf eine Durchsuchung nur durchgeführt werden wenn zureichende fundierte juristische Beweise vorliegen das bedeutet das man Strafmittel (Werkzeuge einer Straftat) bei sich führt. Dies würde beispielsweise bedeuten, der Polizist hat konkret das Gras gesehen das jemandem zugesteckt wurde, dann kann die Polizei nach § 102 StPO “Verdächtige Person” oder § 103 StPO “Durchsuchung einer unverdächtigen Person” eine Durchsuchung durchführen. Nicht aber wenn die Polizei nur jemanden verdächtigt Gras zu besitzen, hier spricht das Gesetz eindeutig von Beweisen, eine Durchsuchung ist unzulässig!

Anders Formuliert, redet der Polizist davon das man glasige, rote Augen hat ist dies kein Beweis! Sollte er darauf hin gegen meinen willen eine Durchsuchung durchführen oder mir gar drohen mich mit auf die Wache zu nehmen so macht er sich Strafbar gemäß den folgenden Straftatbeständen:

– § 239 StGB Freiheitsberaubung – § 240 StGB Nötigung, Absatz 4 Besonders schwerer Fall da Sie als Amtsinhaber ihre Befugnisse missbrauchen – § 340 StGB Körperverletzung im Amt – § 343 StGB Aussageerpressung – § 344 StGB Verfolgung Unschuldiger

Wenn man die Beamten nun mit diesem Wissen konfrontiert hat, werden diese versuchen das runter zu spielen. Sie werden versuchen dich durch lachen psychologisch unter Druck zu setzen und so etwas sagen wie

“Ja, dann probieren Sie das doch mal, Sie werden schon sehen wie wenig Sie damit erreichen.”

oder

“Glauben Sie wenn Sie zur Polizei gehen und uns anzeigen passiert was?”.

Hiervon sollte man sich nicht beeindrucken lassen, die bluffen nur. Man sollte nun auch lachen, um Sie ebenfalls zu verunsichern, und es ist wichtig das man dann betont das man bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige und Strafantrag stellt. Man muss dies bei der Staatsanwaltschaft tun, denn Staatsanwaltschaft und Polizei arbeiten getrennt voneinander, die Staatsanwaltschaft ist als einzige in der Lage ein Verfahren gegen die Polizei zu eröffnen.

Wenn ein Polizeibeamter eine Straftat begeht, so hat dies extreme Auswirkungen für ihn, da er eine Anzeige im System “Mitteilung von Strafsachen” (MiStra) bekommt, entscheidend für den Beamten ist hierbei nicht eine Verurteilung, sondern die Länge des Verfahrens, da der Beamte während das Verfahren läuft weder Gehaltserhöhungen noch Beförderungen zu erwarten hat. Polizisten werden in der Regel alle zwei Jahre Befördert, dauert das Verfahren länger als zwei Jahre kann man also davon ausgehen das dem Polizisten gehörig die Muffe geht, da dies für ihn das Karriereende bedeutet. Hat ein Beamter schon mehrere Strafanzeigen laufen so addieren sich diese, ein Aufstieg ist für ihn dann absolut unwahrscheinlich!

2. Fall: Allgemeine Verkehrskontrolle im Straßenverkehr

Nach § 36 StVO, Absatz 5 ist es der Polizei erlaubt eine “Überprüfung auf Verkehrstüchtigkeit” vorzunehmen. Nicht erlaubt ist es ihr dagegen die “Fahrtüchtigkeit” zu prüfen, dies darf nur die Führerscheinstelle. Unzulässig sind auch Aufforderungen zu Urintests, Schweißtests (Wischtest) oder die Aufforderung zu sogenannten physiopathologischen Untersuchungen wie “Finger zur Nase führ”-Übungen, auf einer Linie gehen oder sich mit einer Taschenlampe in die Augen leuchten zu lassen. Man sollte daher hierzu auf keinen Fall, weder aktiv noch passiv sein Einverständnis geben indem man sagt:

“Nein, damit bin ich nicht einverstanden!”.

Auch sollte man sich nicht in den Kofferraum sehen lassen, der clevere Fahrzeugführer hat Warndreieck und Verbandskasten in der Fahrgastzelle, so das er diese jederzeit zur Überprüfung aushändigen kann.

Die typische Situation ist dann, man wird des nachts von einem Streifenwagen angehalten oder kommt in eine Kontrollstelle. Nehmen wir mal an du siehst etwas fertig aus, Heuschnupfen oder so. In der Regel wird man aufgefordert das Auto zu verlassen. Wichtig ist man muss den Haltesignalen auf jeden Fall folge leisten und man ist dazu verpflichtet das Fahrzeug zu verlassen. Aber! Wird man gefragt ob man Betäubungsmittel genommen hat kann man die Aussage dazu verweigern indem man sagt:

“Dazu mache ich keine Angaben!”.

Was die ultimative Bremsung für die Polizisten bedeutet, da Sie versuchen im normalen Gespräch Dinge zu erfahren die Sie einem Als Straftat anlasten können. Selbst wenn man nur zugeben würde das man vor einigen Jahren mal einen Joint geraucht hat würde das vor dem Gesetz als Schuldeingeständnis gelten und darauf hinweisen das man auch jetzt noch Drogen konsumiert, es ist also Wichtig sich nicht selbst zu beschuldigen!

Natürlich wird der Polizist nicht locker lassen und damit drohen dich zur Blutabnahme mit auf die Wache zu nehmen. Hierbei würde er sich, wie im ersten Fall bereits erwähnt jedoch Strafbar (nach § 239, 240, 340, 343, 344 StGB) machen, wenn man sich vorher jedoch selbst beschuldigt hat dürfen Sie einen mitnehmen. Eine Blutabnahme ist eine körperliche Untersuchung nach § 81a StPO und ein so schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, das darüber ein Richter entscheiden muss. Steht kein Richter zur Verfügung da möglicherweise gerade keiner im Dienst ist, so muss der Staatsanwalt benachrichtigt werden (von denen zu jeder Tageszeit einer in Bereitschaft sein muss). Der Staatsanwalt wird wiederum nach zureichenden fundierten juristischen Beweisen fragen, die der Polizei hier fehlen, da glasige, rote Augen kein Beweis sind! Um eine Maßnahme nach 81a StPO zu rechtfertigen muss man einer Tat jedoch konkret beschuldigt sein und nicht nur verdächtig, daher gilt:

“Ich versage ihnen die Mitwirkung an dieser Maßnahme!”.

Die Straftatbestände § 239, 240, 340, 343, 344 StGB sind Offizialdelikte, das heißt der Staatsanwalt muss ermitteln, ob er will oder nicht. Das bedeutet kein Polizist wird so blöd sein den Staatsanwalt überhaupt anzurufen. Die einzige Außnahme hierbei ist, wenn man nach Alkohol riecht. Verweigert man hier noch das pusten kann man zu einem Bluttest mitgenommen werden, und wenn Sie erst einmal das Blut auf Alkohol testen finden Sie in der Regel auch den Rest!

– Fazit – Wenn man die Polizei durch Kenntnis der Rechtslage in die Enge drängt hat man sehr gute Chancen unbeschadet aus einer Solchen Situation herauszukommen. Haben die Beamten erst einmal erkannt das Sie es nicht mit “leichter Beute” zu tun haben werden Sie schnell aufgeben und sich ein anderes Opfer suchen. Sie denken sich, na wenn der Typ schon so viel weiß dann macht der uns nur ärger und lassen von dir ab.

Den größten Fehler den man begehen kann ist aktiv der Polizei zu zu arbeiten indem man passiv bleibt.

“Damit bin ich nicht einverstanden!”,

“Das dürfen Sie nicht!”

“Ich versage meine Mitwirkung!”

und

“Dazu mache ich keine Angaben!”

sind die vier Sätze die man zum richtigen Zeitpunkt parat haben sollte. Mann sollte variabel auf das Gespräch eingehen, sagen die Beamten beispielsweise

“Wir machen jetzt eine Drogenkontrolle!”

so kann man antworten

“Bei mir machen Sie diese nicht!!!”.

Will der Beamte einem mit der Taschenlampe in die Augen leuchten oder ähnliches, kann man sagen:

“Nein, das ist ein physiopathologische Untersuchung, diese ist nicht Teil einer Überprufung der Verkehrstüchtigkeit nach § 36 StVO”.

Man kann Sie beispielsweise auch schocken indem man die interne Polizeidienstvorschrift zitiert, in deren Vorwort eindeutig festgelegt ist, das Generalprävention verboten ist! Die Kenntnis über solche Interna wird Sie davon überzeugen das man alles andere als ein Schlafschaf ist.

Wenn du von der Problematik betroffen bist, sorge für die Verbreitung dieses Artikels entweder durch Verlinkung in Foren oder durch copy paste auf deinem eigenen Blog, oder durch Twitter, Farcebook etc.

Lerne deinen Text, geh die Situation mit Freunden durch, sei kein Opfer!!! LERNE DIE PARAGRAPHEN UND SCHLAGE SIE MIT IHREN EIGENEN WAFFEN ZURÜCK!

Quelle: www.youtube.com/watch?v=ZYhqboyoRh8

 

 

http://fresh-seed.de/2012/polizeikontrolle-wie-schutze-ich-mich-vor-illegaler-durchsuchung/

DEUTSCH ohne Heimat-LAND

Hans-Werner schaute auf seinen Ausweis und stutzte, was dort steht. Er versuchte eine Erklärung zu finden, statt dessen begann der Weg einer langen Odyssee …

Seit einiger Zeit gibt es nun die neuen Personalausweise. Besonders fälschungssicher sollen sie sein und teuer. Sicherheit hat hindrance ihren Preis, so sagt man. Aber sind sie auch immer stimmig? Und was sagen sie zur Staatszugehörigkeit des Inhabers aus? Offensichtlich nichts, was bei Hans-Werners Geschichte gleich sehr deutlich wird.

Hans-Werner wollte sich vor der Einführung des neuen Personalausweises noch schnell einen von der älteren Sorte besorgen, schon allein des Preises wegen. Und so schaute er sich alle Eintragungen seines alten Personalausweises nochmals ganz genau an, ob alles stimmt, was denn da so steht. Verdutzt blieb er bei der Eintragung zur Staatsangehörigkeit hängen, denn dort las er “deutsch”. Das war ihm bisher noch gar nicht so aufgefallen. “Deutsch”, was heißt das? Er überlegte, dachte aber in dem Moment überhaupt nicht daran, was ihm noch alles widerfahren würde.

Die Gedanken sind frei! Wer kann sie erraten? Sie fliehen vorbei wie nächtliche Schatten. Kein Mensch kann sie wissen, kein Jäger erschießen, es bleibet dabei: Die Gedanken sind frei! (Alte Schweizer Volksweise)

Nun folgt eine durch und durch wahre Geschichte … die da beginnt, wo Hans-Werner außerdem feststellte, daß in seinem bisherigen Personalausweis als Anschrift eine Hausnummer eingetragen war, die es überhaupt nicht gibt. Das war ihm bis dahin gar nicht aufgefallen, ging er doch davon aus, daß ein von den Behörden ausgestelltes Dokument nicht nur fälschungssicher ist, sondern daß es auch absolut stimmige Eintragungen enthält. Also fragte er bei seinem zuständigen Einwohnermeldeamt nach und bat um Aufklärung. Dort entgegnete man ihm erst einmal mit den üblichen Floskeln, daß das doch gar nicht sein könne und schließlich würden die Ausweise mit größter Sorgfalt in der Bundesdruckerei hergestellt, usw. usw.

Na ja, wie könnte eine Behörde überhaupt einen Fehler machen. Doch Hans-Werner blieb beharrlich. Und so wandte sich der städtische Bedienstete schließlich doch noch seinem Computer zu, gab Hans-Werners Namen ein und las den Eintrag vor.

Dann schaute er auf den Ausweis und stellte fest, daß die Daten mit denen in seinem Computersystem    übereinstimmen und somit alles richtig sei. Er könne keinen Fehler feststellen. Was Hans-Werner denn wolle…

Dann folgte für Hans-Werner ein hartes Stück Arbeit, diesen Bediensteten davon zu überzeugen, daß es dennoch nicht stimmt, weil es die Hausnummer gar nicht gibt. Das wollte der Bedienstete nicht auf sich sitzen lassen, denn eine Verwaltung macht keine falschen Eintragungen, so oder so ähnlich waren die Äußerungen des Bediensteten. Dennoch veranlaßte er eine Überprüfung, die dann auch mit aller Gründlichkeit durchgeführt wurde.

Eines Tages erschien vor Hans-Werners Tür ein Beamter vom Ordnungsamt und überprüfte, wo er denn tatsächlich wohnte, ob er es denn auch wirklich so sei, und ob es nicht doch ein Haus mit der in seinem Ausweis eingetragenen Hausnummer irgendwo gäbe. Lange noch stand der Beamte am Straßenrand und schaute alle Hausnummern der Umgebung an, bis er schließlich ging.

Nach einiger Zeit erhielt Hans-Werner eine Nachricht vom Herrn Oberbürgermeister seines Wohnortes. Er schrieb, daß man festgestellt habe, daß es die Hausnummer, die in Hans-Werners Personalausweis steht, tatsächlich nicht gibt. Man könne sich absolut nicht erklären, wie es zu dem Fehler gekommen sei, usw. usw. und daß somit sein Ausweis nicht stimme.

Damit war amtlich festgestellt worden, daß Hans-Werner von einer Behörde ein amtliches Dokument erhalten hatte, das falsche Angaben zu seinem Aufenthaltsort enthielt. Was also soll die ganze Fälschungssicherheit, wenn nicht einmal die Eintragungen korrekt sind und man nicht einmal weiß, wie die falschen Angaben entstanden sind, fragte sich Hans-Werner.

Als Abhilfe schlug die Behörde vor, die unstimmige Adresse in seinem Ausweis mit einem Papierstreifen zu überkleben und darauf die richtige Adresse einzutragen, was Hans-Wemer aus Gründen der dann nicht mehr gegebenen Fälschungssicherheit und möglichen Unannehmlichkeiten bei eventuellen Kontrollen ablehnte. Daraufhin bot man ihm an, auf Kosten der Stadt einen neuen Personalausweis anfertigen zu lassen. Das klingt gut, dachte Hans-Werner, dennoch bat er sich eine gewisse Bedenkzeit aus.

Erwar mißtrauisch geworden und überprüfte nun alle weiteren Eintragungen seines noch vorhandenen Ausweises etwas genauer. Dabei fiel ihm auf, daß bei Staatsangehörigkeit nur das Wort “deutsch” steht. Moment mal, dachte er, “deutsch” ist doch lediglich ein Adjektiv, aber ein Adjektiv wozu? Eine Staatsangehörigkeit kann damit keinesfalls benannt sein, so seine Folgerung.

Er nahm seinen davor geltenden Ausweis zur Hand, jenen früheren, der noch ein kleines Büchlein war. Dort steht “Der Inhaber dieses Ausweises ist Deutscher”. Das schien Hans-Werner schon eine etwas genauere Angabe zur Staatsangehörigkeit zu sein. Aber warum steht in dem derzeitigen Personalausweis, auf der Plastikkarte also, nicht einmal mehr, daß ich Deutscher bin, sondern nur “deutsch”? Irgendwie wußte HansWerner damit nichts anzufangen. Hans-Werner drängte es nach Gewißheit und Klärung. Zunächst fragte er erneut bei seinem zuständigen Paßamt der Stadtverwaltung nach, warum denn in seinem Personalausweis nicht stände, daß er Bürger der Bundesrepublik Deutschland sei, ja nicht einmal, daß er Deutscher sei. Man antwortete, daß das doch in seinem Ausweis stehen würde. Er fragte erneut, wo es denn stünde. Man antwortete, daß oben im Ausweis doch Bundesrepublik Deutschland gut lesbar stünde. Er entgegnete, daß das doch nichts über seine Staatszugehörigkeit aussage, nicht einmal, daß er Deutscher sei, sondern allein etwas darüber, wo der Ausweis ausgestellt wurde.

Nein nein, so die Antwort der Bediensteten der Stadt, in diesem Zusammenhang stehe doch, daß er deutsch sei. Wie, ich bin deutsch, entgegnete Hans-Werner erneut. Ich bin zunächst einmal ein Mensch und bin als solcher ein Bürger der Bundesrepublik Deutschland.

Nun wurde der Gesichtsausdruck der städtischen Bediensteten ernst und ernster. Der Wortwechsel dauerte noch eine Weile fort, aber Hans-Werner bekam weder eine konkrete Antwort noch kam es zu einer Klärung des Sachverhaltes. Und um diese nutzlose Diskussion zu beenden und um Klarheit zu schaffen, fragte Hans-Wemer schließlich, ob man ihm nicht auf einem Blatt Papier ganz einfach bescheinigen könne, daß er Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist, weil “deutsch” oder “Deutscher” nichts über seine Staatszugehörigkeit aussagt.

Genervt gab die städtische Bedienstete Hans-Werner zu verstehen, daß das ihre Kompetenz bei weitem übersteigen würde und man in der ganzen Verwaltung so etwas auch noch nicht gemacht habe. Hans-Werner merkte, daß diese ganze Diskussion nicht zu einem Ergebnis führen würde. Dennoch gab er der städtischen Bediensteten abschließend zu verstehen, daß nach seiner Meinung im Ausweis bei Staatsangehörigkeit zweifelsfrei “Bundesrepublik Deutschland” stehen müsse, so wie z.B. bei einem Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Amerika “United States of Amerika” steht.

Worauf er noch die Antwort erhielt, daß das jeder Staat mache, wie er es für richtig hält, und hier in der Bundesrepublik sei es eben so und nicht anders.

Nun gut. Etwas verärgert kramte Hans-Werner zu Hause in seinen alten Unterlagen und fand etwas, was ihn stutzig machte. Es war etwas aus der ehemaligen DDR, die er lange vor der Wiedervereinigung verlassen hatte. Dort stand doch tatsächlich bei Staatsangehörigkeit “Deutsche Demokratische Republik”.

Moment mal, dachte Hans-Werner als ich noch in der DDR lebte, hatte ich eine echte Staatszugehörigkeit und jetzt nicht? Hatte ich die etwa mit meinem Weggang aufgegeben, und bin ich jetzt ohne staatszugehöngkeit? Hans-Werner wußte bald nicht, was er noch denken sollte.

Bisher glaubte er, gerade die Bundesrepublik Deutschland sei jener Rechtsstaat, für den man sich seitens der Politik selbst ausgibt. Sollte er sich irren? Und haben etwa all seine Freunde aus der ehemaligen DDR mit de Wiedervereinigung    ihre Staatszugehörigkeit   aufgegeben? Denn jetzt ist ihre Staatsangehörigkeit    laut Personalausweis auch nur noch “deutsch”.

Deutsch ohne Land und ohne Staat?

Und weil Hans-Werner weiterhin nach einer Klärung dieses gesamten Fragenkomplexes suchte, wandte er sich schriftlich an das Paßamt der Stadtverwaltung seines Wohnsitzes, mit der Frage, ob er nicht eine Bescheinigung haben könne, aus der eindeutig hervorgehe, daß er Bürger der Bundesrepublik Deutschland sei.

Sehr freundlich und umfassend erhielt er eine Antwort. Man schrieb ihm, daß das doch in seinem Ausweis stehe. Aber es gäbe auch einen sogenannten Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Staatsbürgerschaftsausweis,    den er beantragen könnte. Doch man gab ihm zugleich zu verstehen, daß darin zwar nicht “deutsch” als Staatsangehörigkeit stehen würde, sondern das dort steht, daß er als Inhaber dieser Urkunde Deutscher ist, was aber letztendlich das Gleiche wäre und somit eigentlich nicht seinem Wunsche entspräche.

Das ließ Hans-Werner aufhorchen. War da jemand in einer Behörde, der seine Anliegen verstanden hatte? Er las weiter. Und nun traute er seinen Augen nicht. Er las gleich mehrmals. Dort stand doch tatsächlich, daß es einer generellen Regelung bedürfe, im Personalausweis als Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen zu werden. Das aber könne nicht aufkommunaler Ebene geschehen, sondern müsse vom Gesetzgeber her erfolgen. Wie bitte?

Sofort griff Hans-Werner zum Telefon und fragte bei der Stadt nach, wo, d. h. in welchem Ministerium diese Zuständigkeit liege. Man verwies Hans-Werner an das Innenministerium des Bundes nach Berlin. Also rief er dort zunächst an, um zu klären, welche Stelle im Innenministerium dafür zuständig sei. Er wurde mehrmals kreuz und quer durch das Ministerium verbunden, weil niemand so recht weiterwußte, bis ihm schließlich ein Gesprächspartner klarmachte, daß dafür das Innenministerium des Landes seines Wohnsitzes zuständig sei.

Nun gut. Also rief Hans-Werner ebenfalls dort zunächst einmal an, um das Wie und Wo vorab zu klären, und traf auf eine offensichtlich “sehr kompetente” Bedienstete im Innenministerium des Landes, die ihm sehr beherzt klarmachte, daß er eine solche Bescheinigung nicht brauche, weil schließlich ja alles klipp und klar in seinem Personalausweis stehe. Auf seine Entgegnung, daß dort nur “deutsch” stehe und daß deutsch schließlich nur ein Adjektiv sei und nichts besage, wurde diese Bedienstete recht ungehalten und meinte quasi, wie doof er denn sei, schließlich stehe oben auf dem Ausweis deutlich Bundesrepublik Deutschland und damit sei die Staatsangehörigkeit eindeutig geklärt.

Wie bitte? Geklärt? Hatte man ihm nicht sogar seitens der Verwaltung seines Wohnortes mitgeteilt, daß eine solche Klärung prinzipiell noch aussteht? Um keinen weiteren Streit mit einer so kompetenten Person anzufangen, ver-abschiedete er sich besser und legte den Hörer auf.

Daraufhin schrieb er das Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland als die ihm von der Stadtverwaltung genannte zuständige Stelle an und trug dort sein Anliegen umfänglich vor.

Er wartete und wartete, denn selbst nach vier Wochen hatte er noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung seines Schreibens erhalten, um die er ausdrücklich um die er ausdrücklich gebeten hatte. Inzwischen nutzte HansWerner die Zeit, alles noch einmal gründlich zu überdenken.

Allmählich kamen bei ihm Zweifel auf, ob es vielleicht die Bundesrepublik Deutschland als solche möglicherweise gar nicht gibt und das man ihm deshalb auch keine solche Bescheinigung zur Staatsangehörigkeit geben kann. Denn mit dem Wort Bundesrepublik wird ja lediglich zum Ausdruck gebracht, daß es sich um eine Republik aus einem Verbund einzelner Länder oder Teile handelt. Und weil die Länder alle innerhalb von Deutschland liegen, ist es hindrance die Bundesrepublik Deutschland, deren oberste Stelle eine Art Zentralverwaltung der einzelnen Länder innerhalb Deutschlands darstellt.

Damit wäre die Bundesrepublik Deutschland vom Grundsatz her nur eine Art Verwaltungsgemeinschaft und kein eigentlicher Staat, so seine Logik, die einiges erklären würde.

Er steigerte sich immer tiefer in die Problematik hinein und überlegte, wozu es denn eines solchen Gebildes bedarf. Er überlegte weiter. War da nicht noch eine Sache im Jahre 1945? War es da nicht zu einer neuen Selbstverwaltung Deutschlands gekommen, nachdem der unselige Krieg verlorengegangen war und die Wehrmacht kapituliert hatte? Ja, nur die Wehrmacht, aber was war mit dem Staat selbst geschehen? Ist die Bundesrepublik Deutschland am Ende nur eine von den Siegermächten, den Alliierten also, geschaffene Verwaltungsgemeinschaft für die Teile des alten Staates und gar kein neuer Staat im eigentlichen Sinne?

Welch dumme Gedanken, die Hans-Werner da plagten! Und um die zu zerstreuen und um ein wenig Gewißheit zu bekommen, fragte er bei einigen Behörden nach und landete schließlich beim Kuratorium Wiedervereinigung Deutschland in Dresden.

Dort nun belehrte man ihn, daß seine Vermutungen falsch seien. Die Bundesrepublik Deutschland sei aufgrund der Pariser Verträge ein selbständiger, souveräner Staat.

Ein selbstständiger souveräner Staat?

Hans-Werner überlegt nachdem Gespräch noch lange. Ja, aber warum brauchte die Bundesrepublik für die Wiedervereinigung dann die Zustimmung von allen vier Siegermächten? Da hätte doch allein die Zustimmung der Sowjetunion gereicht, weil die doch stark mit der DDR “verbunden” war und viele militärische Anlagen und Streitkräfte dort unterhielt.

Doch Moment mal. Solche Streitkräfte gab und gibt es ja auch im westlichen Teil Deutschlands, ja eigentlich noch in der gesamten jetzigen Bundesrepublik Deutschland. Ach ja, stimmt, dachte er, wir haben ja gar keinen Friedensvertrag und befinden uns tatsächlich noch immer im Status des Waffenstillstandes. Und eine Verfassung haben wir ja auch nicht, nur eine gemeinsame Richtlinie, das Grundgesetz, für ein gemeinsames Handeln der einzelnen Bundesstaaten, woraus sich diese Bundesrepublik zusammensetzt.

Weg mit diesen Gedanken! Darf mal die überhaupt haben? Ach ja, dachte Hans-Werner, wenn ich sie nicht äußere, dann wohl schon, denn noch sind die Gedanken frei. Zudem war Hans-Werner noch immer in Erwartung der Antwort vom Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland auf seine Anfrage bzw. sein Begehren. Von dort aus würde sich schon alles klären, dachte er, auch daß die Bundesrepublik Deutschland ein souveräner Staat ist.

Doch die Ernüchterung folgte auf dem Fuße. Denn nach mehrmaliger Anmahnen einer Antwort und eines erneuten Einsenden seines Schriftsatzes, worum man gebeten hatte, weil der erste wohl irgendwie dort verlorengegangen oder nicht mehr auffindbar war, schrieb man ihm..

… daß mit der Bezeichnung “Staatsangehörigkeit” die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem Staat gemeint ist, was im deutschen Recht so üblich sei und laut Grundgesetz die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zur Bundesrepublik Deutschland so als deutsche Staatsangehörigkeit bezeichnet ist.

So so, dachte Hans-Werner, und nahm sich nochmals das Grundgesetz zur Hand. Dort jedoch fand er im Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeit nichts von Bundesrepublik Deutschland, lediglich, daß Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Das Grundgesetz sagt also nichts bezüglich einer Staatszugehörigkeit, geschweige denn zur Bundesrepublik Deutschland aus, sondern nur zu Deutschland. Also schrieb Hans-Werner das Ministerium des Innern der Bundesrepublik Deutschland erneut an und trug diesen Sachverhalt vor. Außerdem bat er darum, ihm wenigstens einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen, wo nicht, wie üblich, “Deutscher” eingetragen ist, sondern “Bürger der Bundesrepublik Deutschland”, und fragte, wo das Problem liege, einen solchen Eintrag zu bekommen, zumal es doch so ist.

Die Antwort des Innenministeriums der Bundesrepublik Deutschland war kurz. Man schrieb:

… Man könne ihm inhaltlich keine anderen Auskünfte geben. In allen Dokumenten der Bundesrepublik Deutschland sei die Staatsangehörigkeit als “deutsch” bezeichnet.

Das kann es doch wohl nicht sein, dachte Hans-Werner, warum wird mir eine Beurkundung, Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu sein, verweigert, obwohl es den Tatsachen entspricht?

Gibt es dafür einen Grund, den ich nicht kenne und weshalb man sich so intense weigert, mir das zu bestätigen? Und so schrieb Hans-Werner im Sep 2010 das Ministerium der Justiz der Bundesrepublik Deutschland an und trug sein Begehren auch dort schriftlich vor, weil er noch immer davon ausgeht, daß man sich zumindest dort mit dem Völkerrecht auskennt.

Schließlich hat jeder Mensch nach dem Völkerrecht einen Anspruch auf eine amtliche Feststellung seiner Zugehörigkeit zu einem Staat. Und die verweigert man ihm offensichtlich mit vielen Tricksereien und unstimmigen Redereien und Hinweisen.

Selbst nach mehrfachen Anfragen hüllt sich das Justizministerium der Bundesrepublik Deutschland in großes Schweigen. Nicht einmal eine Eingangsbestätigung auf seine vielen Nachfragen bekam er. Und so ist Hans-Werner heimat- und staatenlos, denn ohne eine schriftliche Bestätigung oder Beurkundung, woraus eindeutig die Zugehörigkeit zu einem Staat hervorgeht, besagt “deutsch” oder “Deutscher”, so wie es in seinem Ausweis steht, nach Völkerrecht gar nichts.

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http://www.magazin2000plus.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1553

Rechtskunde à la Antireichsdeppenforum, KRR-FAQ.NET und Reichling´s Blog

Es ist schon erschreckend, mit welchen rechtlichen Erklärungen man auf den benannten Internetseiten erschlagen wird. Hier behauptet z.B. ein „JDavis“ aka Apifera folgendes:

Das dürfte der Haken sein: Es war die deutsche Staatsangehörigkeit und dieser Staat hieß zu der Zeit eben „Deutsches Reich“. Derselbe Staat heißt jetzt „Bundesrepublik Deutschland“, vergibt aber immer noch dieselbe deutsche Staatsangehörigkeit.

Demnach hat die BRD die selbe Staatsangehörigkeit wie das Deutsche Reich!?

Dann schauen wir mal auf den Ausweis dieser beiden Staaten:

Hier steht offenkundig Staatsangehörigkeit: Deutsches Reich

Demnach sollte jetzt im Ausweis der BRD Staatsangehörigkeit Deutsches Reich stehen. Mal sehen ob er recht behält?

Bei Erika Mustermann, eine Frau aus der BRD, steht unter Staatsangehörigkeit: DEUTSCH !

Es geht aber fast noch besser, mit der Aussage des Administrators Happy Hippo , der dann schreibt:

Da ich ja hier den Admin machen darf zunächst einmal der Hinweis, dass die ganz offizielle juristische Denkweise und das GG der Bundesrepublik Deutschland davon ausgehen, dass es ein „Deutsches Reich“ nicht mehr gibt.

Sicher hat er eine Lese- Rechtschreibschwäche!? Heißt unser Grundgesetz „GG der Bundesrepublik Deutschland“? Nein! Es heißt „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“!

Bildnachweis:

Dann fragt ein User:

Die Staatsangehörigkeitsbezeichnung ist immer identisch mit der Staatsbezeichnung.

er bekommt folgende Antwort von Kairo aka Apifera:

Sagt wer?

 

Die Antwort ist ganz einfach:

Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zuordnung eines Menschen zu einem bestimmten Staat, mit allen Rechten und Pflichten. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört.

Quelle: http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/MigrationIntegration/Staatsangehoerigkeit/staatsangehoerigkeit_node.html

 

Die Staatsangehörigkeit, die der jeweilige Staatsbürger besitzt, ist das rechtliche Band zwischen dem Staat und seinem Staatsangehörigen. Sie zeigt an, welchem Staat der Betreffende angehört.

Quelle: http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/

 

Es ist traurig, wie der Bürger, von solchen Internetseiten betrogen wird.