Pflicht zum Widerstand : Strafanzeige gegen Angela Merkel

merkel-verrat-702x336Eine juristische Stellungnahme zum Hochverrat finden sie hier.

„Wo Unrecht zu Recht wird, da wird Widerstand zur Pflicht!“

Es ist nicht klar,
wem dieses Zitat zugeschrieben werden kann. Klar ist jedoch, dass wir
in eine neue Phase des Kampfes um unser Volk, um die Wahrung unserer
Identität eingetreten sind.

Jetzt geht es ums Ganze.

Spätestens mit der folgenschweren Entscheidung der Bundeskanzlerin am 4. September,
die Grenzen für Flüchtlinge zu öffnen, betrat sie die Schwelle zum Hochverrat.

Diese überschritt sie beim Auftritt bei Anne Will am 7. Oktober: „Wir können die
Grenzen nicht schließen. … Es gibt den Aufnahmestopp nicht.“ Zu diesem Zeitpunkt
konnte Merkel den Kollaps des Systems der Aufnahme und Betreuung von Asylforderern
tagtäglich beobachten.

Sie hätte den Strom stoppen können. Sie tat es nicht. Im Gegenteil. Somit spricht
vieles dafür, Angela Merkels Tat als Hochverrat einzustufen. Ein entsprechendes
Gutachten hat COMPACT dieser Tage bereits veröffentlicht.

Hochverrat ist ein Offizialdelikt und muss von Amts wegen verfolgt werden.

Aus Art 20 GG, dem Recht zum Widerstand, wird die Pflicht! Jeder Bürger ist
aufgefordert sich zu wehren. Ein Schritt könnte es sein, Strafanzeige gegen
Angela Merkel zu stellen. Ein juristisch geprüfter Mustertext wurde uns
freundlicherweise zur Verfügung gestellt.

Aus „Empört euch!“ folgt „Wehrt euch!“

Das Ziel: Sturz der Bundeskanzlerin. Wir schaffen das.

Weitere Information findet Ihr hier : Compact Magazin

4 Kommentare zu “Pflicht zum Widerstand : Strafanzeige gegen Angela Merkel

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