Richter nach Hartz-IV-Urteil für Rumänen übel beschimpft

Das NRW-Sozialgericht hat die Urteile zum Anspruch von EU-Bürgern auf Hartz IV verteidigt. Wenn man die Freizügigkeit in der EU bejahe, sei es schwierig, Familien ohne Hab und Gut die Sozialleistungen zu versagen. Nach den Urteilen war eine Flut von Beleidigungen und Bedrohungen eingegangen.

 

http://www.derwesten.de/region/richter-nach-hartz-iv-urteil-fuer-rumaenen-uebel-beschimpft-id8992589.html

Angst vor dem Todeskuss: SPD-Basis will keine Große Koalition

In der SPD wächst der Widerstand gegen eine Große Koalition. Zahlreiche Parteimitglieder drohen mit dem Austritt, ganze Ortsverbände sind geschlossen gegen die Ehe mit Merkel. Das ist unangenehm für die Parteispitze, die sich Hoffnungen auf attraktive Ministerposten macht.

 

Die SPD-Basis hat sich klar gegen eine Große Koalition ausgesprochen. Und sie ist das Rückgrat der Partei. (Foto: dpa)

Die SPD-Basis hat sich klar gegen eine Große Koalition ausgesprochen. Und sie ist das Rückgrat der Partei. (Foto: dpa)

Angela Merkel will die Große Koalition, weil sie dann durchregieren kann. Die SPD-Spitze ist ebenfalls für die Regierungsbeteiligung, weil diese die einzige Chance ist, dass noch mehr Kader zu Versorgungsposten kommen SPD-Altgediente die Möglichkeit zum politischen Gestalten bekommen.

Doch an der SPD-Basis rumort es gewaltig. Die Parteimitglieder erinnern sich der sozialdemokratischen Werte.

Und die Führungskader im mittleren Partei-Management, die – anders als die Parteispitze – keine Regierungsposten erwarten können, ziehen ebenfalls nicht mit.

Sie fürchten den Todeskuss des eiskalten Engels aus der Uckermark.

Zahlreiche Parteimitglieder der SPD fordern eine Mitglieder-Befragung über eine Große Koalition. Am Freitag findet ein Parteikonvent statt, bei dem diese Frage möglicher Weise im Zentrum steht. Eine Regierungsbildung könne nur „nach einem positiven Votum der Parteibasis durch einen Mitglieder-Entscheid möglich ist”, sagte der SPD-Vize-Fraktionschef Axel Schäfer der Rheinischen Post. Sonst drohe ein Auseinanderfallen der Partei.

Das hören die Genossen an der Spitze gar nicht gerne.

Was, wenn der Mitglieder-Entscheid anders ausfällt als geplant?

Die Nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft sieht eine Große Koalition ebenfalls sehr skeptisch. „Es ist für uns keine Schande, in die Opposition zu gehen“.

Vor allem auf Landes- und Kommunal-Ebene ist der Widerstand groß. Schon einen Tag nach der Bundestagswahl hatte beispielsweise die Dortmunder SPD intern  klar gegen eine Große Koalition gestimmt – immerhin der größte SPD-Unterbezirk Deutschlands. „Ich bin der festen Überzeugung, dass dem Land, aber auch der Partei eine Große Koalition schaden würde“, sagte der Chef der Dortmunder SPD den Ruhr Nachrichten. In seinem Bezirk haben Mitglieder mit Parteiaustritt gedroht, wenn es zu einer Großen Koalition kommen sollte.

Die SPD-Basis hat sich klar gegen eine Große Koalition ausgesprochen. Und sie ist das Rückgrat der Partei. (Foto: dpa)

Die SPD-Basis hat sich klar gegen eine Große Koalition ausgesprochen. Und sie ist das Rückgrat der Partei. (Foto: dpa)

In anderen Landesverbänden zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. „Aus dem ganzen Land kommen Austrittsdrohungen“, zitiert die taz einen Sprecher der Landtagsfraktion in NRW. „Und das sind nicht wenige.“

Die Parteispitze der Bayern SPD äußerte sich in einem Brief an die Basis ebenfalls skeptisch:

„Im Bund ist die Lage außerordentlich schwierig. Es gibt für uns keine attraktive Regierungsoption. Jede mögliche Option wird bei einem Teil unserer Wählerinnen und Wähler für Unverständnis sorgen. Das gilt für eine große Koalition, unter der wir das letzte Mal gelitten haben, genauso wie für eine aussichtslose Minderheitsregierung, für ein rot-rot-grünes Bündnis, das wir vor der Wahl ausgeschlossen haben, oder für eine Verweigerung der Regierungsbeteiligung.“

Bei so viel Widerstand haben einige Altvordere sogar Mitlied mit den eigenen Mitgliedern: Man „kann von einer Partei nicht verlangen, dass sie bis zu ihrer Selbstaufgabe einer anderen Partei dient“, sagte Wolfgang Thierse im DLF. „In der sozialdemokratischen Partei ist die, wenn ich es richtig beobachte, die Ablehnung, die Abwehr gegen eine Große Koalition emotional außerordentlich stark.“

Da hat er richtig beobachtet.

Er selbst plädiere zwar für Gespräche mit der CDU/CSU, könne seiner Partei aber nicht raten, „schnurstracks“ wieder in eine Große Koalition zu gehen. „Das würde ganz schwierig werden für die Basis der SPD“, so Thierse:

„Die SPD kann nicht nur aus staatsbürgerlicher Verantwortung, von der jetzt immer die Rede ist, nachdem sie von manchen Publizisten ihr ja aberkannt worden ist, sie kann nicht nur aus dieser Verantwortung gewissermaßen ihre Identität, ihre Forderungen aufgeben. Das würden die Bürger, die Journalisten, die Wähler auch als Verrat empfinden.“

Um die Sichtbarkeit des Verrats gering zu halten, versucht Angela Merkel schon vorsorglich, Signale an die SPD zu senden: Ihr Mann fürs Grobe hat der Bild-Zeitung, die sich als verlässliche Verbündete der Macht von Merkel erwiesen hat, ausrichten lassen, dass die CDU offen sei für die Erhöhung beim Spitzensteuersatz (mehr hier).

Merkels Kalkül: Wenn sie die SPD erst einmal im Boot hat, dann kann eine flächendeckende Steuererhöhung beginnen.

Denn trotz aller Propaganda ist auch Deutschland durch die Schuldenkrise schwer bedroht.

Wolfgang Schäuble und Angela Merkel waren schon bisher hemmungslos, wenn es um den Griff in die Taschen der Steuerzahler ging.

Nun müssen sie richtig tief reinfassen, weil die Euro-Rettung weitere Milliarden erfordert. Es wird selbstverständlich nicht beim Spitzensteuer-Satz bleiben, sondern – wie immer – die Mittelschicht treffen. Diese ist auch Teil der SPD-Klientel und wird daher genauso betroffen sein von den Folgen der Schuldenkrise wie die Armen, deren Sozialleistungen gekürzt werden (mehr zur Stunde der Wahrheit – hier).

Das alles weiß SPD-Chef Sigmar Gabriel genau. Er wird es seiner Basis nicht erzählen, weil er Vizekanzler werden will.

Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass der SPD-Widerstand so stark wird, dass Gabriels Traum vom Platz an der Sonne doch noch zerplatzt. 

 

 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/09/26/angst-vor-dem-todeskuss-spd-basis-will-keine-grosse-koalition/

Hartz IV: Was tun bei Eingliederungsvereinbarung

“Eingliederungsvereinbarungen”, die ich im folgenden nur “EGV” nenne, sind, wie das gesamte Hartz-IV-System generell, schlichtweg dummes Zeug, weil Hartz-IV und diese EGV allein schon aufgrund fehlender Arbeitsplätze niemandem dabei helfen, in Arbeit zu kommen. Hartz-IV und die EGV wurden von inkompetenten Beamten des Arbeitsministeriums erfunden mit dem alleinigen Ziel, Bezieher von Hartz-IV zu kontrollieren und zu schikanieren. Hartz-IV und EGV sind also weder sinnvoll, noch irgendwie nützlich, sondern reine Volksverdummung und Drohkulisse, gegen die man sich wehren muß – und kann!!!

Grundsätzlich darf die Sozialbehörde eine Unterschrift unter eine “korrekt” (siehe im folgenden) zustande gekommene EGV nur dann verlangen, wenn diese EGV für den Leistungsbezieher einen wirklichen Nutzen hat, wobei “Nutzen” nicht die zumeist inkompetente Auffassung irgendwelcher Sozialbehördler zur Grundlage haben kann, sondern einzig und allein nur nachweisliche Fakten, daß die EGV dem davon betroffenen Leistungsbezieher arbeitsmarktbezogen tatsächlich weiterhilft und ihn effektiv in eine existenzgesicherte Arbeitsstelle vermittelt. Fehlt dieser Grundsatz, muß eine EGV generell nicht unterzeichnet werden.

EGV unterliegen zudem dem § 15 SGB II und etlicher weiterer Vorschriften, die man z.B. im “NOMOS-Kommentar zum SGB II” zu § 15 SGB II nachlesen kann. Voraussetzung für ein einigermaßen sinnvolles Zustandekommen einer EGV (so es dieses denn gäbe) ist es, daß vor der Unterschrift unter diesen Wisch die Sozialbehörde (obwohl z.B. ARGEn gar keine Behörden sind…) mit dem Leistungsbezieher drei Arbeitsschritte mit geschultem Personal durchzuführen hat:

1. Profiling bedeutet die gründliche, schriftliche Erfassung aller Fähigkeiten des Leistungsbeziehers, die sich ggf. auf dem Arbeitsmarkt verwerten liessen (wenn es denn einen Arbeitsmarkt gäbe…), also zum Beispiel erlernte und angeeignete Berufe, Führerscheine, Sprachen, alle Arten von handwerklichen und sonstigen Fähigkeiten, Computer-Kenntnisse (Betriebssystem, Anwendungen usw.) usw. usw. Über dieses Gespräch mit dem Betroffenen, das durchaus länger als eine Stunde dauern kann, aber nicht weniger als 30 Minuten dauern sollte, ist gemäß den Vorschriften ein Protokoll anzufertigen, von dem eine Kopie dem Leistungsbezieher (bei Ausländern auch in deren Sprache) auszuhändigen ist (natürlich sollte da ein Stempel der Behörde und die Unterschrift des Sachbearbeiters drauf sein…)

2. Chancen- und Risiken -Abwägung bedeutet die schriftliche Erfassung aller Hindernisse auf Seiten des Leistungsbeziehers, die ihn daran hindern, seine beim Profiling erfassten beruflich verwertbaren Fähigkeiten umzusetzen, also z.B. fehlender Führerschein, kein Pkw, schlechtes Deutsch oder gar keine Deutsch-Kenntnisse, Schulden, Krankheiten, Behinderungen, familiäre Gründe usw. usw. Auch über dieses Gespräch mit dem Betroffenen, das durchaus länger als eine Stunde dauern kann, aber nicht weniger als 30 Minuten dauern sollte, ist gemäß den Vorschriften ein Protokoll anzufertigen, von dem eine Kopie dem Leistungsbezieher (bei Ausländern auch in deren Sprache) auszuhändigen ist (natürlich sollte da ein Stempel der Behörde und die Unterschrift des Sachbearbeiters drauf sein…)

3. Feststellung des beruflichen Standortes bedeutet das Fazit aus den Arbeitsschritten zu 1. und zu 2., man stellt also die Fähigkeiten des Leistungsbeziehern eventuellen Hindernissen gegenüber und versucht, zu ermitteln, was beruflich (noch) geht, und was nicht (mehr) und prüft dann zusammen mit dem Leistungsbezieher, welche Stellen passend zu diesem Fazit offen sind und wohin man ihn vermitteln könnte – wobei man die Vermittlung in unbezahlte Praktika oder 1.-Euro-Jobs getrost ablehnen kann, denn diese sind keine existenzsichernd bezahlten Tätigkeiten.

Auch über dieses Gespräch mit dem Betroffenen, das durchaus länger als eine Stunde dauern kann, aber nicht weniger als 30 Minuten dauern sollte, ist gemäß den Vorschriften ein Protokoll anzufertigen, von dem eine Kopie dem Leistungsbezieher (bei Ausländern auch in deren Sprache) auszuhändigen ist (natürlich sollte da ein Stempel der Behörde und die Unterschrift des Sachbearbeiters drauf sein…)

Wichtig dabei: Diese drei Arbeitsschritte sind nach dem § 15 SGB II und weiteren damit zusammenhängenden Vorschriften zwingende Grundlage für eine sinnvolle, rechtlich zumindest im Ansatz zulässige EGV – und diese drei Arbeitsschritte müssen unbedingt von speziell dafür ausgebildeten Personal der Sozialbehörde durchgeführt werden – denn es geht nicht, daß ein Sozialbehörden-Sachbearbeiter, der z.B. vom Maurer-Handwerk und Bauwesen keine Ahnung hat, die Fähigkeiten eines Bauhandwerkers qualifiziert bewerten soll, der Maurer gelernt und sich in der Folge zig weitere (z.B. bauhandwerkliche, technische, baulogistische usw.) Fähigkeiten angeeignet hat.

Genau hier ist nun der Knackpunkt. Die Sozialbehörden haben generell kein für soziale Belange und Arbeitsberatung korrekt ausgebildetes Personal, weil das alles Verwaltungsleute sind, Beamte wie Angestellte, die keine nachweislichen Qualifikationen außerhalb ihrer Verwaltungsausbildung haben. Hinzu kommen noch die ganzen Telekomiker, Postler,Bauamtler und wo sie sonst noch alles her sind in den heutigen Sozialbehörden… Daher muß man einen Sachbearbeiter in einem Termin zur Unterzeichnung der EGV zunächst einmal fragen, welchen Beruf er wo gelernt hat und was für sonstige zusätzliche soziale und sonstige Qualifikationen er besitzt – fragt er warum, antwortet man, daß man ein Recht darauf hat, von qualifizierten Fachkräften betreut zu werden. Antwortet er nicht, muß man ihn auf seine Auskunfts- und Beratungspflichten aus §§ 13-16 SGB I hinweisen und ihn erneut auffordern, sich zu erklären. Macht er das dann immer noch nicht, weist man ihn darauf hin, daß sein Schweigen oder seine Auskunftsverweigerung ein sogenanntes Dienstvergehen darstellt, das man als Bürger nicht hinzunehmen braucht, und man kann dann den Termin sofort abbrechen – die ganze Nummer natürlich wie immer im Beisein von Zeugen.

Kaum – oder besser gar niemand in den Sozialbehörden – ist, insgesamt gesehen, nämlich befähigt, die drei vorgenannten Arbeitsschritte vor Zustandekommen einer EGV so durchzuführen, daß eine EGV auch nur einigermaßen rechtmäßig würde, weil die Sachbearbeiter nämlich überhaupt nicht geschult sind und, wie schon zu Zeiten des Arbeitsamtes, von den unterschiedlichsten Berufen, die es gibt, gar keine Ahnung haben – wie auch, wenn man nur Verwaltung und Behördenwesen gelernt hat!!!

Deshalb auch zwingen die durchweg inkompetenten Sachbearbeiter in den Sozialbehörden die allermeisten Leistungsbezieher mit Drohungen bzgl. Leistungskürzungen zur Unterschrift – eben, weil sie kein anderes Druckmittel haben aufgrund ihrer eigenen fehlenden Kompetenz, die Vorschriften des SGB II einzuhalten.

Was tun? Das Erwerbslosen Forum empfielt den Leuten daher, die ihnen im Termin plötzlich vorgelegte und inhaltlich ohne Vorgespräche erstellte EGV auf keinen Fall zu unterschreiben, sondern einzustecken und dann der Sozialbehörde ggf. mit etwas Hilfe von einer Initiative einen Brief zu schreiben und die Sozialbehörde in dem Brief gemäß §§ 33 und § 35 SGB X in Verbindung mit § 13 bis 16 SGB I zur schriftlichen Stellungnahme darüber aufzufordern,

a. wann der/die Sachbearbeiter/in Soundso die Qualifikation zur Durchführung von EGV nebst vorhergehenden Arbeitsschritten erworben hat

b. warum diese/r Sachbearbeiter/in Soundso eine Unterschrift unter die EGV ohne Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verlangt hat, also ohne vorher Profiling, Chancen- und Risikenabwägung und Feststellung des beruflichen Standortes nebst jeweiligen Protokollen mit dem betroffenen Leistungsbezieher durchgeführt zu haben.

Man setzt der Sozialbehörde eine Frist von 7 Tagen zur Beantwortung (Tag und Datum angeben) und gibt das Schreiben im Beisein von Zeugen in der Sozialbehörde ab gegen Empfangsbescheinigung auf einer Kopie des Schreibens, oder man schickt es per Einschreiben mit Übergabe. Wobei die persönliche Abgabe gegen Empfangsbescheinigung im Beisein von Zeugen der bessere, weil druckvollere Weg ist. Man zeigt der Behörde nämlich, daß man sich nicht fürchtet und sich nicht verscheissern lässt.

Dann wartet man ab. Meistens kommt dann eine schriftliche Einladung zu einem Termin, in dem die Sache besprochen werden soll – oft stehen auch wieder Drohungen in dem Brief, daß einem die Leistung gekürzt werde, wenn man nicht erscheine zu dem Termin. Man kann da hingehen, aber, wie bereits eingangs erwähnt, stets wieder nur mit 3-4 Zeugen und einem Beistand gemäß § 13 Abs 4 SGB X. Besser aber ist es, der Sozialbehörde einen weiteren Brief zu schreiben und diesen dort persönlich im Beisein von Zeugen gegen Empfangsbescheinigung einzureichen und in diesem zweiten Brief an die schriftliche Beantwortung des ersten Briefes zu erinnern und die Teilnahme an dem Ladungstermin wegen der bisher fehlenden schriftlichen Antwort auf den ersten Brief schlichtweg zu verweigern. Denn die Behörde ist gemäß §§ 33 und 35 SGB X in Verbindung mit § 13 bis 16 SGB I zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert worden, und sie muß daher schriftlich antworten. Geht man nun aber zu dem Termin, tut man der Behörde einen Gefallen, denn dann kann sie auch mündlich antworten. Gefallen wollen wir denen aber keineswegs tun, und etwas Schriftliches ist immer besser, als etwas Mündliches. Mündliche Antworten von Sozialbehörden-Sachbearbeitern sind schließlich zumeist nicht die Luft wert, die diese Leute zur Aussprache ihrer Märchen benötigen…

Wir und andere Inis, die so vorgehen, haben auf die Art und Weise schon etliche EGV gekippt, und da ist auch nichts mehr nachgekommen. Wir sind der Auffassung, daß EGV angesichts des desolaten Arbeitsmarktes völlig sinn- und nutzlos sind, zumal die Sozialbehörden den Leistungsbeziehern irgendwelche vernünftige Maßnahmen auch ohne EGV anbieten und mit ihnen durchführen können – früher ging das schließlich auch ohne EGV…EGV sind dummes Zeug, genauso wie Hartz-IV und das SGB II dummes Zeug sind!

gegen-harz.de

Wie Behörden Hartz IV Empfänger überprüfen

Inge Hannemann : Das Grundgesetz wird mit den Füßen getreten.

Aber bei den Steueroasen, den Offshore-Leaks, bei den Scheinfirmen der Reichen Bürger,
denen die Bankster helfen ‚Steuern zu sparen‘,
da guckt kein Steuerprüfer, oder ein Staatsanwalt hin – auch sonstige
Aufsichtsbehörden ( BAFIN etc. ) versagen systematisch ->

Es gibt für alles ein Gesetz, aber kein Gesetz für Alle ..

PS :

Eine Diskussion zu dem Thema findet Ihr hier : volksbetrug.net/forum

Hartz IV – Jobcenter schützen Denunzianten

Die Jobcenter sollen anonyme Anzeigen gegen Hartz-IV-Bezieher/innen vor den Betroffenen geheim halten.
In der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Co-Bundesvorsitzenden der Linken,
Katja Kipping, gibt die Bundesregierung zu, anonyme Anzeigen gegen Hartz-IV-Beziehende in deren Akten
aufzunehmen, ihnen aber nicht zur Kenntnis zu geben. Vor einer möglichen Akteneinsicht durch die
Betroffenen sollen anonyme Anzeigen aus der Akte entfernt werden.

Nur wenn es sich bei den Anzeigen nachweislich um Falschaussagen handelt, könnten die Betroffenen die Namen
der Informanten in Erfahrung bringen, um juristisch gegen sie vorzugehen. Das können die Betroffenen aber
nicht, wenn sie gar nicht wissen, dass gegen sie Anzeigen vorliegen.

„Anonyme Anzeigen gegen die Betroffenen in den Leistungsakten der Jobcenter sind ein Skandal. Erst recht, wenn
sie dem Angezeigten nicht mal zur Kenntnis gegeben werden, weil sie bei Akteneinsicht vorher entfernt werden.
Die Anzeigen beeinflussen den Fallmanager und der Betroffene weiß von nichts“, empört sich Kipping.

Quelle : gegen-hartz.de

 

Bedürftige Rumänen und Bulgaren in Bremerhaven

http://www.radiobremen.de/nordwestradio/sendungen/nordwestradio_journal/bulgaren-rumaenen-bremerhaven100.html

 

http://panikmacher.blogspot.de/2013/01/eu-auslander-in-deutschland-hartz-iv.html

 

Guter Kommentar:

 

„…Claudia Roth beklagte doch unlängst, daß auf sie zu Hause keiner warte.
Wir sollten ihre Adresse in Bulgarien und Rumänien verteilen.
Mit ihrer üppigen Diät lassen sich bestimmt der ein oder andere Härtefall lösen…“

 

gefunden unter: http://altermedia-deutschland.info/content.php/3177-Beduerftige-Rumaenen-und-Bulgaren-in-Bremerhaven

Die Grünen und ihr Milliarden kostender Hartz-IV-Schwindel

Eine Studie macht es amtlich: Millionen Deutsche können von ihrem Lohn nicht leben.
Das ist das Ergebnis rot-grüner Gesetze.
Jetzt wollen die Grünen alles rückgängig machen – mit einer ruinösen Politik für Europa.

Angeblich könnte es auf dem Parteitag der Grünen an diesem Wochenende ja zu einem Linksruck kommen.
Was immer das in diesen Zeiten noch heißen mag. Sollte die Basis jedoch ihren längst in der
Dienstwagen-mit-Fahrer-Klasse angekommenen und der Realität des Lebensalltags weit enthobenen Führungsleuten
diesmal tatsächlich die Leviten lesen wollen, könnte ihnen eine aktuelle Studie des DGB helfen.
Darin wird nämlich das grandiose Versagen in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik der vergangenen 15 Jahre offenbar.

Übrigens ausdrücklich auch das Versagen der Gewerkschaften.

Die Studie kommt zu dem – wenig erstaunlichen – Ergebnis, dass über eine Million Arbeitnehmer in Deutschland von
ihrem Lohn nicht leben können. Und das sind längst nicht nur Teilzeit und Minijobber.
Rund 350.000 Menschen verdienen in einem Vollzeitjob so wenig, dass sie ergänzend auf
Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : www.geolitico.de