Urteil : GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig

Richterhammer und Österr. FahneDer Hinweis „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es
möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von
der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid“ ist auch nach Auffassung
des OLG München unlauter und wettbewerbswidrig.

Gema_YoutubeDas Oberlandesgericht (OLG) München hat am 7. Mai in zweiter Instanz die von
YouTube geschalteten sogenannten GEMA-Sperrtafeln als rechtwidrig eingestuft.

Das Gericht bestätigt damit weitgehend das erstinstanzliche
Urteil des Landgerichts München vom Februar 2014.

er Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die
Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Sperrungen selbst
vornimmt. YouTube legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Das OLG München
bestätigt nun die Entscheidung der ersten Instanz. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig; das OLG hat die Revision jedoch nicht zugelassen.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die Forderung der GEMA, Musikurheber für die
Nutzung ihres Urheberrechtlich geschützten Repertoires angemessen zu entlohnen.

Die Google-Tochter YouTube zahlt jedoch keine Lizenzvergütung für die Musiknutzung
auf ihrer Online-Videoplattform, obwohl sie mit der Musik enorme Werbeerlöse erwirtschaftet.

Mit mehr als eine Milliarde Nutzer ist YouTube ein großer Player im Musikgeschäft.
Vor allem junge Leute greifen auf die Plattform zu, um kostenlos Musik zu hören.

Seit 2009 verhandeln die GEMA und YouTube über einen neuen Lizenzvertrag.
Dabei vertritt YouTube den Standpunkt, keine Lizenz für Videos, die Musik
enthalten, erwerben zu müssen.

„Die Sperrtafeln sind angesichts dieser Haltung ein Widerspruch“, so Dr. Harald Heker,
Vorstandsvorsitzender der GEMA. „YouTube behauptet einerseits der Erwerb von Rechten
sei nicht erforderlich, andererseits sei die unterbliebene Rechteeinräumung seitens
der GEMA Grund der Videosperren. Die von YouTube verwendeten Sperrtafeln beeinflussen
die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der GEMA.

Quelle : Rechtsindex

Krieg der Patente

 

Wer ein Patent erhält, darf 20 Jahre lang exklusiv seine Idee verwerten.

Doch viele der „Erfindungen“, scheinen äußerst zweifelhaft. Mittlerweile
stecken hinter all den Dingen, mit denen wir uns tagtäglich umgeben,Patente.

Hannah Prinzler deckt anhand unterschiedlicher Fallgeschichten
auf, wie das Patentsystem systematisch ad absurdum geführt wird.

Microsoft gegen Google, Apple gegen Nokia, Samsung und HTC, Motorola gegen
Apple, Oracle gegen Google: Patentklagen sind in der IT-Industrie in den
vergangenen Jahren in Mode gekommen. Wir befinden uns mitten in einem
globalen Krieg, in dem Patente als strategische Waffen eingesetzt werden.

Technologiekonzerne wie Apple und Google geben jedes Jahr mehr Geld
für Patente aus, als sie in die Entwicklung neuer Produkte investieren.

Sie wollen sich damit die Marktherrschaft sichern.

Als die Filmemacherin Hannah Prinzler erfährt, dass in Amerika mittlerweile
auch Patente auf menschliche Gene erteilt werden, fragt sie sich, ob da nicht
etwas schief läuft mit dem Patentsystem, und begibt sich auf eine Suche nach Antworten.

“Marsch für das Leben” und die verkommene politische Kultur in Berlin

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In Berlin fand gestern ein vom Bundesverband Lebensrecht organisierter Marsch für das Leben statt. Was sich davor und bei dieser Demo abspielte, zeigt beispielhaft die ganze Palette der verkommenen kirchlichen und politischen Kultur und die verkommene Qualitätspresse im roten Berlin. Schon vor der Demo bezeichnete der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD), der für sich immer Toleranz unendlich einfordert, die Initiatoren als “religiöse Fundamentalisten”, die man stoppen müsse. Toleranz?

Was haben eigentlich Homos und Lesben mit Abtreibungen zu tun? Betrifft es sie? Und natürlich gab es noch weitere politkorrekte Proteste gegen die Abtreibungsgegner von den üblichen grünroten Schreiern, die meinen, die alleinige Wahrheit gepachtet zu haben. Von Toleranz oder gar Nachdenken auch da keine Spur.

Die Demo fand vor dem Kanzleramt statt, sollte aber ursprünglich im Berliner Dom mit einem Gottesdienst enden. Obwohl die evangelische Landeskirche und deren Bischof Markus Dröge den “Marsch für das Leben” unterstützten und die Vorwürfe der Schwulen-Lobby zurückwiesen, lehnte jedoch die evangelische Domgemeinde ab, den Abschlussgottesdienst der Demonstation im Berliner Dom abzuhalten. Das Domkirchenkollegium habe sich “nach mehrfachen Debatten” gegen die Gottesdienstfeier des Verbandes im Dom ausgesprochen. Jeder kann sich vorstellen, was für linke protestantische Vögel in diesem pseudoreligiösen Kollegium sitzen.

Kommen wir zur Presse. Idea berichtet, nach Polizeiangaben hätten am 9. Marsch für das Leben 4.500 Demonstranten teilgenommen. Ein anderes christliches Magazin spricht von 4000 Teilnehmern. Der Tagesspiegel titelt dagegen, Hunderte von Abtreibungsgegnern seien marschiert, konzediert im Text aber 2000 Teilnehmer. Wie aus Google Cache ersichtlich ist, hatte die Morgenpost erst von 1000 Demonstarnten geschrieben, dann aber auf 2000 erhöht. Und ausgerechnet der evangelische Pressedienst epd meldet ebenfalls bloß 1000 Demonstranten.

Das kommunistische Zentralorgan der Mauermörderpartei, Neues Deutschland widmet sich dem Protest gegen reaktionären »Marsch für das Leben« und zählt 200 Gegendemonstranten. Was haben nun die Gegner getan? Der Tagesspiegel schreibt verharmlosend, als ob das normal wäre:

Sie mischen sich, wo sie es können, unter die Demonstranten, pfeifen und halten eigene Plakate hoch: „Mein Leben gehört mir“, steht darauf.

In Wirklichkeit haben sich die linken Affen älteren Demoteilnehmern in den Weg gestellt, um sie zu provozieren und die allgegenwärtigen Femen-Schlampen rissen an den Transparenten herum. Teilweise mußte die Polizei eingreifen.

Aber das sind nur die Auswüchse. Die Frage ist doch, warum findet eine Gegendemo nicht anderswo statt? Seit wann darf sich eine Gegendemo unter die Teilnehmer einer anderen Demo mischen? Aber die Linken dürfen in Berlin alles. Was würde eigentlich einem Gegendemonstranten passieren, wenn er in einem roten Autonomenkrawall ein NPD-Plakat hochhebt. Ich glaube kaum, daß der Mann da lebend herauskäme. Aber selber nehmen sich die roten Charakterlumpen jede Freiheit heraus!

 

http://www.pi-news.net/2013/09/marsch-fur-das-leben-und-die-verkommene-politische-kultur-in-berlin/

Ein Kommentar zu „US-Regierung zapft Kundendaten von Internet-Firmen an“

Ein Lächeln und ein Nachdenken

Zuerst das Lächeln … fast schon ein Grinsen, denn alle Dementi klingen vom Wortlaut fast identisch,
als habe der Pressesprecher sie von einem NDA (Non Disclosure Agreement) abgelesen, zu dem die NSA
das jeweilige Unternehmen verdonnert hat. Keinem aufgefallen? Das hört sich alles so gleichgeschaltet
an, dass es schon fast wieder eine Bestätigung ist.

Jetzt der nachdenkliche Teil :

Wer genau steckt dahinter und wem nutzt es, den weltweiten Datenverkehr einzusacken, abzuspeichern,
zu analysieren, zu filtern, zu ordnen … Der US Regierung? Dem Geheimdienst? Dem Senat?

Ich möchte einmal schlichtweg behaupten, alle Politiker sind nur Hampelmänner, wissen vermutlich nichts davon.
Dann die NSA? Sicher, die bräuchte man für solch einen globalen Komplott. Jemand muss ja die Daten abzapfen
und irgendwo abspeichern. Aber dann? Wohin geht das – wie auch immer geartete Ergebnis? Welcher Plan steckt
dahinter und welche Personen oder Institutionen würden davon profitieren?

Habt ihr euch schon einmal Gedanken gemacht, das diese unbekannte „Datenkrake“, die da irgendwo lauert, mächtig
genug, um alle aufgelisteten Großfirmen zu vergattern, locker in der Lage wäre, solch ein „Progrämmchen“ wie
Facebook, mit dem sie freihaus alle Daten der jungen Generation geliefert bekommen, zu entwickeln und zu veröffentlichen?

Man setzt einen Zuckermann-Hampel als Erfolgsstory ein, alle glauben es, beim Börsengang wird alles rückfinanziert
und man hat fortan alle Daten gespiegelt auf den NSA Servern? Woher hatte Zuckerberg denn die ganze Knete,
um dieses Facebook überhaupt zu dieser Größe aufzubauen?

Also ich würde als Geheimdienstler auf solch eine abgedrehte Idee kommen.
Nur fürchte ich, die Realität ist noch viel abgedrehter und erschreckender.

Nehmt als Beispiel den Skype „Skandal“. Da wurden nachgewiesenerweisemURLs angefahren, nachdem sie
überSkype verschickt wurden. Es wurdem also mitgelesenund eine Aktion eingeleitet.

Nach den letzten Nachrichten sollte auch dem letzten im Forum klarm sein,
das folgende Annahmen sehr wahrscheinlich sind  :

1.
Der komplette eMail Verkehr wird (vermutlich von mehreren Diensten)analysiert.

2.
Fast jeder Rechner, der am Netz hängt, dürfte schon längst angreifbar sein, vermutlich kann man
die Platten beliebig auslesen und/oder Content platzieren.

3.
Die Abhörkanäle reichen vermutlich bis in die Prozessorarchitektur. Ein unbeklanntes Protokoll,
dass keiner kennt und nach dem niemans schaut. Unauffällig – ein Backdoor.

4.
Bestimmt sind ouch alle Router betroffen, Firewalls haben Durchgänge fürs Lauschen.

5.
WLan Protokolle sind zwar verschlüsselt, aber das hilft alles nichts, wenn man den Schlüssel kennt.

So langsam wird mir klar, wie naiv wir doch alle sind.

Haben wir wirklich geglaubt, in dieser so abgef**** Welt, lassen gewisse Staaten oder
Personen/Organisationen mit Macht ein annonymes und freies Internet zu?????

Quelle des Kommentars : heise.de/newsticker/foren

Den Artikel findet Ihr hier : heise.de

Movie2k tot – Razzia?

movie2k down or dead? Seit 24 Stunden ist Deutschlands größtes Filmportal offline. IT-Daten weisen auf eine gewaltsame Schließung der Seite hin. Hat ein movie2k Mitarbeiter ausgepackt und alles verraten? Es soll angeblich Deutschlandweit eine große Razzia laufen.

 

Noch vor zwei Monaten wurde movie2k.to von der GVU zu Deutschlands größten (illegalen) Filmportal gekürt. Jetzt ist das Medien-Portal offline und es gibt auch kein Lebenszeichen mehr – ebensowenig von den Machern der Seite.

Laut Untersuchung der GVU hatte movie2k den größten Umfang unter den illegalen Streamingportalen. Dies erklärt auch die Polularität der Seite.  Das seit 2008 aktive Portal ermöglichte Ende 2012 den Zugriff auf 24.200 illegale Filmkopien in diversen Sprachfassungen, davon annähernd 9.500 mit deutscher Tonspur. Bis zum 2. Februar 2013 wurde dieser Katalog auf fast 27.000 vergrößert. Zu jedem Film können die Nutzer zwischen mehreren Kopien auf bis zu 17 Streamhostern wählen. Die Seite liegt auf Servern in Rumänien.

Bei Google Trends legte Movie2k zuletzt extrem stark zu und erklomm einen Spitzenreiterplatz unter allen deutschen Webseiten. Kein Wunder, dass dies den Urheberrechtsjägern ein Dorn im Auge war.

Doch nun ist Schluss. Es soll angeblich eine internationale Aktion gegen movie2k gegeben haben, die aktuell noch andauert. Die Verantwortlichen sollen bereits in Haft sein. Ein Mitarbeiter hat demnach sämtliche Codes und Passwörter herausgerückt, welche das Abstellen der Server überhaupt erst möglich gemacht hat.

Die Behörden sollen unterdessen auch anderen Filmportalen auf der Spur sein. Um die Ermittlungen nicht zu stören, gibt es bisher auch keine offiziellen Verlautbarungen. Laut IT-Insidern deuten jedoch alle Parameter darauf hin, dass movie2k gewaltsam zum Schweigen gebracht wurde.

Den Betreibern drohen brachiale Strafen. Das zeigte bereits der Fall von kinox.to, dessen Betreiber wie Schwerstverbrecher behandelt und mit langjähriger Haft bestraft wurden. Kritiker meinen, dass diese Strafen in keinem Verhältnis zur begangenen Straftat stehen – erst recht nicht im Vergleich zu anderen strafbaren Handlungen.

Diskutiert wird auch, ob die Schließung des Portals mit der kürzlichen Festnahme eines Mannes in Schleswig-Holstein zu tun haben könnte. Der Mann soll unter dem Pseudonym „Hologramm“ bei kino.to und movie2k.to nahezu 100.000 illegale Filmkopien hochgeladen haben. Weil er „kooperativ“ war und „seinen Tatbeitrag vollumfänglich eingeräumt“ hatte, blieb er laut GVU auf freiem Fuß.

… movie2k offline – Spekulationen über Razzia – weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/digital/movie2k-offline-Spekulationen-ueber-Razzia-id25439666.html

 

Technische Analyse eines anonymen IT-Experten zum Fall movie2k:

Man findet im Protokoll dieses Servers eine 255.255.255-Kennung die von der Ripe-Net (untergeordnete europäische Verwaltung der IP-Protokoll-Adressen ausgegeben wird und deren Benutzung ausschließlich europäischen staatlichen Organen vorbehalten ist. Die Kennung „IANA-BLK“, schließt auf Bundeskriminalamt oder Landeskriminalamt. Wir erinnern uns, vor zwei Jahren, die Kino-To-Betreiber wurden in Sachsen festgenommen und die Ermittlungen durch das LKA Sachsen, Standort Leipzig und Sachsen bzw. die Staatsanwaltschaft Dresden laufen weiter. Im Rahmen dessen wurde letzte Woche eine Hausdurchsuchung, Beschlagnahme und vorläufige Festnahme des Uploaders Hologramm vorgenommen. Dieser war ein großer Zulieferer von Kino-To, hielt sich allerdings zurück und wurde deshalb im Rahmen der anfänglichen Ermittlungen nicht belangt. Nun sind die Ermittler aber auch zu ihm vorgedrungen im Rahmen der Auswertung der Vielzahl an Daten. Und scheinbar war ihr Gespür richtig, denn der Festgenommene Mann in S-H, war einer der größten Uploader von movie2k.
Ob er auch zu den Betreibern gehört wird noch geklärt. Und in den beschlagnahmten Datenträgern waren meiner Ansicht nach die Schlüsselkennwörter zu movie2k. Und was auch noch zu sagen wäre, während bei temporären Serverausfällen die Adresse (temporär) nicht verfügbar ist, so erscheint diesmal, dass die Verbindung fehlgeschlagen sei. Dies spricht nochmals dafür, dass der Hauptserver zwar noch aktiv ist, aber Zustand der dauerhaften Abweisung aller Anfragen, halt fehlgeschlagen, weil abgelehnt! Daher glaube ich, die vom LKA Sachsen haben sich die beschlagnahmten Rechner gleich am 22,05. nach Dresden fahren lassen. Da, wie es hieß, der „Top-Uploader“ geständig gewesen sei und er sich kooperativ zeigte, bestand keine Fluchtgefahr und er konnte wieder entlassen werden. Heißt: Er hat ihnen in einer kurzen schroffen Vernehmung die Top-Passwörter ausgehändigt. Die haben ihn gewiß ganz zielgerichtet vernommen und ihm die hohen Strafen, wie für die Kino.to-Betreiber angedroht. Dann haben die Ermittler eine Woche durchgearbeitet und am Mittwoch abend haben sie den Hebel umgelegt und movie2k stillgelegt.

Mehr: Ausführliche News zur Stillegung von movie2k

 

 

 

http://www.mmnews.de/index.php/etc/13197-movie2k-tot-razzia

BRD – Ein Staat ohne Legitimation

Nach einem halben Jahrhundert europäischer Integration hat Deutschland gänzlich andere politische Strukturen, als sie das Grundgesetz verfasst hat. Die Republik ist keine Demokratie im freiheitlichen Sinne mehr. Sie ist kein Rechtsstaat mehr, in dem durch Gewaltenteilung und Rechtsschutz die Grundrechte gesichert sind. Sie ist kein Sozialstaat mehr, sondern unselbstständiger Teil einer Region des globalen Kapitalismus. Sie ist auch kein Bundesstaat mehr, weil Bund und Länder ihre existenzielle Staatlichkeit eingebüßt haben. Die Strukturprinzipien des Grundgesetzes, welche die Integration in die Europäische Union nach dessen Artikel 23 Absatz 1 respektieren muss, sind entwertet. In einer solchen Union darf Deutschland nach seiner Verfassung nicht Mitglied sein.

DIE WELT

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Demokratie ist die politische Form der allgemeinen Freiheit. Die Gesetze müssen der Wille aller Bürger sein. Wenn sie nicht das Volk unmittelbar durch Abstimmungen beschließt, müssen sie im Parlament (eingebettet in den öffentlichen Diskurs) beraten und beschlossen werden. Die meisten Rechtssätze, die in Deutschland gelten, sind aber von den exekutiven Organen der Union als Richtlinien und Verordnungen beschlossen worden, insbesondere im Wirtschaftsrecht. Das Europäische Parlament hat nur begrenzten Einfluss auf diese Rechtsetzung, vor allem aber ist es kein wirkliches Parlament, das die demokratische Legitimation auch nur stärken könnte. Das Stimmgewicht seiner Wähler weicht krass voneinander ab. Die Rechtsetzung der Union kann nicht von den nationalen Parlamenten verantwortet werden, um dem demokratischen Prinzip zu genügen; denn deren Abgeordnete können die Unionspolitik schlechterdings nicht voraussehen. Das demokratische Defizit der Rechtsetzung der Union ist nicht behebbar.

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Die Union hat, wie alle zentralistischen Bürokratien, ihre Befugnisse auf alle wirtschaftlich wichtigen Bereiche ausgedehnt, vielfach entgegen dem Text der Verträge. Das ist vor allem das Werk der Kommission und des Europäischen Gerichtshofs, welche die Verträge nicht etwa eng, wie es das Subsidiaritätsprinzip gebietet, handhaben, sondern denkbar weit, oft ohne Rücksicht auf den Wortlaut, aber im Interesse der Integration. Verschiedentlich haben die Mitgliedsstaaten, die „Herren der Verträge“, Texte nachgereicht, um den „gemeinschaftlichen Besitzstand“ zu festigen.

Die Judikatur der unmittelbaren Anwendbarkeit der Grund- oder Marktfreiheiten hat die an sich völkerrechtlichen Pflichten der Mitgliedsstaaten zu subjektiven Rechten der Unternehmen gewandelt, gewissermaßen zu Grundrechten. Das hat die Gemeinschaft der Sache nach schon 1963 zum Staat gemacht, ein Staat freilich ohne legitimierendes Staatsvolk. Die Mitgliedsstaaten haben sich gegen diesen Umsturz nicht gewehrt, auch nicht deren Gerichte. Seither ist der mächtigste politische Akteur der Europäische Gerichtshof. Sein Leitbegriff ist das Gemeinschaftsinteresse. Die Mitgliedsstaaten können ihre Interessen nur behaupten, wenn der Gerichtshof diese als zwingend anerkennt. Das tut er fast nie. Diese Judikatur hat die weitreichende Deregulierung erzwungen, auch der Daseinsvorsorge (Energie usw.). Der Wettbewerb soll Effizienz und Wohlstand steigern, wird aber von der Kommission ohne rechtsstaatsgemäßen Maßstab, meist im Kapitalinteresse administriert. Marktmächtige Oligopole sollen weltweit wettbewerbsfähig sein. Das Sozialprinzip hat keine Entfaltungschance mehr. Die Gerechtigkeit soll ausgerechnet der Markt herstellen – ohne soziale Ordnung ein globales Ausbeutungsszenario.

Das Herkunftslandprinzip, vom Gerichtshof entgegen dem Vertrag entwickelt, ist ein wesentlicher Hebel der Entdemokratisierung und Entmachtung der Völker. Die Gesetze aller Mitgliedsstaaten entfalten in allen Mitgliedsstaaten Geltung und Wirkung, im Lebensmittelrecht, im Arbeitsrecht, im Gesellschaftsrecht usw. Die Völker können ihre Politik nicht mehr durchsetzen, vielmehr müssen sie ihre Standards nach unten anpassen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu wahren. Die Handhabung der Niederlassungsfreiheit etwa macht es möglich, der deutschen Unternehmensmitbestimmung auszuweichen.

Der Gerichtshof hat die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft dekretiert, Abkommen mit dritten Staaten über den Handel mit Waren und Dienstleistungen zu schließen. Nach dem Vertrag sollte die Gemeinschaft lediglich „einheitliche Grundsätze“ der „gemeinsamen Handelspolitik“ gestalten. Die Folgen sind verheerend. Handelspolitik kann nicht allein dem Freihandel oder allein der Protektion verpflichtet sein. Sie muss der Lage einer Volkswirtschaft gerecht werden.

Die Zuständigkeitspolitik der Union macht die Völker gegenüber der Globalisierung wehrlos. Hinzu kommt die grenzenlose Kapitalverkehrsfreiheit, welche seit 1994 gilt. Sie ermöglicht im Verbund mit den Verträgen der Welthandelsordnung den rücksichtslosen Standortwechsel der Unternehmen in Billiglohnregionen und damit den Verlust von Arbeitsplätzen und des erwirtschafteten Kapitals, das woanders investiert wird.

Die wettbewerbsverzerrende Währungsunion nimmt zudem den Euroländern die Hoheit über die Auf- oder Abwertung ihres Geldes, durch welche sie sich leistungsgerecht am Binnen- und am Weltmarkt behaupten könnten. Im Übrigen leistet Deutschland erheblichen finanziellen Transfer in die Euroinflationsländer, denen wiederum durch die notwendig undifferenzierte Währungspolitik der Europäischen Zentralbank die Wettbewerbsfähigkeit verloren geht.

Die Gewaltenteilung, welche gegen die übermäßige Machtentfaltung der Exekutive gerichtet ist, ist im Unionsstaat nicht verfasst, wenngleich der Vielheit der Mitgliedsstaaten gewisse machthemmende Wirkungen nicht abgesprochen werden können. Die eigentliche Macht haben außer den Staats- und Regierungschefs die Kommission und der Gerichtshof, beide ohne demokratische Legitimation. Im Gerichtshof judizieren Richter, von denen allenfalls einer eine mehr als schmale Legitimation aus seinem Land hat. Diese mächtigen und hoch bezahlten Richter werden ausgerechnet im Einvernehmen der Regierungen ernannt, auch nur für sechs Jahre, aber mit der Möglichkeit der Wiederernennung. Das schafft keine Unabhängigkeit. Einen größeren Tort kann man dem Rechtsstaat kaum antun, zumal diese Richter alle rechtlichen Grundsatzfragen für etwa 500 Millionen Menschen entscheiden. Der Grundrechteschutz leidet schwere Not, seitdem die Gemeinschaftsordnung unser Leben weitestgehend bestimmt. Seit seinem Bestehen hat der Gerichtshof, der, gedrängt vom Bundesverfassungsgericht, die Grundrechteverantwortung an sich gezogen hat, nicht ein einziges Mal einen Rechtssatz der Gemeinschaft als grundrechtswidrig erkannt.

Der Verfassungsvertrag, der in Frankreich und in den Niederlanden gescheitert ist, den die Bundeskanzlerin als Ratspräsidentin aber wieder beleben will, hat den Wechsel der Union von der völkerrechtlichen Organisation, dem Staatenverbund, zum Bundesstaat mit fast allen existenziellen Staatsbefugnissen auch textlich vollzogen. Er benutzt die Sprache des Staatsrechts, nicht mehr die des Völkerrechts. Freilich wird die demokratische Legitimation, die nur ein existenzieller Staat, nämlich ein Staatsvolk, einer solchen Staatsgewalt geben könnte, nicht gestärkt, weil es das Volk „Europas“ nicht gibt. Ohne Referenden aller beteiligten Völker kann ein europäisches Volk nicht entstehen. Diese Referenden aber fürchtet die „Elite“ der Parteipolitiker, welche die Union führt, mehr denn je. Der Vertrag hat die Kompetenz-Kompetenzen der Union noch über die geltenden Generalklauseln hinaus ausgeweitet. Die Staats- und Regierungschefs können gar im vereinfachten Änderungsverfahren durch Europäischen Beschluss die Verfassung der „internen Politikbereiche“ ganz oder zum Teil ändern, ohne dass der Bundestag und der Bundesrat zustimmen müssten. Betroffen wären die gesamte Wirtschafts-, Währungs- und Sozialpolitik, aber auch der „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“. Das ist der Versuch eines neuen Ermächtigungsgesetzes. Dass der Vertrag „in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr“, aber auch, um „einen Aufruhr oder einen Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“, die Todesstrafe wieder ermöglicht, ist kaum bekannt. Sonst hätten unsere Abgeordneten sicher nicht mit Begeisterung zugestimmt.

Wer das Recht verteidigen will, muss aus der Union ausscheiden. Das gäbe die Chance, durch neue Vereinbarungen eine Rechtsgemeinschaft zu begründen, ein europäisches Europa.

Der Autor ist Professor für Öffentliches Recht an derUniversität Nürnberg-Erlangen

Offshoreleaks: 100.000 Deutsche betroffen?

Zahl der deutschen Nutzer von Steueroasen deutlich höher. Mindestens 100.000 Personen in Deutschland betroffen. Regierung will auf OECD-Treffen Gewinnverlagerungen einschränken.

 

Die Zahl der deutschen Nutzer internationaler Steueroasen ist deutlich höher als bisher bekannt. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins FOCUS sind mindestens 100.000 Personen in Deutschland vom aktuellen Steueroasen-Leck betroffen – darunter deutsche Rentner und Millionäre, aber auch russische und arabische Geschäftsleute, die in Deutschland leben oder Firmen betreiben. FOCUS beruft sich auf neue Daten von einer 2,5-Zoll-Festplatte, die dem Magazin zugespielt wurde. Die Daten umfassen laut FOCUS 260 Millionen Ein- und Auszahlungen auf Steueroasen-Konten sowie Anfragen über Kontenstände oder Kundenberatungen. FOCUS ließ die neuen Daten von einem Kölner Computerexperten, der früher im Bankenwesen tätig war, prüfen und entschlüsseln.

Unterdessen will die Bundesregierung offensiver als bisher gegen die internationalen Steuervermeider vorgehen. Der Staatssekretär im Finanzministerium, Steffen Kampeter (CDU), warnte in FOCUS davor, die Steuertricks der Internet-Giganten wie Google und Amazon zu unterschätzen: „Den Kampf gegen die Steuervermeidungsstrategien der multinationalen Konzerne aufzunehmen schafft mehr Steuergerechtigkeit, als tote Steuerpflichtige aus der Schweiz durch deutsche Gazetten zu jagen“, sagte er.

Das Bundesfinanzministerium will nach Informationen von FOCUS auf der OECD-Tagung Ende Juni darauf dringen, Maßnahmen gegen die „Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen“ multinationaler Konzerne zu ergreifen. Beamte des Finanzministeriums fürchten jedoch, dass sich einige Maßnahmen innerhalb der EU nicht durchsetzen lassen. EU-Länder wie etwa Irland und die Niederlande hätten das Recht, eigene niedrige Steuersätze festzulegen und würden so selbst erheblich zu den Gewinnverlagerungen der internationalen Unternehmen beitragen.

Deutschland darf laut FOCUS jedoch keine Gegenmaßnahmen einleiten – das verstieße gegen geltende EU-Richtlinien. So kann der deutsche Fiskus derzeit nicht einmal eine Quellensteuer auf jene Zins- und Lizenzeinkünfte erheben, die zuvor von den Konzernen in die EU-Niedrigsteuergebiete Belgien, Irland, Zypern, Luxemburg, Malta und Niederlande verlagert worden sind.

 

http://www.mmnews.de/index.php/wirtschaft/12595-offshoreleaks-100000-deutsche

Das „Bundesministerium des Innern“ löscht die Definition, des Wortes „Staatsangehörigkeit“ auf ihrer Hompage

Ist es der BRiD peinlich geworden, daß Sie die Definition, des Wortes Staatsangehörigkeit löschen mußte? Der Link zur Erklärung ist offenkundig nicht mehr erreichbar. Ist es zu vielen Bürgern aufgefallen, daß „DEUTSCH“ keine Staatsangehörigkeit ist? Ist es dieser Satz, der zu unangenehmen Fragen führte:

„Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zuordnung eines Menschen zu einem bestimmten Staat, mit allen Rechten und Pflichten. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört.“

Fragen über Fragen.

S2

Zum Glück, hat man bis jetzt Google Cache vergessen, da man die Definition noch findet:

S1

Die Firma „Bayerisches Staatsministerium des Innern“ mit Ust-Identifikationsnummer DE 811335517 ist noch nicht auf diese Idee gekommen.

S3

Quelle: http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/

Vor was hat man eigentlich Angst?