„Reichsbürger“ klagt auf Unterhalt nach der Haager Landkriegsordnung

Richterhammer und Österr. FahneDer Kläger hatte gegenüber dem Versorgungsamt Bremen geltend gemacht, das
Deutsche Reich bestehe fort. Deutschland sei „besetztes Gebiet“ und er selbst
sei Kriegsgefangener. Der Kläger verfolgt einen Anspruch auf Zahlung von
Unterhalt nach der Haager Landkriegsordnung, konkret nach Kapitel II, Art. 7.

Der Sachverhalt

Nach Auffassung des Klägers sei Deutschland ein „besetztes Gebiet“, die Bundesrepublik
Deutschland sei ein „Pseudostaat“, ein „Verwaltungskonstrukt“, und er selbst sei
Kriegsgefangener. Als Kriegsgefangener habe er Anspruch darauf, so behandelt zu
werden wie die Soldaten der Besatzungsarmee.

Die Besatzungsarmee sei die Bundeswehr. Damit habe er Anspruch auf Sold mindestens wie
für einen einfachen Soldaten nach den für die Bundeswehr geltenden Gesetzen (nach seiner
Berechnung: 1.955,27 € brutto). Dieser Anspruch ergebe sich aus einem noch in der Zeit
des Deutschen Kaiserreichs abgeschlossenen völkerrechtlichen Vertrag, der Haager
Landkriegsordnung von 1907. Das Versorgungsamt Bremen lehnte den Antrag ab.

Hiergegen erhob der Mann Klage vor dem Sozialgericht. Er hat u.a. erklärt, er „bezeichne
…(sich) nicht als „Reichsbürger“ und gehöre schon gar keiner „rechten Gesinnung“ an,
(sondern)… „ziehe nur konsequente Schlüsse aus der geltenden Rechts- und Tatsachenlage“.

Der Beschluss des Sozialgerichts Bremen

Mit dem jetzt veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen: S 10 SV 22/16) hat sich das
Sozialgericht für unzuständig erklärt: Es sei nur für solche Verfahren zuständig,
die § 51 Sozialgerichtsgesetz ihm ausdrücklich zuweise. Ansprüche nach der Haager
Landkriegsordnung fielen nicht darunter.

Sozialgericht ist nicht zuständig

Bei einer Streitigkeit um die Zahlung von Unterhalt nach der Haager Landkriegsordnung, konkret
nach Kapitel II, Art. 7, handelt es sich um eine solche öffentlich-rechtliche Streitigkeit
nicht verfassungsrechtlicher Art. Durch § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO ist somit also der Rechtsweg
zu den Verwaltungsgerichten eröffnet, nicht zu den Sozialgerichten.

Kläger hat Verfahrenskosten zu tragen

Außerdem hat das Sozialgericht entschieden, dass der Kläger für das Verfahren – anders als
im Normalfall vor dem Sozialgericht – Gerichtskosten zahlen muss, und zwar berechnet nach
der Höhe der geltend gemachten Besoldung als Soldat (Hälfte des geltend gemachten Betrages
für ein Jahr, §§ 63, 52 Gerichtskostengesetz, also aus 11.731,62 € (Streitwert – Nicht Kosten).

Gericht:
Sozialgericht Bremen, Beschluss – Az. S 10 SV 22/16

Quelle : Rechtsindex

Gab es eine „Befreiung“ Deutschlands ?

dresden-befreiung
Am 8/9. Mai 1945 hörten die großen militärischen Kampfhandlungen in Europa
auf. Doch gab es neben dem Ende der schrecklichen Kämpfe, eine allgemeine
„Befreiung“ des deutschen Volkes von einer Last und kam es zu einer
grundsätzlichen „Erlösung“ der Volksmasse ?

Selbstverständlich ist hier nur ein kurzer Überblick, in eine breitgefächerte
Thematik möglich, die aber dennoch einen bitterten Einblick bietet.

Zunächst sollte ein Blick auf die Beweggründe der damaligen Kriegsgegner geben.

Keiner der deutschen Feindstaaten beabsichtige 1945 oder davor, die Deutschen zu
„befreien“. In der Direktive an den Befehlshaber US-Streitkräfte (JCS 1076) hieß
es im April 1945: ,,Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung,
sondern als ein besiegter Feindstaat“. Winston Churchill sagte am 3. September
1939 zudem :

„Dieser Krieg ist ein englischer Krieg und sein Ziel ist die Vernichtung Deutschlands“

Es gab nie eine ,,Befreiung“ Deutschlands durch die Alliierten in Ost und West,
sondern lediglich die Besetzung und Ausschaltung eines wirtschaftlichen und
weltanschaulichen Konkurrenten. Befreit wurden die Deutschen nur von einem Ende
der Kampfhandlungen. Für viele brachte es nur Unrecht und Besatzung.

Ja es gab eine Befreiung der Deutschen – wir wurden befreit von Hab und Gut,
Millionen von der eigenen Heimat, von der eigenen Unversehrtheit, von der
eigenen Familie oder gar vom eignenen Leben. Befreit von staatlicher Einheit,
befreit von tausenden Patenten, von Kulturgütern und Schätzen, befreit von
der staatlichen Souveränität – bis heute !

Die Bezeichnung ,,Befreiung“ für die Vernichtung, Zerstückelung, Entrechtung,
Unterjochung, Versklavung und Besetzung Deutschlands und seiner Menschen, ist
mit Abstand der größte Begriffsbetrug des 20. Jahrhunderts.

ZDF ZEIT – Die Verbrechen der Alliierten „Befreier“

 

Amerikas dunkle Geheimnisse im Zweiten Weltkrieg

Beim Vormarsch 1945 verteilten US-Soldaten nicht nur Kaugummis, sie vergewaltigten
auch Tausende Frauen und erschossen Kriegsgefangene. Erschütternde Berichte und
Dokumente über ein Nachkriegstabu: „Amerikas dunkle Geheimnisse im Zweiten Weltkrieg“.

Hellstorm: Doku-Film – Über den Genozid am deutschen Volk

 

Hellstorm – Exposing The Real Genocide of Nazi Germany – ist ein 90 Minuten
Dokumentar-Film von Thomas Goodrich und Kaly Hunt, und erzählt die schreckliche
Wahrheit über die Verbrechen am deutschen Volk von den Alliierten:

Bombenkrieg, Vertreibung, massenhafte Vergewaltigungen, Folter- und Todeslager,
gezieltes Verhungern- und Erfrieren lassen, kurz Massenmord. Die Aufnahmen sind
schwer erträglich. Es war für die Macher selbst ein Schock, zu erkennen, was
ihnen ihre Regierung, ihre Schulen und ihre Medien vorenthalten hatten.

Der Doku-Film ist in englischer Sprache, aber durch die Bilder leicht
verständlich. Eine Übersetzung ins Deutsche soll aber bald folgen.

Quelle : Netzplanet

Ein bischen Frieden – Dank Haager Landkriegsordnung

 

Man wird ja auch oft gefragt :

Bringt der Staatsangehörigkeitsausweis etwas ?

Schliesslich wird man immer an den erfolgen gemessen,
wobei Erfolg gegen Willkür immer relativ zu sehen ist.

Der Erfolg ist ja schon, das immer mehr Menschen erwachen.

Das ist wichtig, um diejenigen zu entlasten,
die schon als Schneepflug voran gegangen sind.

Die HLKO bzw. Haager Landkriegsordnung scheint also zu gelten,
und nur Menschen mit Staatsangehörigkeitsausweis als nachgewiesene
Deutschen können sie in Anspruch nehmen.

Personal DEUTSCH eben nicht, das ist der Trick.

Und man sollte lesen, was sonst noch so in der HLKO steht.

11124740_381930885326336_1374249230_nQuelle : Schäbels Blog

Besetztes Gebiet des Deutschen Reiches : Unterhaltsanpruch nach der Haager Landkriegsordnung ?

Richterhammer und Österr. FahneDer Kläger macht geltend, als „Kriegsgefangener“ und Bürger des „Freien Deutschland“
habe er Anspruch auf „Unterhalt“ und „Sozialgeld nach § 133 SGB XII“ „zur Sicherung
seiner Existenz im besetzten Deutschland“.

Das Sozialgericht Heilbronn hat die Klage abgewiesen.

Der Sachverhalt

Der 54jährige, im Kreis Ludwigsburg lebende Kläger tritt als Detektiv,
Finanzberater und als Leiter eines von 11 „Bürgerämtern Freies Deutschland“
auf. Im März 2013 beantragte er beim beklagten Landkreis, ihm „Sozialgeld“
und „Unterhalt nach der Haager Landkriegsordnung“ zu zahlen.

Diese Anträge wurden vom Beklagten nicht beschieden, um (so wörtlich
in dessen Akten festgehalten) „nicht wie bei den Germaniten einen
umfassenden sinnlosen Schriftwechsel anzufangen“.

Hiergegen richtete sich die zum Sozialgericht Stuttgart erhobene und von
dort an das örtlich zuständige Sozialgericht Heilbronn verwiesene Klage,
mit welcher der Kläger geltend machte, als „Kriegsgefangener“ und Bürger
des „Freien Deutschland“ habe er Anspruch auf „Unterhalt“ und „Sozialgeld
nach § 133 SGB XII“ „zur Sicherung seiner Existenz im besetzten Deutschland“.

Verwaltungsorganen der „BRiD“, welche das „besetzte Gebiet des Deutschen
Reiches“ treuhänderisch verwalten würden, stehe er „exterritorial“ gegenüber.

Zur Frage der Gültigkeit der „Haager Landkriegsordnung“ sei der
„Präsident“ des „Freien Deutschland“ als Sachverständiger zu hören.

Der beklagte Landkreis entgegnet, es gebe unter keinem denkbaren Aspekt
eine Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch. Daher sei die
Klage unzulässig und der bei ihm gestellte Antrag nicht zu bescheiden.

Im Übrigen sei hier nicht der Rechtsweg zur Sozial-,
sondern zur Verwaltungsgerichtsbarkeit eröffnet.

Die Entscheidung des Sozialgerichts Heilbronn (S 11 SO 2377/13)

Das Sozialgericht Heilbronn hat die Klage abgewiesen und dem Kläger
(nach einem entsprechenden Hinweis im Termin) Gerichtskosten auferlegt:

Der Kläger sei nicht „kriegsgefangen“, woran ein Unterhaltsanspruch
nach der Haager Landkriegsordnung aber anknüpfe. Auch lebe er nicht als
Deutscher in einer „außergewöhnlichen Notlage“ in den sog. früheren
„Ostgebieten“ des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 (wie dies
ein Anspruch auf Sozialgeld nach § 133 SGB XII voraussetze).

Daher scheide der Klageanspruch hier offensichtlich und unter jedem
denkbaren Gesichtspunkt aus. Die Klage sei deshalb ebenso wie der beim
Beklagten zuvor gestellte Antrag rechtsmissbräuchlich, weshalb dieser
zurecht nicht über den Antrag entschieden habe.

Bei dieser Sachlage sah sich das Gericht auch nicht veranlasst,
auf Staatskosten den „Präsidenten“ des „Freien Deutschland“ als
Sachverständigen zu hören.

Nach alledem könne auch offen bleiben, ob der
Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet sei.

Gericht:
Sozialgericht Heilbronn, Entscheidung vom 05.08.2014 – S 11 SO 2377/13

Quelle : Rechtsindex.de

Die BRD GmbH – „bestätigt“ auf dem Amtsgericht ! (Live Aufnahme)

Frage: „Wissen Sie, dass die BRD eine GmbH ist?“

Antwort des Richters 0:07: Das interessiert keinen Menschen.

Da müssen Sie die USA überfallen und die
liquidieren, und dann können wir wieder weiter reden.

Anmerkung :

Die BRD ist keine GmbH , sondern eine Verwaltung der Alliierten.

Es gibt eine BRD Finanzagentur GmbH.

Allerdings weist die Verwaltungseinheit „BRiD“ Firmenstrukturen auf (DUNS NUmmern).

Nichts desto trotz , geht dem vermeintlichen
Richter geltendes Recht eh „am Arsch vorbei“.

Panzer Transporte durch Österreich

Damit ist die im Staatsvertrag von 1955 kodifizierte Neutralität
Österreichs verletzt und der Staatsvertrag hinfällig !

http://www.geschichte-oesterreich.com/ereignisse/1955/staatsvertrag.html

Da Österreich genauso wie Deutschland über keinen ausgewiesenen
Friedensvertrag verfügt, ist Russland als Nachfolgestaat der
Sowjetunion theoretisch zur unangekündigten, sofortigen Wiederaufnahme
der Kampfhandlungen nach Haager Landkriegsordnung berechtigt

Die Erregung des Herrn Ewald Stadler war – auf
diesem Hintergrund – wohl noch stark kontrolliert !

Klare, umißverständliche Botschaft : Die VSA zündeln mit dem Weltkrieg !!!

Familienfreundliche Bundeswehr – Ein paar Vorschläge

familienfreundlich

1.)
Jedes Einsatzfahrzeug hat ab sofort über Kindersitze
nebst Airbags und Haltegurten zu verfügen.

2.)
Jeder Panzer hat im Schlepp eine mobile Kita mit sich zu führen, es lebe der Leo 3 und 4,
allerdings muß hinten eine völlig neue Abgasreinigung her, der Krach der Bordkanone ist
auf höchstens 10 db herunterzufahren, und die Genossin Kommandantin hat genügend Kampfpausen
zum Windelnwechseln einzuhalten, was mit der täglichen Lenkzeit zu koordinieren ist.

Im übrigen ist ein Bordkoch mitzuführen, der neben genügend Gummibärchen die Fläschchen
aufzuwärmen und zu verabreichen hat, für genügend Haferschleim ist zu sorgen, die Anzahl
der Granaten ist dementsprechend zu reduzieren, vor allem muß das Karosseriedesign kindgerecht
modernisiert werden, das triste Nato-Oliv ist völlig out.

Es ist genügend Platz zu schaffen für Graffittis und vor allem – wie in Israel – den
Kinderchen Gelegenheit zu geben, auf die Sprenggranaten herzliche Grüße für die Kinderchen
auf der anderen Seite zu malen, damit es sich besser stirbt.

Ein wahrlich weites Feld für Mütterchen Bundeswehr !

3.)
Drohnen, MG, Handgranten und ähnliches Handwerkszeug sind ab sofort auch
im kinderfreundlichen Kleinformat zu fertigen und auszuliefern, schließlich
ist die Wasserpistolentechnologie auf ihrem Zenit.

4.)
Im Falle eines Kriegszustands ist der Einsatz von deutschen Truppen gegen feindliche
Truppen mit Tagesmüttern und Erziehungsberechtigten abzustimmen, Stillpausen sind
einzuhalten, vor allem beim Feind, der saftige Bußgelder riskiert, wenn dies nicht klappt.

5.)
Der Einsatz von Soldatinnen und Soldaten kann allerdings nicht stattfinden,
wenn diese Eltern sind und dagegen Einwände erheben, besonders, wenn Papa 1
und 2 die Familien gegenstandslos machen.

6.)
Bei Krankheit oder Problemen der Kinder müssen sämtliche Einsätze jedweder
Art auf Antrag der Eltern bis auf weiteres ausgesetzt werden, besonders,
wenn Scheidungstermine anstehen, der mit einem Einsatz gegen Terror von rechts
kollidiert, und das Truppen-Familiengericht wie immer keine Terminsverlegung bewilligt.

7.)
Mit dem Feind am Hindukusch oder sonstwo ist zu vereinbaren, daß die Haager Landkriegsordnung
entsprechend neu verhandelt wird, damit die Kinderchen womöglich keine psychischen Schäden
davontragen, wenn die körperlichen Kollateralschäden schon nicht vermieden werden können.

8.)
Für genügend Organgspender ist hinzuwirken, wobei der Organbegriff
zukünftig auf Nasen, Ohren, Beine und Arme zu erweitern ist.

Hierfür ist eine Arbeitsgruppe ‚Operative Reparaturmedizin‘ bei den Instandsetzungs-
bataillonen zu bilden, die für entsprechenden Nachschub zu sorgen hat.

Also, packen`s wir es an , Frau Ministerin …

Quelle : Lutz Schäfer

Quelle Bild : Proll Blog

Sind wir Kriegsgefangene ?

Es wird behauptet, es würden weiterhin Kriegslisten gegen uns angewendet.
Es wird behauptet, wir seien Kriegsgefangene und deswegen müßten uns
die Alliierten soundsoviel Geld jeden Monat ausbezahlen, so wie es der
Haager Landkriegsordnung zu entnehmen ist.

Diese Fragen können beantwortet werden.