Offiziell soll es in der Bananenrepublik ja Gesetze geben :
Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er
1. einen erforderlichen Pass oder Passersatz nicht besitzt,
gemäß Passpflicht für Ausländer, § 3)
2. den erforderlichen Aufenthaltstitel nicht besitzt (nach § 4, dazu
gehören diverse Formen des Visums, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU,
Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU),des Visums,
Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis
zum Daueraufenthalt – EU),
2a. zwar ein erforderliches Visum bei Einreise besitzt, dieses aber durch
Drohung, Bestechung oder Kollusion erwirkt oder durch unrichtige oder
unvollständige Angaben erschlichen wurde und deshalb mit Wirkung für die
Vergangenheit zurückgenommen oder annulliert wird, oder
3. nicht einreisen darf, es sei denn, er besitzt eine Betretenserlaubnis
(nach den in § 11 geregelten Einreise- und Aufenthaltsverboten)
Die unerlaubte Einreise entgegen Nr. 1 oder 2 ist eine Straftat, die mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird (§ 95 Abs. 1 Nr. 3).
Reist allerdings ein Flüchtling ohne ein ggf. erforderliches Visum ein, gilt,
dass er hierfür laut dem in Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
festgelegten Grundsatz nicht bestraft werden darf, sofern er unmittelbar aus
einem Gebiet kommt, in dem sein Leben oder seine Freiheit bedroht waren,
und sich umgehend bei den Behörden meldet.
Quelle : https://de.wikipedia.org/wiki/Illegaler_Grenz%C3%BCbertrittWikipedia
Die Realität sieht aber so aus :