Fall Edathy: Parteien stellen sich über Recht und Gesetz

Die undurchsichtigen Vorgänge im Fall Edathy stürzen die Große Koalition in eine schwere Krise. Sie demonstrieren, dass SPD und Union für einen politischen Pakt alles aufgeben – auch die Treue zu Recht und Gesetz.

 

Die Kungelei der Parteien zersetzt die Demokratie in Deutschland. (Foto: dpa)

Die Kungelei der Parteien zersetzt die Demokratie in Deutschland. (Foto: dpa)

Der Fall Edathy stürzt die Große Koalition in eine substantielle Krise. Offen ist bloß, ob die Regierung das überhaupt bemerkt. Denn Recht und Gesetz, so hat es den Anschein, bedeuten den Parteien weniger als die Macht.

Und um die ging es bei der „vertraulichen“ Gesprächen, die die Parteiführer Sigmar Gabriel und Thomas Oppermann mit dem damaligen Innenminister Hans-Peter Friedrich geführt hatten: Um die Koalitionsbildung nicht zu gefährden, soll Friedrich Gabriel gewarnt haben, dass gegen das mögliche Kabinetts-Mitglied Sebastian Edathy Vorwürfe des Besitzes von kinderpornografischem Material im Raum standen.

Es würde ja schon reichen, dass ein Spitzenpolitiker der SPD bei den kanadischen Ermittlungen um einen Kinderporno-Ring ins Visier der Fahnder geraten war.

Doch jeder Verfassungsjurist wird bestätigen, dass der Innenminister ohne gesetzliche Grundlage keine Privatperson über Ermittlungen informieren darf: Gabriel war zu dem Zeitpunkt der Information Parteiführer, mehr nicht – und als solcher Privatperson.

Die widersprüchlichen Aussagen des BKA-Chefs Zielke und jene von Oppermann führen zwingend zu dem Schluss, dass einer der beiden die Unwahrheit sagt. Das ist weder im Fall des BKA-Chefs noch für den SPD-Fraktionschef eine Petitesse.

Man fragt sich, was die nunmehrigen Regierungspolitiker eigentlich erwartet hatten – dass das Ganze unter der Decke bleibt? Die Heuchelei von Oppermann, als dieser noch am Montag seine Überraschung vorgaukelte, dass Edathy „erkrankt“ sei und deshalb sein Mandat zurücklegt, lässt tief blicken: Den Bürgern wird ein Theater vorgespielt, in dem die Partei alles, der Staat nichts ist.

Die zerstörten Festplatten, die die Staatsanwaltschaft bei Edathy gefunden hat, stärken nicht gerade den Eindruck, das der SPD-Politiker nichts zu verbergen hatte.

Auch Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) war bereits Ende Oktober 2013 über Ermittlungen gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy informiert. Göttingens Polizeipräsident Robert Kruse habe den Minister damals über ein bundesweit laufendes Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Kinderpornographie informiert, in das möglicherweise auch der aus Niedersachsen stammende Edathy involviert sei, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Donnerstagabend. Pistorius habe die Information zur Kenntnis genommen, ansonsten aber mit niemandem darüber gesprochen. Das Polizeipräsidium Göttingen ist auch für Nienburg zuständig, wo Edathy eine Wohnung und Büros hat.

Edathys Anwalt soll im Dezember erstaunlich gut informiert bei verschiedenen Staatsanwaltschaften nachgefragt haben, ob etwas gegen seinen Mandanten vorliege. Ist er ein Hellseher – oder war er Edathy unter der Hand informiert worden?

Von den Bürgern wird erwartet, dass sie sich peinlich an Recht und Gesetz halten. Übertreten sie das Gesetz, müssen sie sich verantworten.

Das politische Berlin dagegen versinkt in einem Sumpf von Lügen, unappetitlichen Verdächtigungen, Kungelei und Rechtsbruch.

Die deutsche Politik präsentiert sich mit den abenteuerlichen Vorfällen um einen Fall, bei dem es um Kinderpornografie geht, als eine Bananenrepublik.

In dieser Situation wiegt die faktisch unbegrenzte Macht, die SPD und Union haben, als besonders schädlich.

Man fühlt sich an Mafia-Szenen erinnert – wo Paten und ihre Gefolgsleute das Recht biegen und brechen, wo sie es brauchen.

Die krakenhaften Auswüchse der Parteien, die sich eben erst große Gehaltserhöhungen genehmigt hatten, zersetzen die Demokratie in Deutschland.

In Berlin herrscht Endzeitstimmung.

 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/02/14/fall-edathy-parteien-stellen-sich-ueber-recht-und-gesetz/

 

Verhöhnung der Bürger: Parteien zweigen illegal Steuergelder für Wahlkampf ab

Die im Bundestag vertretenen Parteien haben illegal Gelder aus der Staatskasse entwendet. Alle Parteien haben Mitarbeiter aus dem Bundestag für den Wahlkampf eingesetzt, obwohl dies ausdrücklich verboten ist. Diese Parteien verachten den Bürger und lassen sich sogar die kleine Show, die man Wahl nennt, durch einen rechtswidrigen Griff in die Taschen der Steuerzahler finanzieren. Eine Kontrolle ist ausdrücklich nicht vorgesehen.

 

Diese Dame und Herren hätten es eigentlich in der Hand, dem fortgesetzten Rechtsbruch der missbräuchlichen Verwendung von Steuergelden im Wahlkampf ein Ende zu bereiten. Sie tun es nicht - und fügen damit der Demokratie in Deutschland schweren Schaden zu. (Fotos: dpa)

Diese Dame und Herren hätten es eigentlich in der Hand, dem fortgesetzten Rechtsbruch der missbräuchlichen Verwendung von Steuergelden im Wahlkampf ein Ende zu bereiten. Sie tun es nicht – und fügen damit der Demokratie in Deutschland schweren Schaden zu. (Fotos: dpa)

Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben im Bundestags-Wahlkampf illegal Gelder der Steuerzahler verwendet, obwohl dies ein eindeutiger Rechts- und Verfassungsbruch ist.

Das Magazin „Report Mainz“ deckte auf, dass CDU, SPD, Grüne, FDP und Linke in einem bemerkenswerten Gleichklang der Unverschämtheit Parlaments-Mitarbeiter für den Wahlkampf eingesetzt haben. Jedem Abgeordneten stehen 20.000 Euro monatlich zu, damit er seine Parlamentsarbeit verrichten kann. Wie der Verfassungsrechtler Hans-Herbert von Arnim feststellt, dürfen diese Mitarbeiter ausdrücklich nur für die Arbeit im Deutschen Bundestag eingesetzt werden. Der Einsatz für andere Zwecke, insbesondere für Partei-Zwecke, sei, so von Arnim, ein glatter Rechts- und Verfassungsbruch.

Es liegt der Tatbestand der illegalen Parteien-Finanzierung vor – und das ist einem Wahljahr, in dem sich die Parteien bereits durch Trickserei eine Gesamtsumme von 154 Millionen Euro aus der Staatskasse genehmigt haben (mehr hier).

Die Partei der Vernunft (PdV), die ebenfalls für den Bundestag kandidiert, hat bei der Staatsanwaltschaft Koblenz Strafanzeige eingereicht. Die Partei der Vernunft fordert eine sofortige Aufklärung von allen Abgeordneten über den Einsatz der vom Bundestag finanzierten Mitarbeiter der Wahlkreisbüros. Der Chef der PdV, Johannes Roßmanith, sagte: „In Deutschland werden Jahr für Jahr Milliarden an Steuergeldern zweckentfremdet. Wir sehen darin den spiegelbildlichen Vorgang zur Steuerhinterziehung. Und dieser wird in Deutschland schließlich massiv geahndet.“

In der Sendung hat das Team des SWR die Abgeordneten der verschiedenen Parteien begleitet: Martin Burkert (SPD), Steffen Bilger (CDU), Bettina Herlitzius (Die Grünen; sie kommt in dem Beitrag interessanterweise nicht vor, aber ihr Mitarbeiter Jonas Paul. Er sagt: Ehrenamtliche Überstunden macht er im Job keine. Er ist jedoch gleichzeitig als Grüner Lokal-Politiker in Aachen tätig – wann eigentlich und doch nicht etwa auch auf Kosten der Steuerzahler?); Pascal Kober (FDP: „Machen Sie die Kamera aus! Kein Ton ist freigegeben, kein Bild ist freigegeben!“); Steffen Bockkahn (Die Linke).

Das Ergebnis: Die Bundestags-Abgeordneten aus allen Parteien – CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke – setzten die hauptamtlichen Mitarbeiter für den Wahlkampf ein – und verstoßen damit gegen das Grundgesetz und das Abgeordneten-Gesetz.

Der Jurist von Arnim sieht das als einen Skandal an. Doch der fast noch größere Skandal besteht daran, dass diese illegale Parteienfinanzierung im Zustand der völligen „völlige Kontroll-Losigkeit“ stattfinde. Der Bundestag verweigere sogar dem Bundesrechnungshof die Herausgabe der Zahlen über den Missbrauch der Steuergelder.

Die Bundestags-Abgeordneten agieren zunehmend jenseits der Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Erst kürzlich hat der Berliner Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Abgeordneten von niemandem kontrolliert werden dürfen, weil dies die Ausübung des „freien Mandats“ gefährde (hier).

Eine solche Rechtsmeinung mag durch den Buchstaben des Gesetzes gedeckt sein. Dem Geist einer Demokratie entspricht sie nicht.

Die Beschäftigung von Staatsangestellten für den Wahlkampf von Parteien ist vor allem aus Gründen des gerechten Wettbewerbs für alle Parteien unzulässig: Denn neue Parteien, die noch keine Abgeordneten im Bundestag haben, können nicht einfach in die Staatskasse greifen, um sich einen Vorteil zu verschaffen.

Die Praxis zeigt, dass die Abgeordneten offenbar flächendeckend jeden Sinn für Recht und Gesetz verloren haben. Sie bedienen sich an den Geldern der Steuerzahler und entwickeln immer mehr einen hermetisch abgeriegelten Staat im Staat. Sie machen sich selbst Gesetze, die sie dann knallhart brechen – weil sie sich einfach weigern, eine Kontrolle zu akzeptieren.

Damit aber wird deutlich, dass die Bundestagsabgeordneten im großen Stil gegen die Gesetze verstoßen.

Wenn die Moral bereits derart verkommen ist, dann kann man auch nicht erwarten, dass die Abgeordneten sich sonst an Gesetze halten.

Man fragt sich unwillkürlich: Was berechtigt diese Leute eigentlich, Gesetze zu erlassen, die für die anderen Bürger gelten sollen? Und was verpflichtet die Bürger, Gesetze zu befolgen, die von Gesetzesbrechern beschlossen wurden?

Verstehen diese Abgeordneten nicht, dass sie damit den Keim zur Zerstörung der Demokratie legen?

In heuchlerischer Weise haben alle Parteien stets die Steuerhinterzieher gebrandmarkt. Mit nicht viel weniger Pathos haben diese Parteien Banken und Finanz-Institutionen attackiert, weil die Banken sich fortwährend über Gesetze hinwegsetzen.

Doch wer soll diesen Leuten glauben?

Der Wahlkampf war geprägt von Nichtigkeiten: Das Duell der Phrasen-Drescher (hier), Steinbrücks Stinkefinger (hier), und parallel zum Wahlkampf wird der Sündenbock Christian Wulff geschlachtet, dessen Vergehen im Vergleich zu dem Millionen-Schaden, den die Parteien im Wahlkampf angerichtet haben, eine Petitesse ist.

Die Parteien haben versucht, sich in der Kulisse einer Show zu verstecken – um nicht über das wichtigste Thema Deutschlands im Jahr 2013 sprechen zu müssen: der milliardenschweren Euro-Rettung, die in den kommenden Jahren auf die Deutschen zukommt.

Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt hat in einem Interview mit der Bild-Zeitung gesagt:

„Was in diesem Wahlkampf zu kurz kommt: Die Zukunft der Europäischen Union und unserer gemeinsamen Währungsgruppe aus 17 Staaten ist höchst zweifelhaft. Spätestens im Laufe des Jahres 2014 werden wir Deutschen – vor allem wegen der schwierigen wirtschaftlichen Lage in Griechenland, in Portugal und in anderen Ländern Südeuropas – von allen Seiten zur Kasse gebeten. Und das, obwohl Frau Merkel das Volk darauf eingestimmt hat, dass wir nicht zahlen werden. Das ist eine sehr unerfreuliche Situation und viele werden das nicht gerne hören. Aber es wird sich schon in wenigen Monaten herausstellen, dass es die Wahrheit ist.“

Kann man von Gesetzesbrechern die Wahrheit erwarten? Kann man von Leuten, die schamlos und offenbar massiv in die Staats-Kasse greifen, um sich ihren eigenen Job zu sichern, erwarten, dass sie eine ehrliche Politik machen?

Der Schaden, der dem Steuerzahler durch den illegalen Wahlkampf aller Parteien entstanden ist, wird vom SWR auf mindestens 15 Millionen Euro geschätzt. Vermutlich liegt der Schaden jedoch viel höher.

Der Schaden, der den Deutschen durch die einfallslose Euro-Rettung entstehen wird, wird in die Milliarden gehen.

70 Prozent der Bundestagsabgeordneten antworten auf die Frage, ob es strenge Strafen wie etwa Bussgelder für den Fall der Steuerverschwendung geben soll, mit Nein. Nur 16 Prozent sagen ja, 14 Prozent haben keine Meinung. (Quelle: DWN-Umfrage unter 218 Abgeordneten von allen im Bundestag vertretenen Parteien)

70 Prozent der Bundestagsabgeordneten antworten auf die Frage, ob es strenge Strafen wie etwa Bussgelder für den Fall der Steuerverschwendung geben soll, mit Nein. Nur 16 Prozent sagen ja, 14 Prozent haben keine Meinung. (Quelle: DWN-Umfrage unter 218 Abgeordneten von allen im Bundestag vertretenen Parteien)

Man kann angesichts der jüngste Erkenntnisse nicht anders als zu glauben, dass es diesen Politikern nicht um das Volk geht. Es geht ihnen darum, dass sie keiner geregelten Arbeit nachgehen wollen, sondern jeder für sich sein kleines, griechisches Geschäftsmodell entwickelt hat: Wir leben auf Kosten der anderen, notabene der Steuerzahler, und alle vier Jahre veranstalten wir eine Show, die wir Wahl nennen. Und selbst für diese rein egoistische Show wird dem Steuerzahler das Geld aus der Tasche gezogen, ohne dass man dagegen etwas machen könnte.

Am Ende werden wir den Steuerzahlern dann sagen: Wir haben über unsere Verhältnisse gelebt.

Wir!

Eine Umfrage der DWN hat ergeben, dass die im Bundestag vertretenen Parteien in einem Punkt geschlossen sind wie früher das Brandenburger Tor in der Mauer: Es darf keine strengen Strafen für Steuerverschwendung geben (mehr dazu im Magazin der DWN – hier).

Die Begründung: Wir haben schon genug Strafen.

Und schließlich kontrollieren wir uns selbst.

Wer sollte da misstrauisch werden?

Die Parteien betrachten das mühsam erarbeitete Geld der Steuerzahler als ihr Eigentum, als einen Tribut, den der Pöbel zu leisten hat, damit die Politiker in Sitzungen, bei Weinverkostungen und im Bierzelt die jovialen Kasper geben können. Sie fahren mit den schwarzen Dienst-Limousinen zu Veranstaltungen, die kein Mensch braucht. Sie informieren sich nicht in mühevoller Nachtarbeit über die Komplexität, die sie selbst erfunden haben. Sie bilden sich keine eigene Meinung, keine Courage und keinen Anstand.

Bei allen wichtigen Entscheidungen – wie dem ESM oder den Milliarden-Verschwendungen der Euro-Rettung – gebärden sie sich wie blökendes Stimmvieh und machen einfach, was ihnen die Fraktions-Führer, diese Oberzuchtmeister der Uniformität, einhämmern.

Das ist natürlich ein angenehmes Leben. Jede Verkäuferin, die einen Schoko-Riegel stiehlt, wird gefeuert. Jeder Angestellte, der Privatvergnügen auf Firmenkosten abrechnet, wird gefeuert. Jeder Steuersünder, der erwischt wird, muss mit harten Strafen rechnen.

Doch die Politiker der etablierten Parteien, die am Sonntag zur Wahl für den Deutschen Bundestag stehen, verhalten sich wie Hehler-Banden, organisierte Kriminelle oder Finanz-Gauner, deren schärfste Waffen das Kleingedruckte und die Gutgläubigkeit der Kunden sind.

Mit dieser Parteien-Oligarchie ist kein Staat zu machen. Diese Ladendiebe der Demokratie zerstören das System, dem sie ihren privilegierten Status verdanken. Sie sind die größte Gefahr für die Demokratie in Deutschland: Die immer noch beste Gesellschafts-Ordnung der Welt wird von jenen ausgehöhlt, die nicht mehr dem Staat dienen, sondern am Geld der Steuerzahler verdienen wollen.

Wie sagten die Autoren Matthias Weik und Marc Friedrich im Interview: „Es wundert uns sehr, dass nicht Millionen Menschen auf der Straße sind und dagegen protestieren“ (hier).

 

 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/09/21/verhoehnung-der-buerger-parteien-zweigen-illegal-steuergelder-fuer-wahlkampf-ab/

Wir wundern uns nicht.

Angela Merkel sagt nicht die Wahrheit über die deutsche Souveränität

Bei einer Veranstaltung in Stuttgart hat Bundeskanzlerin Merkel gesagt, mit der Aufhebung einer Vereinbarung zum G10 Gesetz sei volle Souveränität Deutschlands wiederhergestellt. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Wegen der Nato-Mitgliedschaft und der bis heute geltenden Ausrufung des Bündnis-Falls nach dem 11. September 2001 ist die Souveränität Deutschlands unverändert eingeschränkt. Die „verbal note“, mit der die Bundeskanzlerin versuchte, die Wogen wegen des NSA-Skandals zu glätten, ist völlig unerheblich. Der Fall ist ein Muster für die Unehrlichkeit in der Politik.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (hier mit Ronald Profalla, bei der Kabinetts-Sitzung im Kanzleramt in Berlin) sagte: Deutschland ist eigentlich souverän - doch das stimmt nicht, und die Kanzlerin müsste es wissen. (Foto: DWN/Laurence Chaperon)

Bundeskanzlerin Angela Merkel (hier mit Ronald Profalla, bei der Kabinetts-Sitzung im Kanzleramt in Berlin) sagte: Deutschland ist eigentlich souverän – doch das stimmt nicht, und die Kanzlerin müsste es wissen. (Foto: DWN/Laurence Chaperon)

Ist Deutschland souverän?

Es ist erstaunlich, dass man sich diese Frage heute noch stellen muss.

Kann oder will Bundeskanzlerin Angela Merkel auf diese Frage eine Antwort geben?

In Stuttgart hat die Kanzlerin vergangene Woche dazu Stellung bezogen.

Das Ergebnis ist ernüchternd.

Der Anlass für diese Debatte: Im Zuge des NSA-Spionage-Skandals war der Bundesregierung ein Gesetz in Erinnerung gekommen, welches die rechtliche Grundlage für das völlig freie Schalten der amerikanischen Geheimdienste regelt.

Im sogenannten G10 Gesetz wird den Amerikanern das Recht eingeräumt, alle Fernmeldeaktivitäten in Deutschland anzuzapfen. Demnach hat Deutschland weitgehende Rechte an seiner Souveränität abgetreten.

In einer Diskussion in Stuttgart wurde Merkel am 21. August 2013 gefragt, ob denn nun die deutsche Souveränität existiere oder nicht.

Merkels Antworten (siehe Video am Ende des Artikels, ab 1:01:44) waren gewohnt schwammig. In diesem Fall hat die Bundeskanzlerin jedoch schlicht nicht die Wahrheit gesagt. Ob wissentlich oder unwissentlich tut im Grund nichts zur Sache.

Denn die Bundeskanzlerin sollte in einer so wesentlichen Frage wie der Souveränität ihres Landes die Gesetze kennen.

Merkel sagte, dass die deutsche Souveränität „eigentlich“ mit dem Zwei-Plus-Vier-Abkommen zur deutschen Wiedervereinigung hergestellt worden sei. Nach dem Auftreten von Edward Snowden „haben wir jetzt festgestellt“, dass es noch spezielle Absprachen mit den Alliierten gab. Hier habe man Absprachen gefunden, „die darauf hingedeutet haben, dass in bestimmten Fällen die, sag ich mal, Souveränität unseres Geheimdienstes nicht voll gewährleistet wäre“.

Merkel:

„Wir haben jetzt die ganzen Diskussionen um die Zusammenarbeit der Dienste genutzt, um diese alten 68er-Vereinbarungen mit Frankreich, Großbritannien und den USA zu beenden – ganz formell durch Verbalnoten-Austausch.“

Merkel wörtlich:

Damit ist auch in diesem letzten Bereich unsere Souveränität hergestellt. Und ich glaube, damit haben wir eigentlich das Problem gelöst.“

Wenn das wirklich stimmt, dann wäre die Souveränität Deutschlands in ihrer Bedeutung weit unter der Krümmung von Gurken oder der Fischerei-Quote mit den Färöer-Inseln anzusiedeln. Während über diese Probleme monate-, ja jahrelang verhandelt und gefeilscht wird, soll die deutsche Souveränität also dadurch „hergestellt“ werden, dass die Bundesregierung wegen eines US-Whistleblowers ein altes Gesetz findet, dass sie dann aufhebt, indem sie den Amerikanern in einer „verbal note“ mitteilt, dass Deutschland nun eben wieder souverän sei.

Tatsache ist jedoch, dass Merkel die Wähler hier bewusst in die Irre führt.

Denn bei dem sogenannten G10 Gesetz handelt es sich, wie der Freiburger Historiker Josef Foschepoth bereits am 2. August in einem Interview erklärte, um eine „Ausführungsbestimmungsvereinbarung“ zu einem Gesetz.

Die Grundlage dieser Bestimmung ist der Artikel 3, Absatz 2 des „Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut“ vom 3. August 1959.

In dem Abkommen heißt es:

Die in Absatz (1) vorgesehene Zusammenarbeit erstreckt sich insbesondere

(a) auf die Förderung und Wahrung der Sicherheit sowie den Schutz des Vermögens der Bundesrepublik, der Entsendestaaten und der Truppen, namentlich auf die Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten, die für diese Zwecke von Bedeutung sind; (b) auf die Förderung und Wahrung der Sicherheit sowie auf den Schutz des Vermögens von Deutschen, Mitgliedern der Truppen und der zivilen Gefolge und Angehörigen sowie von Staatsangehörigen der Entsendestaaten, die nicht zu diesem Personenkreis gehören.

Foschepoth erklärt, dass das Weiterbestehen dieses Artikels nichts anderes bedeute, als dass die Überwachungsmaßnahmen, die in Deutschland von den Amerikanern weiterhin durchgeführt werden, auf vollständig legale Weise erfolgen.

Im Artikel 60 des Abkommens ist unter anderem festgelegt, dass die von den amerikanischen Truppen errichteten „Fernmeldeanlagen“ „an die öffentlichen Fernmeldenetze der Bundesrepublik angeschlossen werden“ können.

Das bedeutet: Die Amerikaner können bis zum heutigen Tage völlig legal alle Telefongespräche in Deutschland anzapfen. Was sie damit machen, unterliegt keiner Kontrolle – schon gar nicht der durch den Souverän und seinen Vertreter, den Deutschen Bundestag.

Es ist anzunehmen, dass diese eigentlich für den Schutz der in Deutschland stationierten Truppen gedachten Möglichkeiten längst dem Internet-Zeitalter angepasst sind. Es ist anzunehmen, dass die Amerikaner, in Weiterentwicklung des Artikel 60, auch längst das Recht haben, deutsche Server anzuzapfen.

Erfahren werden die Bürger das nie – denn alle Vereinbarungen sind Vereinbarungen im Rahmen eines Militärbündnisses und daher streng geheim.

Foschepoth sagt, dass es „weitere Vereinbarungen zwischen den Alliierten gibt, die wir nicht kennen.“ Diese würden die Möglichkeiten der Überwachung im Internet einbeziehen. Der Historiker geht davon aus, dass es dazu Gesetze gibt – von denen die Deutschen eben nichts wissen. Denn im luftleeren Raum hätten die Geheimdienste nicht agiert und würden es auch heute nicht tun: „Ohne rechtliche Grundlage, so ist das jedenfalls die Erfahrung von 60 Jahren Geschichte Bundesrepublik Deutschland, ist das nie gemacht worden.“

Rechtliche Grundlage heißt: Die Bundesregierung hat über Jahrzehnte Vereinbarungen getroffen, mit denen sie Teile der deutsche Souveränität aufgibt.

Dass der Bürger, den eine solche Aufgabe seiner Rechte ja doch interessieren könnte, davon nichts erfahren hat, liegt in der Natur des militärisch-nachrichtendienstlichen Komplexes. Foschepoth verweist in diesem Zusammenhang auf das Nato-Zusatzabkommen: „Da steht auch drin, dass alle Informationen strengstens geheimgehalten werden müssen.“

Zu diesem Zusatzabkommen gibt es noch weitere rechtliche Grundlagen, die die deutsche Souveränität einschränken.

Foschepoth:

„Es gibt noch eine weitere Dokumentation, ein weiteres wichtiges Dokument. Das ist eine Note vom 27. Mai 1968 aus dem Auswärtigen Amt, wo nachdrücklich den Alliierten bescheinigt wird, dass sie unabhängig von Nato-Recht, von dieser Zusatzvereinbarung zum Nato-Truppenstatut oder auch eines Notstandes in der Bundesrepublik berechtigt sind, im Falle einer unmittelbaren Bedrohung der Streitkräfte die angemessenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Gefahr zu beseitigen. Und das ist diese typische Klausel, die immer verwendet wird, wenn nachrichtendienstliche Tätigkeit gemeint ist.“

Diese Regelung hat nach dem 11. September 2001 ihre Bedeutung voll entfaltet.

Denn nach dem Anschlag auf das World Trade Center wurde von Präsident George W. Bush der Nato-Bündnisfall ausgelöst und der Krieg gegen den Terror erklärt.

Auch das geschah auf rechtlicher Grundlage, wenngleich auch diesmal wieder „streng geheim“.

Die Zeitschrift German Foreign Policy schreibt:

„Völlig ungeklärt ist nach wie vor die Rolle einer ebenfalls streng geheim gehaltenen NATO-Vereinbarung vom 4. Oktober 2001. Der Schweizer Liberale und ehemalige Sonderermittler des Europarats Dick Marty hat mehrmals darauf hingewiesen, dass das Kriegsbündnis unmittelbar nach der offiziellen Ausrufung des Bündnisfalls an diesem Tag eine Geheimsitzung abhielt, auf der die Geheimdienste, geführt von der CIA, faktisch freie Hand im “Anti-Terror-Krieg” erhielten – die Verschleppung von Verdächtigen mutmaßlich inklusive. Der Bündnisfall ist, wie der Deutsche Bundestag zuletzt am 13. Dezember 2012 bestätigte, weiterhin in Kraft.“

Es kann angenommen werden, dass Angela Merkel das alles weiß. Denn sowohl bei den Nato-Abkommen als auch beim Krieg gegen den Terror handelt es sich ja nicht um irgendwelche untergeordneten Verwaltungsvorschriften über die Größe von Briefmarken oder Steckdosen.

Es ist bemerkenswert, welche Dimension der Desinformation die Bundesregierung in dieser existentiell wichtigen Frage betreibt: Bei der PK in der Bundespressekonferenz Anfang Juli war dies mit Händen zu greifen, als die Journalisten eine verblüffende Auswahl von Nichtigkeiten, Halbwahrheiten und ehrlicher Ahnungslosigkeit präsentiert erhielten (zum Nachlesen bei der Bundesregierung).

In jedem Fall ist die deutsche Souveränität massiv beschränkt – und bleibt es auch. Es gibt Gesetze dafür, die die Einschränkung der nationalen Rechte der Deutschen legitimieren. An eine Änderung dieser Gesetze ist nicht gedacht, im Gegenteil: Diesen rechtlich verbindlichen Regelungen haftet der substanzielle Mangel an, dass sie grundsätzlich geheim sind. Die Bürger erfahren also nicht einmal, in welchem Ausmaß ihre Souveränität bereits verkauft und verraten wurde. Sie können sich auch nicht rechtmäßig verhalten. Denn die Amerikaner haben mit dem Krieg gegen den Terror ihre eigenen Gesetze erlassen, die über diese Vereinbarungen auch in Deutschland gelten. Den Deutschen wurden diese Gesetze jedoch nicht bekanntgemacht, weil es für militärische Gesetze keine Regeln zur ordnungsgemäßen Bekanntmachung gibt.

Dass die Bundeskanzlerin das alles nicht weiß, ist äußerst unwahrscheinlich.

Viel wahrscheinlicher ist, dass die Abgabe der deutschen Souveränität durch die Anti-Terror-Maßnahmen bereits so weit fortgeschritten ist, dass man eigentlich davon sprechen kann, dass die Deutschen im Zustand des immerwährenden Kriegsrechts leben. Gregor Gysi hat es Besatzungsrecht genannt und dessen Aufhebung gefordert.

In diesem Umfeld eine Bundestagswahl abzuhalten hat schon fast folkloristischen Charakter.

Die Handlungsspielräume der deutschen Parlamentarier sind offenkundig marginal.

Die politische Wirkung der Wahl ist weitgehend unerheblich. Die Abkehr vieler Deutschen von der Politik kann unter der Rubrik „Weisheit des Volkes“ verbucht werden: Es herrschen andere, und nicht das Volk.

Das Volk kann froh sein, wenn es wenigstes erahnt, welche Gesetze in diesem Land gelten.

Jedenfalls wissen wir jetzt, dass mit Angela Merkel eine Politikerin für das Amt des Bundeskanzlers kandidiert, die die eigenen Bürger über die wesentlichste Frage der Nation – nämlich die der Souveränität der Nation – in die Irre führt, anlügt oder aber für dumm verkauft.

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/08/30/angela-merkel-sagt-nicht-die-wahrheit-ueber-die-deutsche-souveraenitaet/

Lesen Sie immer das Kleingedruckte !

Für Selbständige kann dieser Tipp Gold wert sein !

Ihr kennt sichtlich die bekannte Adressbuch-Abzocke ?

Für Unwissenden :

Hier bekommen Selbstständige wie Kneipen, Friseure, Handwerksbetriebe, kleine Onlineshops
etc. Schreiben per Post. Diese sehen wie behördliche Schreiben aus und man solle seine Daten
für die Eintragungen in irgendwelche Register eintragen/aktualisieren. Die Betroffenen denken
natürlich, es handele sich um den Eintrag ins Gewerberegister oder ähnliches, übersehen die
gut versteckten, klein gedruckten Informationen, dass man damit nicht mehr kauft, als einen
Eintrag in ein (unbekanntes) Branchenbuch und dafür eine Wuchersumme (oft vierstellig) zahlen soll.

Jetzt hat Anwalt Dr. Mirko Möller den Spieß umgedreht :

Er schnitt die unscheinbaren Preisinformationen aus und ergänzte die Lücke in gleicher Schriftart mit:

Basiseintrag: Für die Erlaubnis, unsere genannten Firmendaten unter Gewerbeauskunft-Zentrale.de
veröffentlichen zu dürfen, einschließlich der Verlinkung auf unsere Homepage erhalten wir
von der GWE GmbH eine Vergütung von jährlich inkl. Ust: Eur 569,06. Die Berechnung erfolgt
einmal pro Jahr im Voraus.

Die Abzocker der GWE Wirtschafts-Information GmbH veröffentlichten gierig nach dem Zurücksenden
des Vertragsformulares die Daten, nahmen damit den Vertrag konkludent an und bewirkten somit
also eine Zahlungspflicht ihrerseits von knapp 570 Euro im Jahr.

Da die Abzocker offensichtlich nicht zahlen wollen, klagt jetzt die Kanzlei.

Die Argumente der Abzocker dürfte dabei sehr mager sein. Denn entweder man erkennt die
Zahlungspflicht des „Klausel-Änderers“ an (riskiert aber auch, dass andere Angeschriebene auch
so vorgehen) oder man beruft sich drauf, dass die EIGENEN Formulare eine überraschende, bzw.
gar täuschende Preisgestaltung beeinhalten.

Weitere Informationen findet Ihr hier :

beck-online.beck.de

www.ruhrnachrichten.de

Neues aus Neuhaus – Selbstbestimmtes Leben

Die Gemeinde Neuhaus hatte sich für den Weg der Selbstbestimmung
entschlossen und nutzt die Möglichkeiten des Grundgesetzes,
Artikel 28 Absatz 2, sowie unsere Rechtstraditionen.

Behörden-Unart: Anschreiben ohne Unterschrift

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig.
Wer diesen Satz auf einem Schreiben irgendeiner Behörde schon einmal zur Kenntnis genommen hat,
wird sich die Frage gestellt haben: Dürfen die das überhaupt, und welche Konsequenzen hat das?

In der Regel war es das denn auch schon, ohne sich weitere Gedanken darüber zu machen.
Handelt es sich aber um Steuerbescheide oder Geldforderungen anderer Art, sollte man überlegen,
wen man denn verklagen kann, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, sich niemand für ein
derartiges Schreiben verantwortlich zeigt. Etwa die EDV der Behörde?

Was die Erhebung von Steuern angeht, sollte man wissen, dass in Bezug auf deren Rechtmäßigkeit etliche
Klagen beim ICC (Internationaler Strafgerichtshof) eingereicht wurden, die noch zur Entscheidung anstehen,
weil die bundesdeutsche Abgabenordnung nach Meinung der Kläger gegen das Zitier Gebot des Grundgesetzes verstößt.

Sollte der ICC im Sinne der Kläger entscheiden, wären große Teile der Abgabenordnung verfassungswidrig!
Hinzu kommt, dass die Staatshaftung bereits im Jahre 1982 abgeschafft wurde und demnach die Bediensteten
nach BGB§839 und BGB§823 persönlich für ihr tun haften.

Man könnte also auf den Gedanken kommen, dass hier versucht wird, sich aus der Verantwortung zu stehlen,
was allerdings das Wissen der Bediensteten um die wahren Hintergründe voraussetzt.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : www.buergerstimme.com

Sächsischer Willkür-Richter: „Die Wahrheit interessiert mich nicht!“

Das Bundesverfassungsgericht sieht das nach einer erfolgreichen
Verfassungsbeschwerde von PWB Rechtsanwälte inzwischen anders.

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat einer Verfassungsbeschwerde
durch die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) einstimmig stattgegeben, die besagt, dass
auch ein Zivilrichter der Wahrheitsfindung verpflichtet ist.

Dieser Beschluss, so der Sprecher der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena), Erich Jeske, sei eine schallende
Ohrfeige für die sächsische Willkür-Justiz. Verfahren müssen auch in Deutschland rechtsstaatlichen
Grundsätzen genügen.

Das unterscheidet den Freistaat Sachsen von einer afrikanischen Bananenrepublik.

Ein Rechtsstreit muss von einem Richter bearbeitet, verhandelt und entschieden werden, der sich an seinen Amtseid
gebunden fühlt und nicht ankündigt, diesem vorsätzlich zuwider handeln zu wollen. Dass dies auch für Zivilrichter gilt,
bestätigte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Beschluss vom 12. Dezember 2012 (Az: 2 BvR 1750/12).

Rechtsanwalt Matthias Kilian von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte hatte Anfang August 2012 das BVerfG angerufen,
nachdem er sich erfolglos beim Landgericht (LG) Chemnitz und dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden über einen
augenscheinlich befangenen Richter beschwert hatte,
den die Wahrheitsfindung in einem Zivilprozess offensichtlich nicht interessierte.

Das BVerfG hob die Beschlüsse des LG Chemnitz und des OLG Dresden auf und verwies das Verfahren an das
LG Chemnitz zurück. Die vollständige Erstattung der Auslagen muss der Freistaat Sachsen tragen.

In seinem Beschluss erklärt das BVerfG, dass der Richter mit der Äußerung „Die Wahrheit interessiert mich nicht.“
bekundet hat, „dass er an der Erfüllung einer wesentlichen richterlichen Amtspflicht nicht interessiert sei.

Neben der grob unsachlichen Äußerung des Richters signalisierte das BVerfG auch wenig Verständnis für die
auf die Beschwerde des Beklagtenvertreters verfassten Beschlüsse des LG Chemnitz und des OLG Dresden.

Die Verfassungsrichter wörtlich: „Erst recht ist die Annahme des Oberlandesgerichts nicht tragfähig, die Äußerung
(des Richters, dass ihn die Wahrheit nicht interessiere – Anmerk. d. Red.) sei hinzunehmen als Reaktion auf eine
sachwidrige Beeinflussung durch den Beklagtenvertreter, der die Pflicht zur Wahrheitsfindung als Druckmittel
eingesetzt habe, um den Richter zur Anhörung des Zeugen zu bewegen. Weshalb in dem Hinweis auf eine bestehende
Amtspflicht eine sachwidrige Druckausübung liegen soll, ist nicht ansatzweise nachvollziehbar.“

Der Hintergrund

In einem Zivilrechtsstreit verweigerte der betreffende Richter am LG Chemnitz die Befragung eines in der
Schweiz wohnhaften Zeugen. Der entsprechende Beweisantrag wurde ebenso wenig in das Protokoll aufgenommen,
wie der Antrag des Rechtsanwalts der Kanzlei PWB Rechtsanwälte, Matthias Kilian, das Verfahren auszusetzen.

Nachdem Rechtsanwalt Kilian dem Richter vorhielt, dass auch er der Wahrheitsfindung verpflichtet sei, entgegnete
der sächsische Willkürrichter: „Die Wahrheit interessiert mich nicht.“ Die Versuche den Richter wegen Besorgnis
der Befangenheit abzulehnen, scheiterten sowohl beim LG Chemnitz als auch beim OLG Dresden.

Das OLG Dresden wies die Beschwerde zurück mit dem Hinweis, dass nicht der abgelehnte Richter seinem Amtseid
zuwiderhandeln wollte, „vielmehr sei es der Beklagtenvertreter gewesen, der die Pflicht zur Wahrheitsfindung
als Druckmittel dafür eingesetzt habe, um den angelehnten Richter zur Anhörung des Zeugen zu bewegen.“

Hierauf legte Rechtsanwalt Matthias Kilian Verfassungsbeschwerde ein, die nun positiv entschieden wurde.

Der Beschluss des BVerfG sei nicht nur für die Kanzlei PWB Rechtsanwälte ein Erfolg, so Kanzleiinhaber Philipp Wolfgang Beyer:

„Dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes stellt erneut klar, dass sich auch Richter an die Regeln unseres Rechtsstaates
und unserer Verfassung (Grundgesetz) zu halten haben. Für Willkür-Richter darf es in unserem Rechtsstaat keinen Platz geben.

Der betroffene Beklagtenvertreter, Rechtsanwalt Matthias Kilian, freut sich über den Beschluss am meisten:

„Mit diesem Beschluss endet endlich mein monatelanges Kopfschütteln sowohl über den betreffenden Richter,
der die Wahrheit nicht feststellen wollte, als auch zu den Beschlüssen der sächsischen Justiz.“

Quelle : presseportal.de